Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2016: Dop­pelte Straf­ver­fol­gung mög­lich / BAG zu Min­dest­lohn / Strafe für Lux-Leaks-Whist­le­b­lower

30.06.2016

Recht in der Welt

Luxemburg - Lux-Leaks: Ein Luxemburger Gericht hat die Whistleblower in Sachen Lux-Leaks zu Freiheitsstrafen verurteilt – Antoine Deltour zu zwölf Monaten und Raphaël Halet zu neun Monaten, beide auf Bewährung. Den französischen Fernsehreporter Edouard Perrin, der eine Dokumentation über die Vorgänge bei PwC brachte, sprach das Gericht hingegen frei. Die SZ (Bastian Brinkmann) fasst die Enthüllungen und deren Folgen zusammen.

"Wenn es um Geld geht, müssen in Luxemburg offenbar auch die Menschenrechte zur Seite springen", moniert Christian Bommarius (BerlZ). Verrückt sei es, wenn "nicht der Dieb bestraft wird, sondern derjenige, der den Dieb überführt hat" und dies obwohl, die Verurteilten alle Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an Whistleblower erfüllten. blog.zeit.de bringt die Kritik der Anwälte Deltours William Bourdon und Apolline Cagnat, die in die gleiche Richtung geht. Sie befürchten, dass solche Strafen andere vom Whistleblowing abhalten können und führen aus, weshalb sie für Freispruch plädierten.

Großbritannien/EU - Brexit: Der Dozent für öffentliches Recht Paolo Sandro hinterfragt auf verfassungsblog.de in einem englischsprachigen Beitrag die Bedingungen unter denen Großbritannien das Brexit-Referendum durchgeführt hat. Zwar seien die politischen Freiheiten gewährleistet, allerdings sei die Durchsetzung bestimmter Menschenrechte, die eine funktionierende Demokratie ausmachten, fraglich. So hätten etwa nicht alle Bürger gleichermaßen Zugang zu Bildung.

"Die EU bleibt die unvollkommene politische Form Europas." Aber "was bringt es, Probleme unbedingt
alleine lösen zu wollen, die man alleine gar nicht lösen kann?". Der Professor für öffentliches Recht Christoph Möllers beschreibt in der Zeit – unter Verweis auf andere Lesarten des Referendums – seine eigenen Erkenntnisse. Er verneint etwa, dass die EU politisch gescheitert sei oder die Briten das falsche politische Bewusstsein hätten.

"Wer die Bürger alle zwanzig Jahre zu einer konkreten Entscheidung an die Urne bittet, darf sich nicht wundern, wenn sie überfordert sind." Charlotte Theile (SZ) zeigt an dem Beispiel Schweiz auf, dass direkte Demokratie "eine politische Kultur der Information und ein Verantwortungsbewusstsein" brauche.

USA – VW: Die SZ (Claus Hulverscheidt) resümiert, warum VW die juristischen Schwierigkeiten in den USA noch nicht überstanden habe. So werde etwa am heutigen Donnerstag noch ein Bundesrichter über den Vergleich zwischen VW und USA entscheiden. Danach haben auch die Kläger noch die Möglichkeit, eine Änderung zu beantragen.

Sonstiges

"Fliegender Gerichtsstand": Wieso landen zwei Drittel der presserechtlichen Verfahren vor den Oberlandesgerichten Köln, Hamburg und Berlin? Die Zeit (Constantin van Lijnden) setzt sich mit unterschiedlichen Erklärungen auseinander und nimmt dabei den "fliegenden Gerichtsstand" und dessen Vor- und Nachteile in den Fokus. Diese Sonderregelung des Zivilprozessrechts ermöglicht es, dass der Kläger in presserechtlichen Fragen den Ort des Gerichts wählen kann.

VW Abgasskandal: Der Vergleich zwischen USA und VW habe keine Folgen für Deutschland, legt die Die Zeit (Marcus Rohwetter/Arne Storn) dar. Derzeit relevant sei vielmehr die Frage, ob Winterkorn und ein anderer Vorstand sich wegen Manipulation des Kapitalmarkts strafbar gemacht haben. Der Beitrag erläutert den Vorwurf.

Das Letzte zum Schluss

Vierbeiniger Geiselnehmer: Welche Maus ihr wohl über die Leber gelaufen ist? Eine Katze in Wisconsin, USA hat ihre Besitzer so in Bedrängnis gesetzt, dass diese vor Hilflosigkeit die Polizei riefen. Diese führte den vierbeinigen Täter dann ab und beendete so die Gefangennahme, meldet justillon.de (Stefan Maier).

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2016: Doppelte Strafverfolgung möglich / BAG zu Mindestlohn / Strafe für Lux-Leaks-Whistleblower . In: Legal Tribune Online, 30.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19840/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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