OVG Sachsen-Anhalt: Eilantrag gegen Wahl der Stasi-Beauftragten abgewiesen

12.07.2012

Der Weg für die Wahl einer neuen Stasi-Landesbeauftragten ist frei. Der Eilantrag eines Bewerbers gegen die Wahl ist auch in zweiter Instanz abgewiesen worden. Der Antragsteller hatte argumentiert, das Parlament sei nicht ausreichend über seine Kandidatur informiert worden.

Die für Donnerstag geplante Wahl des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen im Landtag Sachsen-Anhalt kann stattfinden. Ein Bewerber hatte versucht, die Wahl durch Eilantrag zu verhindern. Die Abgeordneten seien über seine Bewerbung nicht hinreichend informiert worden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Eilantrag am Donnerstag abgewiesen (Beschl. v. 12.07.2012, Az. 1 M 70/12).

Seit etwa zwei Jahren ist der Posten des Stasi-Beauftragten des Landes Sachsen-Anhalt unbesetzt. Die CDU/SPD-Koalition hatte sich auf die Pfarrerin Birgit Neumann-Becker als neue Beauftragte verständigt. Ein Wahlsieg erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Ein Mitbewerber hatte am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg gegen die Wahl erfolglos geklagt (Beschl. v. 12.07.2012, Az. 5 B 184/12). Allerdings legte er Rechtsmittel ein, sodass das OVG zu entscheiden hatte.

Der Senat stellte fest, dass dem Bewerber bereits ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung eines Eilverfahrens fehle. Seine Anträge seien darauf gerichtet, die Wahl eines Landesbeauftragten zu verhindern, dies sei im Hinblick auf seine eigene Bewerbung aber widersprüchlich. Im Übrigen habe er keinen Anspruch darauf, die Wahl zu dem vorgegebenen Zeitpunkt zu verhindern. Der Landtag treffe hiermit eine eigenständige Entscheidung über die politische Befähigung des Vorgeschlagenen. Die gerichtliche Überprüfbarkeit im Bereich der Besetzung von Wahlämtern durch in besonderer Weise demokratisch legitimierte Gremien sei bei Wahlentscheidungen regelmäßig ausgeschlossen.

una/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Sachsen-Anhalt: Eilantrag gegen Wahl der Stasi-Beauftragten abgewiesen . In: Legal Tribune Online, 12.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6605/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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