Die juristische Presseschau vom 25. November 2015: Erzwun­gene Vater­schafts­tests / unbe­fan­gene Richter im NSU-Pro­zess / Fischer zu Ver­rückt­heit

25.11.2015

Justiz

LG Frankfurt a.M. zu Korruption um Flughafen FFM: Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Immobilienentwickler Ardi Goldman wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte durch Schmiergeldzahlungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro erwirken wollte, dass zwei Grundstücke der Cargo City Süd an den Fraport Manager gehen. Die drei Mitangeklagten, so auch Jürgen Harder, erhielten Bewährungsstrafen. FAZ (Corinna Budras) und Hbl (Volker Votsmeier) schildern den Fall.

In einem separaten Kommentar führt Corinna Budras (FAZ) aus, weshalb ein "schaler Beigeschmack" das Urteil begleite. Goldman erhielt trotz geringeren Tatbeitrags eine Haftstrafe ohne Bewährung. Das Gericht habe zwar beteuert, dass dessen "rechtsfeindliche Einstellung" nicht ursächlich für die hohe Strafe gewesen sei; Budras meint jedoch, dass die große Diskrepanz zu den Bewährungsstrafen der Mitangeklagten nahelege, Goldmans' "unorthodoxes Auftreten" vor Gericht habe seine Strafe bedingt.

LG Limburg zu übersprühten Hakenkreuzen: Ein Lehrer aus Limburg hat Hakenkreuze in der Stadt übersprüht, nachdem diese die Symbole nicht entfernt hatte, und muss nun Schadensersatz für die Reinigungskosten in Höhe von knapp 1.000 Euro zahlen. Dies hatte das Amtsgericht Limburg entschieden – die Berufung des Pädagogen hat das Landgericht nun verworfen. Die SZ (Susanne Höll) berichtet, der Lehrer empfinde die Angelegenheit als "furchtbar schockierend" und werde die Forderung nicht bezahlen, er erwäge vielmehr bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

AG Augsburg zu Kündigung wegen Katzen: Eine fristlose Kündigung der Wohnung ist zulässig, wenn die Mieter 18 Katzen auf 100m² Wohnfläche halten. Dies entschied das Amtsgericht Augsburg, meldet spiegel.de.

OLG München – NSU: Die Richter im NSU-Prozess sind nicht befangen; ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München hat den Antrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben verworfen. Dieser hatte die Ablehnung beantragt, da er nach den Umständen, wie es zur Aussagebereitschaft von Beate Zschäpe kam, befürchte, dass Gericht werde ihm keinen fairen Prozess machen. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl hatte in den vergangenen Monaten Kontakt mit Zschäpes neuem Wahlverteidiger Hermann Borchert, noch bevor dieser ihre Verteidigung übernahm. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) fasst die Argumentation von Verteidigung und Gericht zusammen.

StA Braunschweig – Steuerhinterziehung VW: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt im Rahmen der VW-Abgasaffäre nun auch gegen fünf Personen "aus dem Bereich des VW-Konzerns" wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Das Verfahren beziehe sich auf 800.000 Fahrzeuge, bei denen VW falsche Angaben zum CO2-Ausstoß gemacht haben soll. Da dieser sich maßgeblich auf die Berechnung der KfZ-Steuer auswirkt, bestehe die Möglichkeit, dass das Unternehmen zu wenig Steuern gezahlt hat, so SZ (Max Hägler/Klaus Ott), FAZ (Carsten Germis) und Welt (Nikolaus Doll/Philipp Vetter).

Griechenland – Siemens: Ab kommenden Freitag werden sich 76 Angeklagte wegen des Verdachts der Bestechung öffentlicher Ämter vor einem Athener Gericht verantworten müssen. Siemens soll 1997 Schmiergelder an Beamte der griechischen Fernmeldebehörde OTE gezahlt haben, um einen lukrativen Auftrag zu erhalten. Das Hbl (Gerd Höhler) fasst die Vorwürfe zusammen und stellt zudem die Streitpunkte in dem Verfahren dar – unter anderem stellt das Gericht keine Übersetzung für die deutschen Angeklagten.

ArbG Mainz zu Vertragsbefristung: Im März diesen Jahres hat das Arbeitsgericht Mainz entschieden, dass auch für Fußballprofis das Teilzeit- und Befristungsgesetz gelte – eine Befristung des Arbeitsvertrages zwischen Klub Mainz 05 und dem Torwart Heinz Müller erklärte es für unzulässig. Die FAZ (Joachim Jahn) gibt den Arbeitsrechtler Wolf-Dieter Walker wieder, welcher darlegt, warum das Gericht arbeitsrechtlich richtig urteilte, es aber dennoch vernünftig wäre, würden die obersten Arbeitsrichter dem Klub recht geben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. November 2015: Erzwungene Vaterschaftstests / unbefangene Richter im NSU-Prozess / Fischer zu Verrücktheit . In: Legal Tribune Online, 25.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17644/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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