Die juristische Presseschau vom 25. November 2015: Erzwun­gene Vater­schafts­tests / unbe­fan­gene Richter im NSU-Pro­zess / Fischer zu Ver­rückt­heit

25.11.2015

Recht in der Welt

Frankreich – Flüchtlingsversorgung: Frankreich muss sich binnen 48 Stunden um die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge der Notunterkuft in Calais kümmern und innerhalb von acht Tagen gewährleisten, dass ausreichend Toiletten, Müllversorgung, Reinigung und Notfallversorgung vorhanden sind. Dies besagt eine am vergangenen Montag vom Conseil d´Etat bestätigte richterliche Anordnung. Zwei NGOs und vier Bewohner der Unterkunft hatten eine "référé liberté", "eine Art richterliche Eilverfügung gegen schwere und offensichtliche Grundrechtseingriffe", beantragt. verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) schildert die Entscheidung und lobt den Conseil d´Etat.

Schweden – Asylrechtsverschärfung: Schweden plant sein Asylrecht zu verschärfen; unter anderem sollen weniger Flüchtlinge ein Bleiberecht erhalten, mehr Aufenthaltsgenehmigungen befristet und mehr Passkontrollen in öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden. Schwedens Ministerpräsident Löfven hofft, dass Flüchtlinge dadurch dazu angehalten werden, in anderen EU-Ländern Schutz zu suchen, so spiegel.de.

Vatikanstaat – Geheimnisverrat: Zwei Journalisten und drei ehemals am Vatikan angestellte Informanten müssen sich vor einem Gericht des Vatikanstaates in einem Strafprozess verantworten, weil sie illegalerweise vertrauliche Dokumente der Kurie veröffentlicht haben sollen. Die beiden Pressevertreter haben Anfang November Bücher veröffentlicht, die belegen sollen, dass der Vatikan die Gelder der Gläubigen verschwendet. SZ (Oliver Meiler), FAZ (Jörg Bremer) und zeit.de schreiben über das erste Strafverfahren gegen Pressevertreter im Vatikanstaat.

Sonstiges

Fischer zu "Schuld und Verrücktheit": "Was hat das Böse mit dem Strafrecht zu tun?" Wo liegt die "Grenze zwischen Verantwortung und Nichtverantwortung"? Mit diesen Fragen beschäftigt sich Bundesrichter Thomas Fischer in seiner zeit.de-Kolumne. Das Böse, so Fischer, sei eine Kategorie, die dem Strafrecht entzogen sei. Ausführlich erläutert er, inwieweit "Verrücktsein" sich auf die Strafbarkeit eines Täters auswirke und geht dabei auf Schuld(un)fähigkeit, Verbotsirrtum und Maßregelvollzug ein.

"Wer hilft, erbt mehr": Die SZ (Berrit Gräber) erklärt, dass Kinder, die ihre Eltern gepflegt haben, einen größeren Teil des Erbes beanspruchen können als ihre miterbenden Geschwister – auf diese Weise werde ihr unentgeltlicher Pflegeeinsatz ausgeglichen. Da es allerdings in solchen Fällen immer wieder zu  rechtlichen Auseinandersetzungen komme, raten Erbrechtler den pflegenden Kindern, ihre Leistungen exakt zu dokumentieren.

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. November 2015: Erzwungene Vaterschaftstests / unbefangene Richter im NSU-Prozess / Fischer zu Verrücktheit . In: Legal Tribune Online, 25.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17644/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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