Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Dezember 2016: BVerfG ent­scheidet zum Ato­m­aus­s­tieg / Kritik an neuen Daten­schutz­re­ge­lungen / Urteil zum Zug­un­glück Bad Aib­ling

05.12.2016

Recht in der Welt

USA – Fall Söring: Die Samstags-SZ (Karin Steinberger) berichtet vom mittlerweile zwölften sogenannten "parole hearing" im Verfahren gegen den Deutschen Jens Söring, der seit über 30 Jahren wegen Mordes an den Eltern seiner damaligen Freundin in einem amerikanischen Gefängnis sitzt. Jetzt wurden neue Beweise vorgelegt – so wurden am Tatort Spuren von zwei unbekannten Männern gefunden. Bis zur Entscheidung über eine eventuelle Freilassung können jedoch noch Monate vergehen.

Polen – Verfassungsgerichtsbarkeit: Auf verfassungsblog.de berichtet Maximilian Steinbeis, dass in den nächsten Wochen in Polen möglicherweise ein zweites Verfassungsgericht mit einem eigenem Präsidenten und einer vom bestehenden Gericht abweichender Rechtsprechung entsteht. Grund dafür ist das bevorstehende Amtsende des derzeitigen Präsidenten des Verfassungsgerichtes am 19. Dezember und der um seine Nachfolge geführte Machtkampf. Allerdings weist Steinbeis darauf hin, dass er sich nur auf eine Quelle stützt.

Sonstiges

Sachverständige für Verbraucherfragen: Der Spiegel (Melanie Amann/Alexander Neubacher) beleuchtet kritisch die Arbeit des von Bundesjustiz- und -verbraucherminister Heiko Maas eingerichteten Sachverständigenrats für Verbraucherfragen. Allzu viel sei bislang nicht herausgekommen, heißt es in dem Bericht. Ministeriale hielten die "Verbraucherweisen" inzwischen eher für Selbstdarsteller, die ihr Amt nutzten, um sich wichtig zu machen.

NS-Aufarbeitung: Im Interview mit dem Spiegel (Klaus Wiegrefe) erinnert der ehemalige Staatsanwalt Wolfgang Weber, der die Anklage im Verfahren gegen SS-Leute aus dem KZ- und Vernichtungslager in Lublin/ Majdanek in den siebziger Jahren vertrat, an die Schwierigkeiten bei der juristischen Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Teile der Öffentlichkeit standen dem Verfahren damals kritisch gegenüber, außerdem musste jedem Beschuldigten eine konkrete Beteiligung an einer Mordtat nachgewiesen werden. In der jetzt rechtskräftig gewordenen Entscheidung im Fall Gröning hat der BGH dagegen die Verurteilung des Angeklagten bestätigt, weil Gröning auch ohne konkrete Beteiligung an den Tötungen "Teil personellen Apparates“ und der "Drohkulisse" gewesen sei.

Informationsfreiheitsrecht: Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Open Knowledge Foundation unterstützen Klagen auf Auskunft nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder. Wie der Spiegel (Sven Becker) vermeldet, kann über die Plattform Transparenzklagen.de künftig die Übernahme sogenannter Transparenzpatenschaften beantragt werden, mit denen die gerichtliche Weiterverfolgung abgelehnter Auskunftsersuchen finanziell unterstützt werden. Auf taz.de (Ralf Pauli) wird das Projekt ausführlicher vorgestellt.

Beleidigungen und Strafrecht: Heribert Prantl (Samstags-SZ) kritisiert deutlich den justiziellen Umgang mit Beleidigungen im Internet. Anlass ist die Einstellung eines Verfahrens wegen Morddrohungen gegen den Grünen-Politiker Volker Beck. Wenn Strafanzeigen einfach vom Tisch gewischt oder die einschlägigen Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer überschaubaren Geldauflage eingestellt werden, wirke das wie eine amtliche Anstiftung, es noch weiter und weiter zu treiben, noch widerlicher und noch unverschämter, meint Prantl.

Sachverständige im Wandel der Zeit: Über die Schwierigkeiten von gerichtlich belastbaren Identitätsfeststellungen zu Anfang des vergangenen Jahrhunderts, also vor der Einführung moderner Wissenschaftsmethoden, schreibt lto.de (Martin Rath). Die größte Expertise hatten vor der Einführung von Bluttests und lange vor der Verwendung von DNA-Tests wohl die Porträtzeichner gehabt.

Leak beim NSA-Untersuchungsausschuss: Laut lto.de hat Bundestagspräsident Norbert Lammert die Ermächtigung für Ermittlungen wegen der Veröffentlichung von Dokumenten aus dem NSA-Untersuchungsausschuss erteilt. Wikileaks hatte nach eigenen Angaben 2.420 Dokumente aus verschiedenen Bundesbehörden, darunter Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik publiziert. Allerdings habe es sich wohl nicht um streng geheime Unterlagen gehandelt.

Kriegsopferrente für NS-Täter: Die Montags-taz (Klaus Hillenbrand) erinnert daran, dass seit 18 Jahren ein Gesetz existiert, das es ermöglicht, NS-Tätern die Kriegsopferrente zu entziehen. Allerdings wurde davon bisher nur in 99 Fällen Gebrauch gemacht. Das geht aus einem Bericht des Bundesarbeitsministeriums hervor.

 

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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. bis 5. Dezember 2016: BVerfG entscheidet zum Atomausstieg / Kritik an neuen Datenschutzregelungen / Urteil zum Zugunglück Bad Aibling . In: Legal Tribune Online, 05.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21347/ (abgerufen am: 08.05.2024 )

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