Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2016: Böh­m­er­mann-Ver­fahren ein­ge­s­tellt / Sozial­woh­nungen vom Bund? / Canna­bis­anbau bewil­ligt

05.10.2016

Recht in der Welt

Ungarn – Flüchtlingsrecht: Nach dem an zu niedriger Wahlbeteiligung gescheiterten Referendum über die EU-Flüchtlingsquoten hat der ungarische Ministerpräsident Viktor Orban laut lto.de lto.de angekündigt, die Verfassung ändern zu wollen, ohne weitere Details zu nennen. Rechtsprofessor Gábor Halmai auf verfassungsblog.de erläutert das Referendum in einem englischsprachigen Artikel.

Türkei – Rechtsstaat: Die SZ (Mike Szymanski) schreibt über Rechtsstaatlichkeit in der Türkei nach dem Putschversuch am 15. Juli 2016. Der Ausnahmezustand im Land wurde aktuell um 30 Tage verlängert, 32.000 angebliche Putschisten wurden inzwischen gefangen genommen – darunter auch Richter und Staatsanwälte.

Polen – Gesetzesänderungen: Die in Polen in erster Lesung beschlossene Verschärfung des Abtreibungsverbots, das Abtreibungen nur noch in engsten Ausnahmefällen zulässt und für unzulässige Schwangerschaftsabbrüche hohe Haftstrafen vorsieht, sorgt für starken Protest, worüber die taz (Judyta Smykowski) berichtet. Nun berät die polnische Regierungspartei PiS über ein weiteres umstrittenes Gesetz, das "Gesetz zum guten Namen Polens". Danach sollen Haftstrafen verhängt werden können, wenn Polen fälschlicherweise Kriegsverbrechen zugeschrieben werden, schreibt die SZ (Florian Hassel).

EU – Transparenz: Zur Debatte um Transparenz bezüglich des Lobbyismus in EU-Institutionen haben die Grünen im EU-Parlament Vorschläge für ergänzende Regeln vorgelegt, die auch den EU-Parlamentariern umfangreiche Pflichten auferlegen sollen, berichtet die SZ (Thomas Kirchner).

Großbritannien – EMRK: Die britische Regierungspartei will ein Gesetz einbringen, dass Großbritannien im Krieg von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entbindet. Derzeit würde gegen britische Soldaten "im industriellen Maßstab" Klagen erhoben, es gebe einen Rechtsmissbrauch, wovor die Streitkräfte geschützt werden müssten. Darüber berichtet die FAZ (Jochen Buchsteiner).

Sonstiges

Cannabisanbau für Kranken: Vor einigen Monaten entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass einem an Multipler Sklerose leidenden Mann aus Mannheim der Anbau von Cannabis zum Eigengebrauch erlaubt werden muss. Nun hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstmals eine entsprechende Erlaubnis erteilt, berichtet lto.de.

Kindeswohlgefährdung: Im vergangenen Jahr ist die Anzahl der Jugendamtskontrollen wegen des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung um vier Prozent auf 129.000 Fälle gestiegen – in 20.800 davon wurde akuter Handlungsbedarf festgestellt. Es sei ein Umdenken in der Gesellschaft festzustellen, dass Vernachlässigung, Gewalt oder sexueller Missbrauch keine Privatsache sei, schreiben SZ (Ulrike Heidenreich) und FAZ (Johannes Steger). Gerichte und Polizei, die Jugendämter selbst, aber auch die Bevölkerung sei sensibilisierter und meldeten häufiger Verdachtsfälle.

Fischer zu Strafe: In seiner Kolumne auf zeit.de schreibt Bundesrichter Thomas Fischer unter anderem darüber, wie die Höhe einer Strafe bestimmt wird.

Arbeitsbedingungen im Gefängnis: Die SZ (Ronen Steinke) interviewt den Sprecher der Gefangenen-Gewerkschaft – Bundesorganisation (GG/BO) Oliver Rast zu Beschäftigung in deutschen Gefängnissen. Das Gefängnis sei für viele Unternehmen ein interessanter Standort geworden, die Gefangenen arbeiteten jedoch zu Billiglöhnen und seien nicht rentenversichert, was nach der Entlassung ihr Armutsrisiko erhöhe. Wirksame Resozialisierung müsse den Gefangenen eine Zukunftsperspektive eröffnen.

Das Letzte zum Schluss

Vertrackter Rätselspaß: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg hat das Strafverfahren gegen eine 90-Jährige eingestellt, die im Nürnberger Neuen Museum ein Kreuzworträtsel ausgefüllt hatte. Dieses war unglücklicherweise Teil eines an der Wand hängenden Kunstwerks und die Museumsleitung daher nicht sonderlich erfreut über den Rätselspaß gewesen. Nach gründlicher Prüfung kam die Staatsanwaltschaft nun allerdings zu dem Ergebnis, dass die Schuld der Dame als gering eingestuft werden kann, berichtet spiegel.de.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/lil

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. Oktober 2016: Böhmermann-Verfahren eingestellt / Sozialwohnungen vom Bund? / Cannabisanbau bewilligt . In: Legal Tribune Online, 05.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20755/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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