Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2016: Bun­des­prä­si­dent darf zwei­feln / Eini­gung über Eltern­nachzug / AGB-Klausel für Zom­bi­e­-Not­fall

12.02.2016

Justiz

BVerfG zu GmbH als Insolvenzverwalter: Das Grundgesetz erlaubt, juristische Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter auszuschließen – § 56 Absatz 1 Satz 1 der Insolvenzordnung ist somit verfassungskonform. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem nun veröffentlichen Beschluss auf die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwalts-GmbH hin, melden FAZ (Joachim Jahn) und lto.de.

VerfGH Bln zu Akteneinsichtsrecht: Der Verfassungsgerichtshof Berlin gewährt Mitgliedern des Abgeordnetenhauses Hilfe von Sachverständigen, wenn sie Verwaltungsakten einsehen, meldet jetzt auch der Tsp (Jost Müller-Neuhof).

OLG München – NSU: Beate Zschäpe hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl gestellt. Er gewähre ihr den Anwalt ihres Vertrauens nicht, woraus sie schließe, dass er "nicht mehr unparteiisch" sei, meldet spiegel.de. Der Prozess könne wohl erst kommende Woche planmäßig weitergehen.

LG Detmold – Auschwitz-Prozess: Neben der Verlesung der Anklage nahm die Aussage eines Auschwitz-Überlebenden den ersten Verhandlungstag im Auschwitz-Prozess vor dem Landgericht Detmold ein. Der Zeuge forderte den Angeklagten Reinhold H. dazu auf, auszusagen und schilderte seine Erfahrungen im Konzentrationslager. Eine Einlassung H.s sei, laut Verteidigung, bisher nicht geplant, schreiben SZ (Hans Holzhaider), FAZ (Reiner Burger) und taz (Klaus Hillenbrand).

Robert Probst (SZ) erklärt, warum die Zahl der Auschwitz-Prozesse nach dem Urteil gegen John Demjanjuk im Jahr 2011 wieder zunehme. Bei den Verfahren ginge es auch darum, "durch irdische Strafen eine dem Umfang und der Schwere der (in) Auschwitz begangenen Verbrechen angemessene Sühne zu finden".

LG Neubrandenburg – Auschwitz-Prozess: Am 29. Februar soll der Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Hubert Zafke beginnen. Er ist der Beihilfe zum Mord in 3.681 Fällen angeklagt; er soll in der SS-Sanitätsstaffel eingesetzt worden sein, welche nicht nur die SS-Männer versorgt, sondern auch Inhaftierte gequält und ermordet haben soll. Die taz (Klaus Hillenbrand) schreibt über das Verfahren – bislang stünden noch Entscheidungen über Befangenheitsanträge aus.

LG Hannover – Salzhemmendorf: Im Verfahren um den Angriff auf eine Flüchtlingsunterkunft beantragten die Verteidigungen der drei Angeklagten, den Prozess auszusetzen, nachdem vier Flüchtlinge, die im angegriffenen Haus lebten, am zweiten Verhandlungstag ablehnten, als Nebenkläger aufzutreten. Der Prozess würde platzen, bewilligte das Gericht den Antrag, betont die SZ (Annette Ramelsberger) und resümiert Vorwürfe der Verteidiger gegen die Nebenklageanwälte, denn diese hätten Flüchtlinge Vollmachten unterzeichnen lassen, obwohl sie diese nicht verstanden.

Interview mit Justizminister Bausback: Die FAZ (Reinhard Müller) spricht mit Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) über die derzeitige Flüchtlingspolitik, Seehofers Kommentar dazu ("Herrschaft des Unrechts") und über die angedachte Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

EuGH zu Sportwetten: Der Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Markus Ruttig erörtert auf lto.de rechtliche und tatsächliche Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Sportwetten für das deutsche Glücksspiel. Er betont, dass für Online-Glücksspiel nach wie vor ein Erlaubnisvorbehalt gelte.

BGH zu E-Zigaretten: Entgegen des Urteils des Bundesgerichtshofs erläutert der Rechtsreferendar Jakob Dalby in einem Gastbeitrag für lto.de, warum das Gesetz, seines Erachtens nach, eine Strafbarkeit des Handels von E-Zigaretten gerade nicht hergebe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2016: Bundespräsident darf zweifeln / Einigung über Elternnachzug / AGB-Klausel für Zombie-Notfall . In: Legal Tribune Online, 12.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18426/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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