Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2014: Erbschaftsteuer verfassungswidrig – Verfahrensfehler bei Terrorliste – Urteil im Fall Diren Dede

18.12.2014

Das BVerfG erklärt die Erbschaftsteuer für teilweise verfassungswidrig. Außerdem in der Presseschau: TiSA, der unbekannte Bruder, Fehler beim Setzen der Hamas auf die Terrorliste, Sperrbezirksverordnung vor dem BVerwG, Weltrechtsprinzip und CIA-Folter, wie die Geschworenen im Fall Diren Dede entschieden und wer dem Handelsblatt ein Postkarte schrieb.

Thema des Tages

BVerfG zu Erbschaftsteuer: Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftsteuerrecht wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz teilweise für verfassungswidrig erklärt. Zwar können zum Arbeitsplatzerhalt Firmenerben gänzlich von der Steuer befreit werden, die bisherigen Regeln sind jedoch zu weitreichend. Steuerprivilegien für Unternehmenserben bedürfen einer strengen Bindung an den Arbeitsplatzerhalt. Außer bei Betrieben mit nur "einigen wenigen Beschäftigten" muss künftig generell der Erhalt der Arbeitsplätze nachgewiesen werden. Im Fall von Großbetrieben muss künftig nachgewiesen werden, dass die Zahlung der Erbschaftsteuer Arbeitsplätze gefährden kann. Nur betriebsnotwendiges darf geschont werden, nicht sogenanntes Verwaltungsvermögen. Auch die vielfältigen "Gestaltungsmöglichkeiten" zur Umgehung bestehender Regelungen kritisierte das Gericht scharf. Bis Ende Juni 2016 hat der Gesetzgeber Zeit für eine Neuregelung. Die zukünftigen Regelungen dürfen rückwirkend nur bis zum gestrigen Mittwoch in Kraft gesetzt werden. Ob eine umfassende Reform folgt oder nur eine Fehlerbehebung ist ausdrücklich dem Gesetzgeber überlassen. Finanzminister Schäuble hat bereits Letzteres angekündigt.  Es berichten unter anderem die SZ (Wolfgang Janisch), die taz (Christian Rath), der Tagesspiegel (Ursula Knapp)spiegel.de (David Böcking) und der Fachanwalt für Erbrecht Alexander Knauss auf lto.de.

Reinhard Müller (FAZ) weist auf das Sondervotum hin, das auf das Sozialstaatsprinzip abstellt, meint aber, dessen Realisierung durch Vermeidung eines Auseinanderdriftens der Gesellschaft sei Aufgabe der Politik. Auch Christian Bommarius (Berliner Zeitung) sieht den Gesetzgeber in der Pflicht der Sozialverpflichtung des Eigentums zu Geltung zu verhelfen. Das Urteil könne aber wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung sein. Heribert Prantl (SZ) meint, es hätte insgesamt weit grundsätzlicher zugehen können. Eine Hervorhebung der Gerechtigkeitsdimension der Erbschaftsteuer könnte gegen die nun sicher folgenden Abschaffungsforderungen hochgehalten werden. Christian Rath (taz) meint, die Richter seien dem Märchen der Liquiditätsengpässe aufgesessen und hätten so nur "Sozialkosmetik" betreiben können.

Rechtspolitik

PKW-Maut-Entwurf beschlossen: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Pkw-Maut und gleichzeitig den zur Kfz-Steuer beschlossen. Nun werden die Kritikpunkte von Unionsrechtsverstößen über zukünftige Mehrbelastung deutscher Autofahrer bis hin zu Datenschutzfragen in die nächste Runde - die Debatte im Bundestag - getragen, wie unter anderem die FAZ (enn) und die Welt (Matthias Kamann) berichten. Ein Kurzüberblick zur Regelung findet sich in der taz.

Datenschutzprobleme durch TiSA: TiSA, Agreement on Trade in Services, ist der "unbekannte Bruder" des TTIP und soll Dienstleistungen liberalisieren. Kritiker befürchten, nach bekannt gewordenen Informationen über den Inhalt der beabsichtigten Regelung, eine massive Kollision mit europäischem Datenschutz. Unterzeichnerstaaten sollen danach keinem Dienstleistungsunternehmen untersagen können, Daten aller Art über Landesgrenzen zu schaffen, melden die SZ (aha) und netzpolitik.org (Anna Biselli).

Neuordnung der Datenschutzbehörde: Am heutigen Donnerstag soll das Gesetz zur Neuordnung der Bundesdatenschutzbehörde vom Bundestag verabschiedet werden. Das stark kritisierte Erfordernis eines "Einvernehmens" mit der Bundesregierung, für eine Aussage vor Gerichten oder Ausschüssen durch die Bundesdatenschützerin, ist in ein "Benehmen" geändert. Der vom Europäischen Gerichtshof geforderten Unabhängigkeit der Datenschützer werde das immer noch nicht gerecht, sagen die Kritiker laut SZ (kler).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. Dezember 2014: Erbschaftsteuer verfassungswidrig – Verfahrensfehler bei Terrorliste – Urteil im Fall Diren Dede . In: Legal Tribune Online, 18.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14151/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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