Die juristische Presseschau vom 23. September 2014: Rechtsgutachten zu Ceta – Verbot sexistischer Werbung – Verbot von Legal Highs

23.09.2014

BGH zu Abwerbungsverboten: Sich wechselseitig keine Mitarbeiter abzuwerben, stellt im Regelfall eine gerichtlich nicht durchsetzbare Vereinbarung gemäß § 75f des Handelsgesetzbuches dar. Das hat der Bundesgerichtshof bereits im April entschieden, wie internet-law.de (Thomas Stadler) meldet. Derartige Vereinbarungen fänden sich oft in Dienst-, Werk- oder Kooperationsverträgen zwischen Unternehmen. Zugleich habe der BGH Ausnahmen für Abwerbungsverbote festgelegt – etwa bei einem besonderem Vertrauensverhältnis der Parteien.

BAG zu Statistiken im Diskriminierungsverfahren: Können Statistiken als Entscheidungshilfen in Diskriminierungsverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dienen? Diese Frage wirft der Fall einer Frau auf, die moniert, eine Arbeitsstelle nicht bekommen zu haben, weil sie Mutter eines schulpflichtigen Kindes sei. Das Landesarbeitsgericht Hamm bejahte eine mittelbare Diskriminierung wegen des weiblichen Geschlechts – und zog zur Entscheidung den Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes heran. Das Bundesarbeitsgericht hat den Fall jetzt ans LAG zurückverwiesen unter dem Hinweis, es halte die Statistik nicht für aussagekräftig. Das LAG habe zu kompliziert gedacht und es hätte keiner Statistik bedurft, mutmaßt Rechtsanwalt Jan Tibor Lelley auf lto.de.

OVG Nordrhein-Westfalen zu Auskunftsrecht der Presse: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss vorerst keine Auskunft darüber erteilen, von wie vielen Journalisten und Parlamentsabgeordneten es Daten erfasst. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen laut lto.de in einem Eilverfahren entschieden. Ein Journalist wollte Auskunft über Ermittlungen des BfV mithilfe des Presserechts erwirken. Das OVG lehnte den Eilantrag ab: Der Fall sei rechtlich schwer zu beurteilen sei; anderenfalls werde die Hauptsache vorweggenommen.

OLG München – NSU-Prozess: Über den 141. Verhandlungstag im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München berichtet spiegel.de (Gisela Friedrichsen). Als Zeuge habe am Montag Thomas B. ausgesagt, ein einstiger Kumpane des verstorbenen NSU-Mitglieds und mutmaßlichen Mörders Uwe Böhnhardt. B., selbst offenbar unpolitisch und in den Neunzigern mit Böhnhardt auf der Straße unterwegs. Er habe Böhnhardt als "lustigen Typen" beschrieben, der zugleich gefährlich "wie eine Bombe" gewesen sei.

Hessisches FG zum Versorgungsausgleich: Unterliegen Ausgleichszahlungen der Einkommenssteuer, die nach einer Scheidung den Versorgungsausgleich verhindern sollen? Nein, entschied nun das Hessische Finanzgericht laut lto.de zugunsten einer geschiedenen Frau. Sie hatte mit ihrem Ex-Mann für den Fall der Scheidung Ausgleichszahlungen anstelle des Versorgungsausgleichs vereinbart. Dabei handele es sich um "Ersatzleistungen für Verluste oder Wertminderungen", die entgegen der Auffassung des Finanzamtes von der Einkommenssteuer nicht erfasst seien.

AG Halle zum Handel mit Klausurlösungen: Auch Juraklausuren genießen urheberrechtlichen Schutz. Das Amtsgericht Halle hat einen Studenten wegen gewerbsmäßiger Verletzung des Urheberrechts zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Student hatte mit juristischen Musterklausuren der Fernuni Hagen bei Ebay gehandelt. Die Parteien stritten vor Gericht darüber, ob die Klausuren urheberrechtlich geschützte Werke darstellen. Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet.

LG München I zu Sozialamtsmitarbeiterin: Das Landgericht München I hat eine 52-jährige ehemalige Mitarbeiterin eines Sozialamts wegen Untreue zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Frau hatte über Jahre regelmäßig Geld von der Stadtkasse auf ihr eigenes Konto überwiesen – insgesamt rund 440.000 Euro, so spiegel.de.

Lockerung für Hoeneß: Nun schreibt auch die FAZ (Henning Peitsmeier) über die Vollzugslockerung für den zu einer dreieinhalbjährigen Haft verurteilten Uli Hoeneß. Hoeneß war am Samstag für einige Stunden auf freien Fuß gekommen. Dies sei einzig die Entscheidung der JVA Landsberg gewesen. Nach bayerischem Strafvollzugsrecht sei allein entscheidend, dass weder Fluchtgefahr noch die Gefahr neuer Straftaten bestehe. Dass Hoeneß seine Steuerschuld in Höhe von rund 40 Millionen Euro bezahlt haben soll, sei unerheblich.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. September 2014: Rechtsgutachten zu Ceta – Verbot sexistischer Werbung – Verbot von Legal Highs . In: Legal Tribune Online, 23.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13269/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen