Die juristische Presseschau vom 23. September 2014: Rechtsgutachten zu Ceta – Verbot sexistischer Werbung – Verbot von Legal Highs

23.09.2014

Das Handelsabkommen Ceta steht besonders wegen des geplanten Investitionsschutzes in der Kritik. Der ist halb so schlimm, wie aus einem neuen Gutachten hervorgeht. Außerdem in der Presseschau: Frauenrechtsorganisationen schlagen ein gesetzliches Verbot sexistischer Werbung vor, "Legal Highs" sollen verboten werden, ein Journalist bekommt vorerst keine Auskunft vom Verfassungsschutz und warum gemeinsames Kuchenbacken einen Sachverständigen ersetzen kann.

Thema des Tages

Zwei Rechtsgutachten zu Ceta: Wie weit geht der umstrittene Investitionsschutz im Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada? Kann die EU-Kommission das Abkommen allein paraphieren, wie ursprünglich für kommenden Freitag geplant? Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu zwei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das erste stellt fest: Deutsches Recht geht beim Schutz bestehender Investitionen "wesentlich weiter" als Ceta. Die umstrittene Schiedsgerichtsbarkeit sei weitgehend transparent und komme ohnehin nur "bei gezielter Benachteiligung ausländischer Investoren" und nach Erschöpfung des inländischen Rechtsweges in Frage. Das zweite Rechtsgutachten kommt zum Ergebnis, dass das Abkommen auch die Parlamente der 28 EU-Staaten und damit auch den Bundestag passieren müsse ("gemischtes Abkommen" wegen teils fehlender Kompetenz der EU). Die SZ (Michael Bauchmüller), die FAZ (Henrike Roßbach), die taz (Kai Schöneberg) und das Handelsblatt (G. Braune u.a.) berichten.

Rechtspolitik

Sexistische Werbung: Berichten der SZ (Marc Felix Serrao) und der taz (Heide Oestreich) zufolge fordern Frauenrechtsorganisationen (Deutscher Juristinnenbund u.a.) ein Gesetz gegen sexistische Werbung. Konkret zielt der Vorschlag darauf ab, einen neuen wettbewerbsrechtlichen Verbotstatbestand zu schaffen. Dieser könne Geschlechterdiskriminierung definieren als Darstellung eines "Über-/Unterordnungsverhältnisses" der in Werbung abgebildeten Geschlechter, Zuordnung bestimmter sozialer Rollen und Reduzierung von Frauen "auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch". Heide Oestreich (taz) zieht in einem gesonderten Kommentar Wachsamkeit und den gesellschaftlichen Diskurs einem gesetzlichen Verbot vor.

Konzept gegen Kindesmissbrauch: Die SZ (Constanze von Bullion) schreibt über ein am Montag vorgestelltes Konzept der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch. Das "Gesamtkonzept gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" soll den Beistand für Missbrauchsopfer und die Kooperation zwischen Behörden fördern, indem es helfe, dass Sexualstraftaten früher aufgedeckt und konsequenter verfolgt werden können. Außerdem plane das Bundesjustizministerium, für Missbrauchsopfer einen "Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung" zu schaffen. Geplant sei eine Ergänzung des Kinderschutzgesetzes.

Verbot von "Legal Highs": Badesalz und Kräutermischungen statt Cannabis – betäubungsmittelrechtlich bislang nicht verbotene Stoffe, sogenannte "Legal Highs", sollen nach Ansinnen der Gesundheitsstaatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) verboten werden. Das schreibt die taz (Christian Rath). Bislang hätten Polizei und Justiz versucht, die "Legal High"-Händler mithilfe des Arzneimittelrechts zu verfolgen, was der Europäische Gerichtshof aber im Juli unterbunden habe. Die Bundesregierung drücke sich um ein klares Ja bei der Frage, ob "Legal Highs" nun bis zum jeweiligen Verbot legal seien oder nicht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. September 2014: Rechtsgutachten zu Ceta – Verbot sexistischer Werbung – Verbot von Legal Highs . In: Legal Tribune Online, 23.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13269/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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