Die juristische Presseschau vom 18. März 2015: BVerwG zu Entschädigung für NS-Opfer – Tipps für Erblasser – Betrunkene Einbrecher

18.03.2015

Justiz

BVerfG zu Kopftuch-Verbot: Im Interview mit der FR (Joachim Frank) spricht sich der ehemalige Präsident des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichts Michael Bertrams gegen den am vergangenen Freitag ergangenen Kopftuch-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus. Er moniert, der Beschluss sei "kein Zeichen von Toleranz, sondern von höchstrichterlicher Ignoranz" – die Richter hätten den ideologischen Bedeutungsgehalt des Kopftuchs unzureichend berücksichtigt. Dieser beschränke sich nicht nur auf religiöse Symbolik, sondern könne sich ebenso auf die Abgrenzung von der westlichen Kultur erstrecken.

Reinhard Müller (FAZ) erläutert, weshalb das Tragen eines Kopftuchs durch eine Lehrerin dazu geeignet sei, in das grundrechtlich garantierte Erziehungsrecht der Eltern und in die Religionsfreiheit der Schüler einzugreifen. "Das Klassenzimmer ist nicht der Ort zur freien Entfaltung der persönlichen Bekenntnisse der Lehrkraft. Sie repräsentiert vielmehr den auf Neutralität verpflichteten Staat."  Auch Staatsdiener müssten, wie Privatangestellte, Einschränkungen in Kauf nehmen – Lehrer wüssten zudem, worauf sie sich einlassen.

BGH zu Juwi: Der Bundesgerichtshof bestätigte am Dienstag das Urteil des Landgerichts Meiningen gegen den ehemaligen Innenminister Thüringens, Christian Köckert, wegen Vorteilsnahme und Abgeordnetenbestechung. Es bestehe allerdings ein "Wertungsfehler" bei der Strafbemessung, welcher korrigiert werden müsse – Köckert erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung, weil er Schmiergelder des Windparkbauers Juwi angenommen hatte. Die SZ (Markus Balser/Wolfgang Janisch) informiert zudem darüber, dass das Landgericht Meinigen nun das Urteil des BGH prüfe, um dann über die Zulassung der Anklage gegen den Juwi-Co-Chef Willenbacher wegen Vorteilsgewährung zu entscheiden.

LG Frankfurt a.M. zu Zuhälterei: Am Dienstag hat das Landgericht Frankfurt am Main einen Mann und zwei Frauen zu Freiheitsstrafen wegen Zuhälterei verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, mindestens vier Frauen aus Afrika mit der Anwendung von Voodoo-Zaubersprüchen eingeschüchtert und dann zur Prostitution gezwungen zu haben. Dies meldet spiegel.de.

StA Stuttgart zu Mappus: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ihre Ermittlungen gegen den ehemaligen baden-württembergischen Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage eingestellt. Es hätte nicht erwiesen werden können, dass Mappus den Einsatz eines Großbaggers im Stuttgarter Schlossgarten im Zuge von Stuttgart 21 oder den Einsatz im Jahr 2010 als solchen beeinflusst hätte. Dies meldet die FAZ (Rüdiger Soldt).

Bundesanwaltschaft – Terrorismus: Die Bundesanwaltschaft erhob am gestrigen Dienstag Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied des IS wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Der 22-jährige Angeklagte soll sich im vergangenem Jahr an Kämpfen des IS beteiligt haben. Dies meldet spiegel.de (mxw).

Derzeit führt die Bundesanwaltschaft 68 Ermittlungs- und Strafverfahren gegen 106 mutmaßliche Terroristen – die Zahl sei steigend, so Generalbundesanwalt Harald Range. Anfang 2014 seien es erst acht Beschuldigte gewesen. Häufig liege der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Die SZ (Wolfgang Janisch) beschreibt das Vorgehen der Bundesanwaltschaft und der Strafverfolgungsbehörden der Länder bei der Terrorismusbekämpfung und geht auch auf aktuelle Verfahren ein.

OLG Hamm – Middelhoff: Der frühere Arcandor-Chef Thomas Middelhoff bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Haftbeschwerde Middelhoffs abgewiesen, es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr. Die angebotene Kaution von 900.000 Euro sah das Gericht als zu gering an. Die FAZ (Joachim Jahn) erläutert kurz die Begründung des Gerichts.

AG Augsburg – Georg Schmid: Am heutigen Mittwoch wird die Entscheidung im Strafverfahren gegen den ehemaligen CSU-Fraktionschef Georg Schmid erwartet. Ihm wird Sozialbetrug und Steuerhinterziehung  vorgeworfen, er soll seine Ehefrau als "Scheinselbstständige" beschäftigt  und so fast eine halbe Million Euro an Lohnsteuer und Sozialabgaben hinterzogen haben. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung und auf eine Geldauflage in Höhe von 150.000 Euro. Schmids Verteidiger hingegen forderte Freispruch, da Schmids Frau selbstständig gewesen sei, meldet die taz (Lisa Schnell).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2015: BVerwG zu Entschädigung für NS-Opfer – Tipps für Erblasser – Betrunkene Einbrecher . In: Legal Tribune Online, 18.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14978/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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