Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2015: EGMR zu passiver Sterbehilfe – Sterberecht für 17-Jährige? – Kriminelle Kapuzenpullover

08.01.2015

Recht in der Welt

USA - Sterberecht für 17-Jährige: Im US-Bundesstaat Conneticut wird sich der Supreme Court am heutigen Donnerstag mit der Frage befassen, ob eine 17-Jährige über die Beendigung ihrer möglicherweise lebensrettenden Krebsbehandlung entscheiden darf. Im vorliegenden Fall hatten eine Minderjährige und ihre Mutter geklagt, weil sie gegen ihren Willen zu einer Chemotherapie gezwungen wird. Ohne die Therapie sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie sterbe. Dies berichtet die Welt (Michael Remke).

EU - Griechenland: lto.de (Pia Lorenz) befasst sich ausführlich mit dem etwaigen Ausscheiden Griechenlands aus der EU oder dem Euroraum. Laut dem Professor für Europarecht und Völkerrecht Wolfgang Weiß sei beides aus verschiedenen Gründen juristisch wohl nicht durchsetzbar und daher unwahrscheinlich.

IStGH - Palästina: UN-Generalsekretär Ban Ki Moon hat angekündigt, dass Palästina Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs wird. Ab dem 1. April können demnach Ermittlungsverfahren gegen Israelis wegen Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf Palästinensischem Gebiet eingeleitet werden. Auch gegen Palästinenser könnten allerdings Verfahren eröffnet werden. Dies melden zeit.de und die SZ.

Völkerrechtliches Selbstverteidigungsrecht: Der Völkerrechtsprofessor Claus Kress befasst sich in der FAZ mit der völkerrechtlichen Begründung des Militäreinsatzes gegen den IS in Syrien. Dabei nutzten die beteiligten Staaten das kollektive Selbstverteidigungsrecht, ein zwischenstaatliches Völkerrechtsinstitut. Kress stellt daneben noch weitere völkerrechtliche Interventionsmöglichkeiten, insbesondere die nicht in der UN-Charta verankerte "humanitäre Intervention", dar.

Irak - Bundeswehreinsatz: Der Professor für Völkerrecht Stefan Talmon legt in der FAZ ausführlich dar, weshalb der Einsatz der Bundeswehr zur Ausbildungsunterstützung irakischer Sicherheits- und Streitkräfte gegen den IS, verfassungswidrig sei. So verstoße das Vorgehen gegen Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes, da Deutschland nicht "im Rahmen eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit" handele.

China - Zhang Miao: Die Assistentin Zhang Miao der Pekinger Zeit-Korrespondentin Angela Köckritz wurde im Oktober 2013 in China festgenommen. Die Zeit (Angela Köckritz) bringt nun einen ausführlichen Bericht über die Inhaftierung Miaos und gibt ernüchternde Einblicke in das chinesische Rechtssystem.

USA - Polanski: Die USA haben bei der polnischen Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung von Roman Polanski beantragt. Der Regisseur hatte 1977 Sex mit einer Minderjährigen und soll in den USA deswegen verurteilt werden. Dies meldet die SZ.

Sonstiges

Verfassungsmäßigkeit des Nudging: Die Professorin Anne van Aaken beschäftigt sich auf verfassungsblog.de in einem englischsprachigen Beitrag mit den verfassungsrechtlichen Grenzen des Nudging. Bürger sollen durch diese staatliche Maßnahme zu bestimmten Verhaltensänderungen "vorsichtig angestoßen" werden. Van Aaken stellt kurz die staatlichen Möglichkeiten der paternalistischen Einflussnahme vor und prüft die Verhältnismäßigkeit des Nudging im Hinblick auf die allgemeine Handlungsfreiheit.

Blüm's Einspruch: Norbert Blüm veröffentlichte im letzten Jahr das Buch "Einspruch! Wider die Willkür an deutschen Gerichten". Der Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Bonn Gregor Thüsing stellt in der FAZ fest, dass Blüm auch berechtigte und wichtige Fragen aufwerfe und kommt zu dem Schluss, dass das Buch vielleicht doch eines sei, "das auch Juristen zur Hand nehmen sollten".

Das Letzte zum Schluss

Krimineller Kapuzenpulli: Oklahoma plant das Tragen von Kapuzenpullovern, sogenannten Hoodies, in der Öffentlichkeit zu verbieten. Ziel des Gesetzes sei es für mehr Sicherheit zu sorgen, denn der Hoodie sei ein Hilfsmittel für Verbrecher, lasse sich doch durch die hochgezogene Kapuze die Identität verschleiern. Bei einem Verstoß gegen das geplante Gesetz sei eine Geldstrafe von 500 Dollar oder sogar eine einjährige Freiheitsstrafe vorgesehen. Dies meldet justillon.de (Stefan Weinberger).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

* geändert am 08.01.2015 um 10.15, zuvor stand hier "Suizidhilfe".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Januar 2015: EGMR zu passiver Sterbehilfe – Sterberecht für 17-Jährige? – Kriminelle Kapuzenpullover . In: Legal Tribune Online, 08.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14303/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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