Die juristische Presseschau vom 18. März 2015: BVerwG zu Entschädigung für NS-Opfer – Tipps für Erblasser – Betrunkene Einbrecher

18.03.2015

Das BVerwG erlaubt keine doppelte Entschädigung für Vermögensverluste von NS-Opfern. Außerdem in der heutigen Presseschau: Tipps für Erblasser nach der EU-Erbrechtsverordnung, Bedingungen für Vorratsdatenspeicherung, Middelhoff bleibt in U-Haft, das Strafgesetzbuch in den Augen Thomas Fischers und weshalb man kriminelle Aktivitäten gerade im Suff lieber lassen sollte.

Thema des Tages

BVerwG zu Entschädigung für NS-Verfolgte: Das Bundesverwaltungsgericht entschied am gestrigen Dienstag, dass im Nationalsozialismus Verfolgte keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn sie für denselben Vermögensverlust schon einmal entschädigt worden sind. Im vorliegenden Fall hatte die Conference on Jewish Material Claims against Germany versucht, höhere Entschädigungssummen für jüdische Opfer des Nationalsozialismus zu erwirken. Jüdische Verfolgte, die zur NS-Zeit auf dem Gebiet der früheren DDR gelebt hatten, seien laut JCC von der Bundesrepublik später nicht ausreichend entschädigt worden. welt.de (Sven Eichstädt) erläutert die Hintergründe der Entscheidung und insbesondere die Argumentation der JCC.

Rechtspolitik

EU-Erbrechtsverordnung: Ab dem 17. August wird die Europäische Erbrechtsverordnung gelten. Dann wird nicht mehr die Staatsbürgerschaft über das anzuwendende Erbrecht entscheiden, sondern der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt des Todes eines EU-Bürgers. Die FAZ (Joachim Jahn) erläutert die Folgen der Verordnung für die Erbrechtsanwendung und die neuen Möglichkeiten für Erblasser. So sei beispielsweise ein Umzug nach Florida ratsam, um einen "unliebsamen Verwandten" zu enterben, denn das Erbrecht in Florida sehe keinen Pflichtteil vor.

Vorratsdatenspeicherung: Die taz (Christian Rath) gibt einen Überblick über mögliche Einschränkungen der Vorratsdatenspeicherung. So müssten die etwaigen Regelungen den Vorgaben aus Karlsruhe und Luxemburg entsprechen, einen Richtervorbehalt vorsehen und Ausnahmen für Anwälte, Ärzte und Journalisten berücksichtigen. Bundesjustizminister Heiko Maaß (SPD) erklärte allerdings am gestrigen Dienstag, dass noch nicht entschieden sei, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt wieder eingeführt werde.

Erbschaftsteuer: Am morgigen Donnerstag wird die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Vertretern führender Wirtschaftsverbände über die Reform der Erbschaftsteuer beraten, so die FAZ (Joachim Jahn). Diese Beratung sei nötig, da die Union die Pläne Schäubles nicht unterstütze und Änderungen fordere. Die FAZ beschreibt die geplante Regelung Schäubles und verschiedene Kritikpunkte. So sei beispielsweise die Schwelle für die "Bedürftigkeitsprüfung" mit 20 Millionen Euro zu niedrig angesetzt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. März 2015: BVerwG zu Entschädigung für NS-Opfer – Tipps für Erblasser – Betrunkene Einbrecher . In: Legal Tribune Online, 18.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14978/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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