VGH Kassel zum Luftreinhalteplan in Frankfurt a.M.: Fahr­verbot für gesamte Umwelt­zone ist unver­hält­nis­mäßig

10.12.2019

Dieselfahrer bleiben in Frankfurt von einem flächendeckenden Fahrverbot verschont. Stattdessen müssen Stadt und Land nun die Wirkung von Fahrverboten auf einzelnen Strecken prüfen, entschied der Hessische VGH.

Fahrverbote können immer nur ultima ratio sein – und sind in Frankfurt am Main zur Zeit unverhältnismäßig, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) (Urt. v. 10.12.2019, Az. 9 A 2691/18).

Nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte dieses Fahrverbotszonen vorgesehen, die sich auf das gesamte Gebiet der derzeitigen Umweltzone in Hessens größter Stadt erstrecken sollten. Land und Stadt hatten vor dem VGH Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Einen entsprechenden Eilantrag der Umwelthilfe, dieses Verbot vor der endgültigen gerichtlichen Klärung umzusetzen, lehnte der Verwaltungsgerichtshof aber im vorigen Dezember ab. Er ließ die Berufung des Landes Hessen als Beklagte gegen das Urteil wegen "ernstlicher Zweifel an dessen Richtigkeit" zu.

Ein solches flächendeckendes Fahrverbot hat der VGH nun als unverhältnismäßig eingestuft. Die vorgesehenen Maßnahmen hätten sich als ungeeignet erwiesen, in kürzest möglicher Zeit eine Grenzwertunterschreitung im gesamten Stadtgebiet zu erreichen. Das Gericht gab dem Land aber auf, zu ermitteln und zu berechnen, ob gegebenenfalls Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auf denjenigen Straßen und Streckenabschnitten anzuordnen sind, auf denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2020 überschritten wird. 

Als Begründung führt der VGH an, dass sowohl das Unionsrecht als auch das nationale Recht es gebieten würden, in einer Einzelfallprüfung tatsächliche Feststellungen darüber zu treffen, ob auch streckenbezogene oder kleinräumig-zonale Fahrverbote in Betracht kommen. Dabei seien auch Verlagerungseffekte, die bei streckenbezogenen Verkehrsbeschränkungen zu erwarten wären, zu ermitteln. An derartigen Ermittlungen fehle es bei dem bisher vorgelegten Entwurf für eine Fortschreibung des Luftreinhalteplanes für Frankfurt am Main völlig. Ein konkretes Datum für den Erlass des Luftreinhalteplans hat das Gericht jedoch nicht festgelegt. Da das unions- und immissionsschutzrechtliche Zügigkeitsgebot es aber verbietet, erst einen Zeitpunkt nach dem Jahr 2020 in den Blick zu nehmen, wird das Land das Verfahren möglichst bis zum Ende des Jahres 2020 abzuschließen haben.

Hessens Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) sieht durch das Urteil des VGH die Position des Landes bestärkt. Das Urteil sei "kein Weihnachtsgeschenk" an die Dieselfahrer, "aber es zeigt doch, dass die Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle spielt". Hinz betonte, die Dieselfahrer seien von der Automobilindustrie betrogen worden. Daher halte sie es für richtig, zunächst andere Maßnahmen ausreizen zu können, damit die Luft sauberer wird. "Fahrverbote sind ja nicht das Ziel von Verkehrspolitik", sagte die Ministerin. Sondern es gehe um eine Verkehrswende mit mehr ÖPNV und mehr Radwegen. "Wir brauchen zunächst eine seriöse Datengrundlage auf Grundlage des Verkehrsmodells der Stadt Frankfurt, um die Maßnahmen für den Luftreinhalteplan auch wirklich zu berechnen", erläuterte Hinz. Erst dann wisse man, welche Rad- oder Busspuren tatsächlich zur Verringerung der Luftschadstoffe beitragen. Auch Frankfurts Verkehrsdezernent Klaus Oesterling (SPD) zeigte sich mit dem Urteil zufrieden: "Uns ging es in erster Linie darum, flächendeckende Fahrverbote zu vermeiden, das ist jetzt de facto vom Tisch." Man werde mit dem Land über das weitere Vorgehen diskutieren.

Frankfurt hat bereits Schritte für bessere Luft eingeleitet. Zuletzt sind etwa die Gebühren für das innerstädtische Parken stark gestiegen – um Autos fernzuhalten. Außerdem sollen zusätzliche Busspuren im Innenstadtbereich eingerichtet und die Radwege ausgebaut werden, teilweise auch zulasten des Autoverkehrs. Das Land hat der Stadt aber schon Druck gemacht, mehr zu tun. Etwa Pförtnerampeln einzurichten, um die Zufahrt zur Innenstadt zu regulieren.

Doch auch Jürgen Resch, Chef der Umwelthilfe, bewertete das Urteil positiv: "Das ist heute ein guter Tag für die saubere Luft in Frankfurt." Der VGH habe nochmals bestätigt, dass entsprechende Schritte ergriffen werden müssten und dass man dort, wo "weiche Maßnahmen" wie die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs nicht ausreichten, zu Dieselfahrverboten greifen müsse.

Die Umwelthilfe hatte wegen zu hoher Luftverschmutzung in bundesweit mehr als 30 Städten Klagen eingereicht. Auch hessische Kommunen waren betroffen: Die landesweit bisher einzigen Fahrverbote gelten auf zwei Straßen in Darmstadt. Wiesbaden konnte dies abwenden, indem die Stadt ein millionenschweres Maßnahmenpaket für sauberere Luft zusagte. Im Fall von Limburg und Offenbach laufen noch Klagen, über die noch nicht entschieden wurde. Grundsätzlich, so das Bundesverwaltungsgericht, seien Fahrverbote aber zulässig.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VGH Kassel zum Luftreinhalteplan in Frankfurt a.M.: Fahrverbot für gesamte Umweltzone ist unverhältnismäßig . In: Legal Tribune Online, 10.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39173/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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