Die juristische Presseschau vom 19. November 2015: Poli­zei­ein­satz gegen S21-Gegner rechts­widrig / BGH ändert Recht­sp­re­chung zu Mie­t­an­pas­sungen / Fehler in der Straf&s

19.11.2015

Justiz

BGH zu Mietanpassungen: Vermieter dürfen sich bei ihrem Mieterhöhungsverlangen an der tatsächlichen Größe der Wohnung orientieren, auch wenn diese erheblich größer ist, als die vertraglich festgelegte – sie müssen sich allerdings an die Kappungsgrenze halten. Maßgeblich sei der "objektive Wohnwert". Dies entschied der Bundesgerichtshof und gibt damit seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der eine Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich festgelegten Fläche erst ab 10 Prozent rechtliche Auswirkungen auf den Mietanpassungsanspruch hatte. Die FAZ (Joachim Jahn) berichtet. Auf lto.de behandelt Dominik Schüller, Rechtsanwalt, die Entscheidung. Die SZ (Wolfgang Janisch) vermutet, es werde sich zugunsten der Mieter auswirken, dass die tatsächliche Wohnungsgröße die Miete bestimmt, zahlreiche Mietverträge wiesen eine zu große Wohnungsfläche aus.

Joachim Jahn (FAZ) begrüßt, dass der Bundesgerichtshof Klarheit ("ein wenig jedenfalls") und mehr Gerechtigkeit für Mieter geschaffen hat. Er mahnt allerdings, es sei nach wie vor nötig, dass der Bundestag die Berechnungsregeln für Wohnraummiete vereinheitlicht und unterstreicht zudem, tatsächliche finanzielle Entlastungen für die Mieter seien nur bedingt zu erhoffen.

VG Gelsenkirchen zu Veranstaltungsausschluss: Gemeinden sind dazu berechtigt, Rechtsradikale von öffentlichen Veranstaltungen auszuschließen, wenn der private Eigentümer der Veranstaltungsräume ein entsprechendes Hausverbot verhängt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, schreibt die taz (Ronny Müller).

BVerfG – Leistungen der Krankenkasse: Bundesverfassungsrichter Ferdinand Kirchhof hat in einem Vortrag moniert, der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) unterliege einem Demokratiedefizit. Seine Feststellungen könnten Rückschlüsse auf eine am Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde einer Krankenversicherten zulassen, welche unter anderem rügt, der GBA sei nicht ausreichend legitimiert, Leistungen der Krankenkassen zu bestimmen, so die FAZ (ami./Joachim Jahn). Wahrscheinlich sei, dass die Entscheidung "weitgehend abgeschlossen" sei, Juristen gingen hingegen weniger davon aus, dass Kirchhof Einblick in ein geplantes Minderheitsvotum gewährte.

Fehler der Strafjustiz: Der Strafverteidiger Johann Schwenn beleuchtet in einem Gastbeitrag für die Zeit, "warum die Strafjustiz so viele Fehlurteile produziert" und erläutert ausführlich die "Fallen und Lücken" des Strafprozessrechts, "in denen so manch Unschuldiger verschwunden ist".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. November 2015: Polizeieinsatz gegen S21-Gegner rechtswidrig / BGH ändert Rechtsprechung zu Mietanpassungen / Fehler in der Straf&s . In: Legal Tribune Online, 19.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17588/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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