LG Erfurt zum Familienrichter am AG Weimar: Zwei Jahre Frei­heits­strafe wegen Rechts­beu­gung

von Tanja Podolski

23.08.2023

Zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde: Das LG hat das Urteil gegen den Familienrichter vom AG Weimar verkündet. Der Mann hatte die Maskenpflicht an zwei Schulen aussetzen lassen wollen – Rechtsbeugung, so das LG.

Das Landgericht (LG) Erfurt hat einen 60-jährigen Familienrichter am Amtsgericht (AG) Weimar am Mittwoch wegen Rechtsbeugung gem. § 339 Strafgesetzbuch (StGB) in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Fall des Richters hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht, weil der Mann vor gut zweieinhalb Jahren die Corona-Schutzmaßnahmen für alle Schüler:innen an zwei Schulen für beendet erklärt hatte.

Das LG Erfurt sah es nun am Mittwoch als erwiesen an, dass der Richter diese Entscheidung willkürlich getroffen und sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat – das sind die Tatbestandsmerkmale der Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann in der Anklage vorgeworfen, es sei ihm darum gegangen, "die angebliche Unwirksamkeit und Schädlichkeit staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie öffentlichkeitswirksam darzustellen". Dieser Auffassung waren nun die Richter:innen der Strafkammer gefolgt.

Zugute gehalten wurde dem Familienrichter Richter Christian D., dass er seine Entscheidung "Im Kontext eines massiven Konflikts getroffen" habe, er nicht vorbestraft sei und das Verfahren lange gedauert habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft ohne Bewährung gefordert, was das Gericht jedoch nicht für angemessen hielt. Weiterführende Details im Laufe des Tages auf LTO.

tap/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Erfurt zum Familienrichter am AG Weimar: Zwei Jahre Freiheitsstrafe wegen Rechtsbeugung . In: Legal Tribune Online, 23.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52541/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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