Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2014: Erbschaftsteuer verfassungswidrig – Verfahrensfehler bei Terrorliste – Urteil im Fall Diren Dede

18.12.2014

Justiz

EuGH zu Hamas auf Terrorliste: Mangels hinreichender Begründung der Entscheidung, die Hamas auf die sogenannte Terrorliste der EU zu setzen, hat der Europäische Gerichtshof die Entscheidung wegen Verfahrensverstoßes für rechtswidrig erklärt, berichten zeit.de und spiegel.de. Binnen drei Monaten ist der Fehler zu beheben oder Rechtsmittel einzulegen, sonst ist die Hamas von der Liste zu streichen. Die Strafmaßnahmen gegen die Organisation bleiben zwischenzeitlich in Kraft.

BVerwG zu Sperrbezirksverordnungen: Das Bundesverwaltungsgericht gab der Stadt Frankfurt recht, die einem Hausbesitzer die Vermietung an ein Erotik-Massagestudio auf Grundlage einer Sperrbezirksverordnung untersagt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte in der Vorinstanz bemängelt, dass konkrete Belästigungen der Öffentlichkeit nicht nachgewiesen und daher ein legales Gewerbe nicht untersagt werden dürfe. Dem BVerwG genügte die besondere Schutzbedürftigkeit des Gebietes vor "millieubedingter Unruhe" wegen einer Schule, zweier Kindertagesstätten und einem angrenzenden Wohngebiet. Es berichten spiegel.de und FAZ (Helmut Schwan).

BVerwG zu Samstagsladenschluss: Mit jetzt bekannt gewordenem Beschluss vom 4. Dezember hat des Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es verfassungswidrig ist, Arbeitnehmer nach 24 Uhr zu beschäftigen, wenn der anbrechende Tag ein Sonn- oder Feiertag ist, meldet lto.de. Für Supermärkte sind Öffnungszeiten Samstags bis 24 Uhr damit nicht mehr möglich, da die Tätigkeit der Angestellten nicht mit Ladenschluss beendet ist.

AG München zu Türsteherrassismus: Das Amtsgericht München sprach einem dunkelhäutigen Kläger 500 Euro Schmerzensgeld zu und Verurteilte die Beklagte es zu unterlassen, dem Kläger "wegen seiner 'Rasse' oder ethischen Herkunft" den Zutritt in die von der Beklagten betriebene Discothek zu verweigern, melden spiegel.de und lto.de.

LG Lüneburg – verkaufte Examenslösungen: Der Prozess gegen den Richter Jörg L., der als Referatsleiter im Justizprüfungsamt Niedersachsen Examenslösungen an Referendare verkauft haben soll, hat am gestrigen Mittwoch begonnen. Die Anklage wirft ihm Bestechlichkeit – in sechs Fällen in besonders schwerem Fall –, Verletzung des Dienstgeheimnisses und versuchte Nötigung vor. Die Verhandlung ist auf 56 Termine angesetzt und soll am 30. Dezember weitergehen. Es berichten der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof), die SZ (Thomas Hahn) und die FAZ (Reinhard Bingener).

CIA-Folter vor deutscher Justiz? Die rund 500-seitige gekürzte Fassung des CIA-Folterberichts wird von der Bundesanwaltschaft auf Anhaltspunkte für Ermittlungsverfahren geprüft. Der Generalbundesanwalt will nun den kompletten Bericht anfordern, melden die SZ und spiegel.de.

Die Zeit (Jochen Bittner/Jörn Lau) wirft die Frage auf, ob sich die deutsche Justiz nun der Folter im "Krieg gegen den Terror" annehme. Wie weit soll Verfolgung von Menschenrechtsverbrechen nach dem Weltrechtsprinzip gehen, auch im Hinblick auf die durch Präsident Obama angeordneten Drohnentötungen? Wie kann Deutschland aber sonst als Menschenrechtsverfechter glaubwürdig bleiben?

Rechtsanwalt und Generalsekretär des ECCHR Wolfgang Kaleck fordert auf zeit.de, dass die Justiz endlich deutlich tätig werden müsse.

LG Stuttgart – Winnenden-Prozess: Im Verfahren gegen die Eltern des Amokschützen von Winnenden hat die Stadt dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts Stuttgart zugestimmt. Danach soll sie vom Versicherer der Eltern 400.000 Euro erhalten anstelle der eingeklagten 5,4 Millionen. Eltern und Versicherer müssen noch zustimmen, meldet die FAZ (rso).

OLG München – NSU: Das Oberlandesgericht München hat im NSU-Prozess der Vernehmung des vom Anwalt der Nebenkläger Yozgat beantragten Zeugen zugestimmt. Dieser soll Kontaktpersonen von Mundlos und Böhnhart in Kassel benennen können, berichtet spiegel.de (Gisela Friedrichsen). Von dem möglichen weiteren Anschlag des Trios in Nürnberg 1999 berichtet nun auch zeit.de (Tom Sundermann).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2014: Erbschaftsteuer verfassungswidrig – Verfahrensfehler bei Terrorliste – Urteil im Fall Diren Dede . In: Legal Tribune Online, 18.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14151/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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