Verschlusssachen zum Verbotsverfahren: NPD muss Geheimdokumente von Webseite entfernen

21.02.2013

Die NPD hat die am Dienstag auf ihrer Webseite veröffentlichten geheimen Materialien der Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein eventuelles NPD-Verbotsverfahren wieder entfernt. Die Partei kam damit fristgerecht einer Aufforderung jedenfalls des Bundesinnenministeriums nach. Das BVerfG erwartet derweil ein rechtlich aufwändiges Verbotsverfahren.

Die Kurzfassungen von Materialien der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind von der Seite der NPD verschwunden. Nach Angaben ihrer Zentrale wurde die Partei vom Bundestagspräsidenten unter Berufung auf Urheberrechte dazu aufgefordert, die Dokumente bis 12 Uhr am heutigen Donnerstag von der Seite zu nehmen.

Von der Pressestelle des Bundestags kam dazu bislang gegenüber LTO weder eine Bestätigung noch ein Dementi. Der Pressesprecher des Bundesinnenministeriums, Markus Beyer-Pollok, teilte LTO unterdessen mit, das Ministerium habe die Partei aufgefordert, die Dokumente zu entfernen, weil diese als Verschlusssachen nur für den Dienstgebrauch gekennzeichnet sind.

Welcher Aufforderung die Partei auch immer gefolgt ist: Die Unterlagen sind auf der NPD-Seite nicht mehr abrufbar. Rechtsexperten prüften noch die Berechtigung der Aufforderung, teilte die Parteizentrale mit. Beim linken Netzwerk linksunten.indymedia.org sind die Dokumente derzeit weiterhin verfügbar.

Abmahnung wegen Urheberrechts, Strafanzeige wegen Geheimnisverrats

Das Netzwerk hatte die als Verschlusssachen gekennzeichneten Zusammenfassungen der Ermittlungsergebnisse, welche die NPD am Dienstag auf ihrer Webseite veröffentlichte, schon am Montag online gestellt.

Diese Informationen hat auch das Bundesinnenministerium den Behörden mitgeteilt, als es zwischenzeitlich Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet hat.  Markus Beyer-Pollok bestätigte gegenüber LTO, dass man im Ministerium von einem Geheimnisverrat ausgehe. Der Sprecher will aber nicht zu viel Aufmerksamkeit für die Anliegen der NPD schaffen: "Das Dokument wurde ja bereits vor der Veröffentlichung an diverse Dienststellen in Bund und Ländern weitergegeben. Und spätestens nach der Verfahrenseröffnung hätte die NPD von dessen Inhalt ohnehin Kenntnis erhalten". 

Ob sich möglicherweise nicht nur der unbekannte Maulwurf in den Reihen der Arbeitsgruppe, sondern durch die spätere Veröffentlichung der Dokumente auch NPD-Mitglieder oder die Macher der Seite linksunten.indymedia.org strafbar gemacht haben könnten, bleibe der Prüfung durch die Ermittlungsbehörden überlassen.

Eine solche denkbare Beihilfe zum Geheimnisverrat käme, da die Tat schon mit der Weitergabe der Materialien durch den Maulwurf vollendet war, allenfalls unter bestimmten Voraussetzungen als sukzessive in Betracht. 

BVerfG: Verbotsverfahren eher rechtlich schwierig

Die veröffentlichten Materialien der Bund-Länder-Arbeitsgruppe dienen der Überprüfung der Erfolgsaussichten des vom Bundesrat beabsichtigten erneuten NPD-Verbotsverfahrens. Ob Bundestag und Bundesregierung sich anschließen werden, ist derzeit noch unklar und wird nicht zuletzt von den Ergebnissen der Arbeitsgruppe abhängen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geht derweil davon aus, dass der Schwerpunkt eines Verbotsverfahrens weniger auf der Sachverhaltsermittlung liegen wird als bei der Überprüfung der rechtlichen Maßstäbe des Parteiverbots. Im übrigen sieht man einem solchen Verfahren gelassen entgegen, war aus Karlsruher Kreisen zu hören.

Über den Vorstoß der NPD, die eigene Verfassungsmäßigkeit vom BVerfG proaktiv feststellen zu lassen, hat das höchste deutsche Gericht noch nicht entschieden.

pl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Verschlusssachen zum Verbotsverfahren: NPD muss Geheimdokumente von Webseite entfernen . In: Legal Tribune Online, 21.02.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8201/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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