Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2015: Fischer erklärt die PKS – Arbeitsrichter zu Tarifeinheitsgesetz – Diebstahlprävention durch Auflage

13.05.2015

Recht in der Welt

USA – Freiheitsstrafe für CIA-Whistleblower: Ein US-Bundesgericht verurteilte einen Ex-CIA-Mitarbeiter wegen Geheimnisverrats und Behinderung der Justiz zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Der Verurteilte hatte einem Journalisten der New York Times Informationen über eine misslungene CIA-Aktion zukommen lassen. Die Bundesrichterin hält die Entscheidung für eine "sehr klare Botschaft", so die SZ.

Sonstiges

Datenschutz und predictive policing: Der Justiziar Clemens Grünwald beschreibt auf datenschutz-notizen.de das Vorgehen beim "predictive policing", der statistischen Prognose von Straftaten durch spezielle Analyse-Software, und äußert datenschutzrechtliche Vorbehalte. Insbesondere sei die "wirksame Anonymisierung" personenbezogener Daten aus rechtlicher und technischer Sicht ein "heikles Unterfangen".

EU-Kommission prüft deutsche Gebührenordnungen: Nach Informationen der FAZ (Joachim Jahn/Manfred Schäfers) hat die EU-Kommission die Bundesregierung dazu aufgefordert bestimmte Regelungen, so auch Gebührenordnungen, für Steuerberater, Architekten und Tierärzte zu rechtfertigen. Scheitere eine Rechtfertigung, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Die FAZ gibt Bedenken gegenüber befürchteter Neuregelungen der Freien Berufe und bisherige Reaktionen der Bundesregierung wieder. Auch andere Berufsgruppen, wie Anwälte und Ärzte, sähen die Selbstverwaltung der Freiberufler gefährdet.

Menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen: Die FAZ (Reinhard Müller) erläutert im Ressort Zeitgeschehen, wie sich das völkerrechtliche Refoulementverbot auf die Umsetzung von Abschiebung, Ausweisung und Auslieferung von Flüchtlingen auswirkt. Das Verbot, Menschen in einen Staat zurückzuführen, in dem Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen, werde in der internationalen Rechtsprechung und Gesetzgebung unterschiedlich ausgelegt.

Das Letzte zum Schluss

Einkaufen als Auflage: Ein 90-Jähriger stahl in einem Geschäft ein Teufelskralle-Präparat. Dies bereits zum zweiten Mal. Dem Amtsgericht Biedenkopf erklärte der Wiederholungstäter, er habe die Schachtel gar nicht stehlen wollen. Er dachte, es handele sich dabei um sein Portemonnaie. So tatterig schien der alte Mann dem Gericht zwar nicht, aber dies stand einer Einstellung nicht im Wege. Allerdings sollte er zwei Auflagen erfüllen. 100 Euro sollte er an eine Arthrose-Stiftung spenden – weitere 100 sollte er in dem bestohlenen Geschäft für Teufelskralle ausgegeben. Der Vorrat sollte für ein Jahr halten und als Prävention vor weiteren Teufelskralle-Beutezügen des 90-Jährigen dienen. Von dem Urteil aus dem Jahr 2010 schreibt justillon.de (Stephan Weinberger).

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Am Freitag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 13. Mai 2015: Fischer erklärt die PKS – Arbeitsrichter zu Tarifeinheitsgesetz – Diebstahlprävention durch Auflage . In: Legal Tribune Online, 13.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15526/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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