Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2016: Bun­des­prä­si­dent darf zwei­feln / Eini­gung über Eltern­nachzug / AGB-Klausel für Zom­bi­e­-Not­fall

12.02.2016

Joachim Gauck darf verfassungsrechtliche Zweifel an Gesetzen für sich behalten. Außerdem in der Presseschau: Einigung über Elternnachzug, Schweigen im Auschwitz-Prozess und AGB-Klausel für Zombie-Notfall.

Thema des Tages

OVG B-B zu präsidialen Zweifeln: Wenn der Bundespräsident verfassungsrechtliche Bedenken bei der Ausfertigung eines Gesetzes hat, muss er diese nicht bekannt geben. Diese Zweifel gehörten in den "Kernbereich präsidialer Eigenverantwortung", wofür ein "schutzwürdiges Vertraulichkeitsinteresse" gelte, begründete das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung. Grundsätzlich auskunftspflichtig sei der Bundespräsident – abgesehen von Verfassungszweifeln – allerdings schon, schreibt der Tsp (Jost Müller-Neuhof), welcher das Eilverfahren initiierte, nachdem Gauck Bedenken zum Betreuungsgeldgesetz geäußert hatte, ohne diese zu begründen.

Rechtspolitik

Einigung über Elternnachzug: Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) haben sich darauf geeinigt, die vereinbarte Regelung zum Elternnachzug für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz im Asylpaket II beizubehalten. Sie betonten allerdings, dass das Aufenthaltsgesetz Ausnahmen in Härtefällen zulasse. SZ (Jan Bielicki) und Hbl (Frank Specht) skizzieren die Regelung und informieren über Reaktionen aus Opposition und Koalition. Auch die taz (Ulrich Schulte) berichtet.

Stefan Braun (SZ) betont, die Entscheidung, den Elternnachzug im Einzelfall zu prüfen, sei "gut und richtig". Der Aufwand sei vertretbar. Die Einigung komme allerdings spät, angesichts der Kritik an der Flüchtlingspolitik der großen Koalition. Braun hofft daher auf ein "Ende des Asylstreits" und ein "ruhiges Arbeiten". Lisa Caspari (zeit.de) moniert, anhand des Verlaufs der Verhandlungen und insbesondere der widersprüchlichen Positionen der SPD zeige sich, dass es sich um einen "leeren Kompromiss" handele. "Solides Regieren sieht anders aus."

Schutz von Flüchtlingskindern: Die FAZ (Eckart Lohse/Johannes Leithäuser) greift neben der Einigung über den Elternnachzug auch die Kritik des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten Rörig am Asylpaket II auf. Dieser moniert, die Bundesregierung habe es verpasst, den Schutz minderjähriger Flüchtlinge ausreichend zu gewährleisten. Die EU-Kommission habe bereits mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht, weil Deutschland Vorschriften zur Unterbringung und Betreuung von Familien mit Kindern nicht umgesetzt habe. Auch die taz (Simone Schmollack) und die Welt (Sabine Menkens) geben seine Kritik wieder.

Kompetenzen des BVerfG: In der Fortsetzung seines Beitrags "Solange Zweieinhalb" auf juwiss.de erläutert Rechtswissenschaftler Christoph Goos, weshalb der Gesetzgeber angehalten sei, die Kontrollkompetenzen des Bundesverfassungsgerichts klarzustellen. Das Gericht habe betont, dass nicht nur das Menschenwürde-Grundrecht, sondern auch die "Menschenwürdegehalte" der anderen Grundrechte integrationsfest seien und es sich eine entsprechende Kontrolle vorbehalte. Dies, obwohl die "Figur der 'Menschenwürdegehalte'" in der Rechtsprechung unbestimmt geblieben sei, was Goos anhand von Beispielen zeigt.

Bargeld-Limit: Die EU-Finanzminister werden am heutigen Freitag wohl eine Erklärung abgeben, in der sie die EU-Kommission dazu auffordern, "die Notwendigkeit angemessener Einschränkungen für Bargeldtransaktionen" zu prüfen, melden Hbl (Frank Matthias Drost) und FAZ (Werner Mussler). Zudem solle sich die Brüsseler Behörde mit der EZB über "angemessene Maßnahmen" zu Banknoten "mit hohem Nennwert" (insbesondere die 500 Euro-Note) abstimmen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 12. Februar 2016: Bundespräsident darf zweifeln / Einigung über Elternnachzug / AGB-Klausel für Zombie-Notfall . In: Legal Tribune Online, 12.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18426/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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