Bis zum Verfassungsreferendum am 16. April hat Erdogan noch einige Wahlkampfauftritte in Deutschland angekündigt. Generell verbieten will Merkel diese nicht. Die Stadt Hannover sagte derweil heute einen Auftritt seines Vizechefs ab.
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Ein heute 80-jähriger Mann muss die Entschädigung für seine Inhaftierung in der DDR zurückzahlen. Ihm konnten Verbindungen zur Stasi nachgewiesen werden. Das machte auch eine Anhörung entbehrlich, so der EGMR.
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Journalisten haben einen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Aber auch gegenüber privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden? Ja, entschied am Donnerstag der BGH.
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Bei Schwarzarbeit haben die Parteien keinerlei gegenseitige Ansprüche; ihr Vertrag ist nichtig. Das gilt auch dann, wenn die "ohne-Rechnung-Abrede" erst nachträglich getroffen wird, so der BGH.
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Eine Rechtsanwaltskanzlei musste jedes Jahr Auskunft über ihre Unternehmensdaten an das Statistische Landesamt übermitteln. Diese Auswahl war ermessensfehlerhaft, urteilte nun das BVerwG.
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Die Höhe des Elterngeldes bemisst sich am Einkommen der letzten zwölf Monate. Eine Frau, die nach einer vorangegangenen Fehlgeburt für den Großteil dieser Zeit an einer Depression erkrankt und arbeitsunfähig war, hat nun vor dem BSG gewonnen.
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Es will nicht klappen: Donald Trumps neues Einreiseverbot wurde bereits von zwei amerikanischen Gerichten aufgehoben. Dabei hatten seine Leute wochenlang an einer rechtlich weniger angreifbaren Version gearbeitet. Der Präsident ist wütend.
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Das BVerfG hat entschieden, dass die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz nicht erneut beginnt, wenn das Gesetz nur redaktionell angepasst wird, materiell aber unverändert bleibt.
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