Die juristische Presseschau vom 30. April 2015: EuGH zu Blutspendeverbot für Schwule – BGH gegen Mietminderung wegen Lärm – Fischers Kolumne in der Kritik

30.04.2015

Recht in der Welt

Türkei – Freispruch für Gezi-Aktivisten: Am gestrigen Mittwoch wurden 26 Aktivisten der Gezi-Demonstrationen freigesprochen – sie standen unter anderem unter dem Verdacht eine kriminelle Vereinigung gegründet und an nicht genehmigten Demonstrationen teilgenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von bis zu 29 Jahren gefordert. spiegel.de berichtet.

Sonstiges

Rezension zu Fischers Kolumne: "Brachiale Schuldsprüche" – unter diesem Titel rezensiert der Richter am Berliner Kammergericht Urban Sandherr in der FAZ unter anderem die Kolumne des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Thomas Fischer. Er kritisiert, Fischers Ton sei "oft kaum zu ertragen" – auch beim Lesen seiner wissenschaftlichen Texte "verschlägt es den Atem". Sandherr schließt mit folgender Aussage: "Mit seinen brachialen Schuldsprüchen desavouiert und konterkariert Fischer, was das Rechtswesen so dringend bräuchte: fachliches Verständnis und konstruktive Kritik."

BND/NSA-Zusammenarbeit: "Was muss eigentlich passieren, bis etwas passiert?" Heribert Prantl (SZ - Videobeitrag) kritisiert, dass auch bei dem derzeitigen "BND-Skandal" – wie bei anderen entsprechenden Skandalen – das Phänomen der "Verantwortungsdiffusion" auftritt. Er moniert, "ernsthafte demokratische Kontrolle" der Geheimdienste sei nicht vorhanden. "Dass es diese Kontrolle nicht gibt, ist ein Skandal, der alle bisherigen Geheimdienstskandale miteinander verbindet."

Nacktbilder im Internet: Der Medienrechtler Niklas Haberkamm erklärt für lto.de die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen einer Veröffentlichung von Nacktbildern Dritter ohne deren Einverständnis.

Genozid an den Armeniern: Der Strafrechtsprofessor Kai Ambos befasst sich in der FAZ anlässlich der Aussage des Bundespräsidenten Gauck, bei dem Mord an den Armeniern handele es sich um "Völkermord", mit dem Rechtsbegriff "Genozid". Ambos stellt fest, dass zum damaligen Zeitpunkt, die Völkermordkonvention noch nicht galt, allerdings retrospektiv eine entsprechende, jedenfalls außergerichtliche, Bewertung möglich sei – diese müsse sich aber an den juristischen Grundsätzen besagter Konvention orientieren. Im Fall der Armenier sei insbesondere der vorausgesetzte Nachweis der "Zerstörungsabsicht" problematisch.

Das Letzte zum Schluss

Hundehaufen-DNA: Stinkend, unansehnlich und ein Ärgernis für unachtsame Spaziergänger – Hundehaufen in Parks und auf Gehwegen sind vielen ein Dorn im Auge. Deshalb sollen künftig in einem Londoner Stadtteil (witzigerweise mit dem Namen "Barking" and Dagenham) Hundehaufen auf die DNA ihres Verursachers hin untersucht und so die entsprechenden Hundebesitzer überführt werden. Bis zu 80 Pfund (circa 110 Euro) kann der liegen gelassene Haufen kosten. Dies meldet die SZ.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. April 2015: EuGH zu Blutspendeverbot für Schwule – BGH gegen Mietminderung wegen Lärm – Fischers Kolumne in der Kritik . In: Legal Tribune Online, 30.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15400/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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