Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. August: Kul­tur­zer­störung vor Gericht / Ber­liner Erklärung / BVerfG zu Steu­er­fristen

22.08.2016

Justiz

BVerfG zur steuerrechtlichen Festsetzungsfrist: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, in der es um den Beginn der Verjährungsfrist im Rahmen einer Außenprüfung ging. Das berichtet lto.de. Die Karlsruher Richter haben festgestellt, dass die vom Bundesfinanzhof vertretene Auslegung, wonach sich bei Außenprüfungen der Lauf der Festsetzungsfrist nur bei definitivem Unterbleiben der Schlussbesprechung nach dem Zeitpunkt der letzten Ermittlungshandlung richtet, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

EuGH zu Schadensersatz bei Diskriminierung: Rechtsanwältin Regina Steiner befasst sich in der Samstags-FAZ mit dem Schadensersatzanspruch bei einer Stellenausschreibung, die nicht geschlechtsneutral formuliert wurde. Der EuGH hatte jüngst entschieden, dass bei einer nicht ernst gemeinten Bewerbung ein Anspruch nicht entsteht.

AG Berlin-Tiergarten – Gina Lisa Lohfink: Angesichts der möglicherweise in dieser Woche bevorstehenden Entscheidung im Fall Gina Lisa Lohfink erläutert der Spiegel (Beate Lakotta), dass die zuständige Richterin ursprünglich von einem kurzen diskreten Verfahren ausgegangen sei. Das Verfahren sei jedoch dann zu einer Showveranstaltung geworden, in der sich die Angeklagte selbst inszeniert.

LG Duisburg – Loveparade: Vor dem Landgericht Duisburg sind vier Schadensersatzklagen gegen die Verantwortlichen der Tragödie bei der Loveparade von 2010 eingegangen, meldet spiegel.de. Die Klägerinnen haben nach eigenen Angaben wegen des Gedränges posttraumatische Belastungsstörungen erlitten. Dafür verlangen sie vom Veranstalter, der Stadt Duisburg und dem Land Nordrhein-Westfalen, Schmerzensgeld und Schadenersatz zwischen 34.000 und 73.000 Euro.

ArbG Düsseldorf zur Kündigung der Kammergeschäftsführerin: Die Kündigung der Hauptgeschäftsführerin der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf war rechtswidrig, hat das Arbeitsgericht Düsseldorf festgestellt. Laut lto.de wurde ihr unter anderem vorgeworfen, Angestellte der Kammer als Schreibhilfen für Gutachten genutzt zu haben und außerdem sei es zu finanziellen Unregelmäßigkeiten gekommen. Im Laufe des Prozesses blieb jedoch nur der Vorwurf übrig, sie habe einmalig 10 Euro aus der Bürokasse entnommen, und dafür hätte eine Abmahnung genügt.

VerwG Köln – Bushido-Album: Wie die Samstags-SZ meldet, hat sich der Rapper Bushido gerichtlich gegen eine Indizierung seines Albums "Sonny Back" gewandt. Anfang September soll vor dem Verwaltungsgericht Köln eine mündliche Verhandlung stattfinden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. bis 22. August: Kulturzerstörung vor Gericht / Berliner Erklärung / BVerfG zu Steuerfristen . In: Legal Tribune Online, 22.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20345/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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