Die juristische Presseschau vom 23. September 2014: Rechtsgutachten zu Ceta – Verbot sexistischer Werbung – Verbot von Legal Highs

23.09.2014

Recht in der Welt

China – Menschenrechtsverletzungen durch Waffenlieferungen: Der Organisation Amnesty International zufolge betreibt die chinesische Wirtschaft florierende Exporte von Waffen und Folterwerkzeugen – auch an Regierungen, die für Menschenrechtsverletzungen bekannt seien. Unter anderem von Schlagstöcken mit Metallspitzen ist die Rede. Amnesty kritisiert außerdem die "zahlreichen Schlupflöcher" in der europäischen Anti-Folter-Verordnung. Die taz (Felix Lee) und die Welt (Dietrich Alexander) berichten.

Frankreich – Greenpeace-Aktivisten verurteilt: 17 Greenpeace-Aktivisten sind in Frankreich wegen Hausfriedensbruchs zu Bewährungsstrafen von je vier Monaten verurteilt worden, weil sie im Rahmen einer europaweiten Protestaktion auf das Gelände eines nordfranzösischen Atomkraftwerks vorgedrungen waren. Das meldet zeit.de.

Sonstiges

Handel mit Fußballtickets: Fußballklubs der Bundesliga untersagen Ticketkäufern in ihren Geschäftsbedingungen den Weiterverkauf der Eintrittskarten. Die SZ (Wolfgang Janisch) berichtet über Probleme der Vereine, dem Schwarzhandel juristisch beizukommen. Ein Fall jedenfalls sei klar: Wer bei Ebay eine Büroklammer für 500 Euro verkauft und nebenbei drei Karten des Spiels Bayern gegen Hannover anheftet, könne so das Weiterverkaufsverbot und die Vertragsstrafe nicht umgehen: "falsa demonstratio non nocet".

Glücksspiel-Verbote: Behörden der Länder haben in den vergangenen Jahren über 100 Verbote gegenüber ausländischen Glücksspielanbietern verfügt; 28 weitere Verfahren laufen. Das schreibt die SZ (Lena Gürtler, Klaus Ott). Die Verbote ausländischer Kasinos und Sportwettenbetreiber ließen sich durch Einfrierungen von Konten durchzusetzen, was aber "juristisch sehr umstritten und technisch schwer machbar" sei.

Änderungen im Asylrecht: Was ändert sich im Asylrecht? Die letzte Woche vom Bundesrat abgesegneten Neuerungen erklärt zeit.de im Überblick. Thematisiert werden unter anderem Fragen um die "sicheren Herkunftsländer", die Residenzpflicht, Sachleistungen sowie das Recht, eine Arbeit aufzunehmen.

Das Letzte zum Schluss

Kuchen, nicht Gutachten: Ob ein technisches Gerät funktioniert oder nicht, kann oft nur ein Sachverständiger klären. Nicht nötig, dachte sich wohl ein Hannoveraner Amtsrichter: Nachdem die Parteien sich nicht gütlich über die Qualität eines neuen Backofens einigen konnten, regte der Richter an, vor Ort gemeinsam einen Zitronenkuchen zu backen – mit Fertigbackmischung, "um Fehlerquellen beim Teig auszuschließen". Der Richter habe so ein teures Gutachten vermeiden wollen, meldet justillon.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/fr

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. September 2014: Rechtsgutachten zu Ceta – Verbot sexistischer Werbung – Verbot von Legal Highs . In: Legal Tribune Online, 23.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13269/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen