
Ein Passagier fliegt innerhalb der EU, ein anderer von der EU in einen Drittstaat. Das BKA gleicht ihre Daten mit polizeilichen Datenbanken ab - ohne hinreichende Rechtsgrundlage, wie das VG Wiesbaden nun feststellte.
Artikel lesenEin Passagier fliegt innerhalb der EU, ein anderer von der EU in einen Drittstaat. Das BKA gleicht ihre Daten mit polizeilichen Datenbanken ab - ohne hinreichende Rechtsgrundlage, wie das VG Wiesbaden nun feststellte.
Artikel lesenDie AfD in Hessen darf vorerst nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Das VG Wiesbaden hat in einem Eilverfahren eine Hängeverfügung erlassen. Diese gilt bis zur vorläufigen Entscheidung.
Artikel lesenDer Bundeswahlleiter ist im Streit um die Veröffentlichung von Wahlprognosen inklusive befragter Briefwähler mit seiner Beschwerde ohne Erfolg geblieben. Der VGH stärkt damit die Praxis der Wahlprognosen.
Artikel lesenDas VG Wiesbaden erlaubte die Veröffentlichung von Briefwählerbefragungen durch das Institut Forsa. Der Bundeswahlleiter legte Beschwerde beim VGH ein. Bis darüber entschieden ist, darf Forsa keine derartigen Umfragen veröffentlichen.
Artikel lesenDie Bedeutung von Umfragen vor der Bundestagswahl wird zunehmen. Das VG Wiesbaden hat Forsa im Streit mit dem Bundeswahlleiter Recht gegeben. Und die Entscheidung verfassungsrechtlich begründet.
Artikel lesenDie Befragungen von Briefwählern dürfen in die "Sonntagsfrage" des Meinungsforschungsinstituts Forsa einbezogen und veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren entschieden.
Artikel lesenDürfen Forschungsinstitute wie Forsa Ergebnisse der Sonntagsfrage veröffentlichen, wenn die Befragten schon per Briefwahl gewählt haben? Mit dieser Frage muss sich aktuell das Verwaltungsgericht Wiesbaden befassen.
Artikel lesenWährend das VG Wiesbaden die Unbestimmtheit der Beschränkung des Bewegungsradius' auf 15 km bemängelt, lassen die Gießener Kollegen die Beschränkung wegen des Infektionsgeschehens durchgehen.
Artikel lesenFriseure dürfen zwar anders als Kosmetikstudios im "Lockdown-Light" geöffnet bleiben. Es bleibt dann aber bitte beim Haareschneiden, so das VG Wiesbaden. Die Augenbrauen der Kunden sind tabu.
Artikel lesenSchafft das Land die Pflicht ab, Masken im Unterricht zu tragen, so müssen sich die Schulen daran halten. Für anderweitige Anordnungen fehle es an einer Rechtsgrundlage, so das VG Wiesbaden. Dies gelte auch für "dringende Empfehlungen".
Artikel lesenEin Verwaltungsrichter aus Wiesbaden zweifelte an der Unabhängigkeit seines eigenen Gerichts und legte dem EuGH vor. Der wird nun entscheiden - und sich dabei wohl eher kurzfassen. Doch die nächste Vorlage ist schon eingegangen.
Artikel lesenIn einer hessischen Schule bleibt das Tragen von Schutzmasken eine Empfehlung. Der Versuch eines Schülers, daraus im Unterricht eine Pflicht zu machen, ist gescheitert, weil das VG Wiesbaden andere Hygienemaßnahme als ausreichend erachtet.
Artikel lesenDieselfahrer bleiben in Frankfurt von einem flächendeckenden Fahrverbot verschont. Stattdessen müssen Stadt und Land nun die Wirkung von Fahrverboten auf einzelnen Strecken prüfen, entschied der Hessische VGH.
Artikel lesenDas VG Wiesbaden hält den derzeit erprobten Islamunterricht, den das Land selbst gestaltet, für rechtens. Er ist ein Alternativangebot, weil die weitere Zusammenarbeit mit dem umstrittenen türkischen Moscheeverband Ditib ungeklärt ist.
Artikel lesenDer Kampf gegen Terrorismus steht in Europa weit oben. Deswegen dürfen die Sicherheitsbehörden die Daten von Fluggästen speichern. Deren datenschutzrechtliche Bedenken müssen dahinter zurückstehen, so das VG Wiesbaden.
Artikel lesenBesondere Zuständigkeiten: Für Disziplinarverfahren nach Bundesdisziplinargesetz hessenweit und nach dem Hessischen Disziplinargesetz für den Bereich des Regierungsbezirks Darmstadt
Das Verwaltungsgericht ist innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Gericht erster Instanz, dessen Einrichtung Aufgabe der Landesgesetzgebung ist. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreffen die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Es handelt sich also um Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen - dem einzelnen Bürger - und juristischen Personen einerseits und den Behörden andererseits. Unter juristischen Personen versteht man beispielsweise einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genossenschaft, eine GmbH oder Aktiengesellschaft.
Regelmäßig ist das Verwaltungsgericht in erster Instanz als Eingangsgericht dann sachlich zuständig, sofern das Gesetz keine andere Zuständigkeit benennt, beispielsweise Finanz- oder Sozialgerichte. Das Verwaltungsgericht ist nicht zuständig im Bereich des Staatshaftungsrechts, dessen Verfahren einem ordentlichen Gericht obliegen. Ebenfalls nicht zuständig ist es bei Verfahren, die das Verfassungsgericht betreffen. Das Begehren eines Klägers vor dem Verwaltungsgericht ist zumeist darauf gerichtet, dass Entscheidungen von Behörden aufgehoben oder diese zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Das Verwaltungsrecht ist überaus umfangreich und so können die Verhandlungen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche zum Inhalt haben, beispielsweise Beamtenrecht, Schulrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht, Straßenverkehrsrecht, Baurecht oder auch Ausländer- und Asylrecht. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 52 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach der Sitz der beklagten Behörde maßgeblich ist.
Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts werden Kammern genannt. Sie sind mit jeweils drei Berufsrichtern besetzt. Handelt es sich jedoch um Entscheidungen, denen eine mündliche Verhandlung vorausgeht, ist die Kammer zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Kammerentscheidungen werden indes immer seltener. Sind alle am Verfahren beteiligten Parteien damit einverstanden, kann auch der jeweilige Berichterstatter als Einzelrichter anstelle der Kammer entscheiden. Das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht findet auf der Grundlage der VwGO statt. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Nach § 86 Abs. 1 VwGO hat das Verwaltungsgericht die Pflicht von Amts wegen zu ermitteln.