Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2016: Bun­des­prä­si­dent darf zwei­feln / Eini­gung über Eltern­nachzug / AGB-Klausel für Zom­bi­e­-Not­fall

12.02.2016

Recht in der Welt

EGMR zu entwürdigender Behandlung: Griechenland muss einem iranischen Asylbewerber eine Entschädigung von 6.500 Euro wegen entwürdigender Behandlung zahlen. Unter anderem sei der Betroffene zwei Mal unter Verstoß gegen die EU-Menschenrechtskonvention inhaftiert worden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, meldet die taz.

EU/Großbritannien – Brexit: Die FAZ (Helene Bubrowski) fasst die Kritik der EU-Parlamentarierin Sylvie Goulard am Reformvorschlag zusammen, der einen "Brexit" verhindern soll. So begehe die EU einen "strategischen Fehler". Goulard spricht sich für eine "ausgewogene, saubere und dauerhafte Lösung" aus, welche lediglich dadurch zu gewährleisten sei, die EU-Verträge zu ändern.

Sonstiges

Rechte Straftaten: Justizminister Heiko Maas (SPD) fordert mehr Transparenz darüber, wie die Strafjustiz rechte Straftaten aufklärt. "Wir mussen alles tun, damit fremdenfeindliche Übergriffe rascher aufgeklärt und konsequent bestraft werden", sagte er der SZ (Stefan Braun). Maas wird am heutigen Freitag mit den Landesjustizverwaltungen darüber sprechen, wie entsprechende Urteile besser zu erfassen seien.

Legaltech: "Legaltech revolutioniert den Zugang zum Recht" – Nico Kuhlmann schildert auf legal-tech-blog.de ausführlich, wie technische Lösungen Laien dabei helfen können, ihre Rechte zu erkennen und geltend zu machen. 

Abschiebungen nach Afghanistan: Bundesinnenminister Thomas de Maizière plant, trotz unsicherer Lage, im Februar bereits die ersten Afghanen in ihre Heimat abzuschieben, deren Asylverfahren erfolglos verlief. Die BadZ (Christian Rath) analysiert die unterschiedlichen Flüchtlingsstatus der nach Deutschland geflüchteten Afghanen und gibt Kritik an der Maßnahme wieder.

Das Letzte zum Schluss

Klausel für Zombie-Notfall: Die AGB für Amazons Lumberyard, einem kostenlosen Programmierbaukasten für Spiele, zeigen, dass es sich lohnt AGB bis zum Ende zu lesen und nicht nur zu überfliegen (gesetzt den Fall, das täte jemand). So bleibt es den Nutzern grundsätzlich untersagt, die Spieletechnik Lumberyard für andere Systeme – etwa zur Steuerung eines Atomkraftwerks – zu nutzen. Nicht so im Falle einer Zombie-Apokalypse – für diesen Fall sehen die AGB (jedenfalls in der US-Fassung) eine Ausnahme vor. Amazon habe die Verantwortlichen für die Zombie-Notfallklausel bisher nicht ausfindig machen können, meldet die SZ (Helmut Martin-Jung). Eine PR-Aktion sei nicht auszuschließen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/vb

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2016: Bundespräsident darf zweifeln / Einigung über Elternnachzug / AGB-Klausel für Zombie-Notfall . In: Legal Tribune Online, 12.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18426/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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