Maaßen-Videodreh im AfD-Fraktionssaal: Land­tags­prä­si­dent und AfD-Frak­tion streiten um Haus­recht

17.04.2024

Die AfD-Landtagsfraktion NRW stellte ihren Fraktionssaal für ein Youtube-Interview mit Hans-Georg Maaßen zur Verfügung. Weil das einen Missbrauch darstelle, fordert CDU-Landtagspräsident die Löschung des Videos. Wer hat hier das Hausrecht?

Ein Videodreh im Fraktionssaal der AfD hat für eine scharfe Reaktion durch Landtagspräsident André Kuper (CDU) gesorgt. Die AfD hatte ihren Fraktionssaal einem YouTuber für ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen von der Partei Werteunion und ihrem eigenen Fraktionschef Martin Vincentz zur Verfügung gestellt. Aus Sicht des Landtagspräsidenten hat die AfD damit gegen das Gesetz verstoßen. Die AfD solle daher dafür sorgen, dass das Video gelöscht wird, so Kuper in einem Brief an Vincentz.

Ein Landtagssprecher sagte auf dpa-Anfrage, dass der Verdacht eines "Missbrauchs des Nutzungsrechts" des Fraktionssaals vorliege. Kuper habe die AfD-Fraktion daher schriftlich ermahnt. In Kopie sei das Schreiben an den Landesrechnungshof gegangen. Dies sei in solchen Fällen ein üblicher Vorgang, um dem Rechnungshof die Möglichkeit zur Prüfung zu geben. 

Nach dpa-Informationen erinnerte Kuper die AfD in seinem Brief daran, dass sie den Fraktionssaal nur für eigene Zwecke verwenden dürfe. Auch bei der Öffentlichkeitsarbeit müsse die Urheberschaft der Fraktion erkennbar sein, so Kuper. Im aktuellen Fall hatte ein Unternehmer für seinen YouTube-Kanal AfD-Fraktionschef Vincentz und Maaßen als Bundesvorsitzenden der Partei Werteunion interviewt. Das 82 Minuten lange Video war am Wochenende von dem Unternehmer auf seinem YouTube-Kanal "Hallo Meinung – Gesellschaft für freies Denken und politische Einflussnahme" veröffentlicht worden, wo er regelmäßig unter anderem Politiker interviewt.

Hausordnung gibt dem Präsidenten ausnahmsweise Befugnis

Die aufgrund von Art. 39 Abs. 2 der NRW-Landesverfassung durch Landtagspräsident Kuper erlassene Hausordnung für den Landtag regelt in § 2 das Hausrecht. Dieses steht grundsätzlich dem Landtagspräsidenten zu. Für die im Fall Maaßen einschlägigen Fraktionsräume sieht Abs. 3 allerdings vor, dass neben dem Präsidenten hier den Fraktionen die Ausübung des Hausrechts übertragen ist. Gleichwohl behält der Präsident auch hier das Hausrecht, wenn ein "Missbrauch des Nutzungsrechts" vorliegt. Der Videodreh im Fraktionssaal stellt laut Kuper einen solchen Missbrauch dar. Nach dpa-Informationen schrieb der CDU-Politiker der AfD-Fraktion, dass sich eine "zweckwidrige Nutzung" des Saals aufdränge. Kuper forderte die Fraktion auf, die "gesetzlichen Vorgaben künftig einzuhalten" und bei dem Unternehmer "auf eine Löschung des Videos hinzuwirken".

Am Dienstagnachmittag war das Video noch online. Ein Sprecher der AfD-Fraktion sagte auf dpa-Anfrage zum Brief des Landtagspräsidenten: "Wir prüfen das juristisch."

Auch im Bundestag sorgte die AfD unter anderem durch die Einschleusung unbefugter Personen bereits für Ärger: Die ehemalige Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, die sich derzeit in Untersuchungshaft befindet und sich demnächst vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main strafrechtlich verantworten muss, hatte laut Ermittlungen des Generalbundesanwalts mehreren ebenfalls angeklagten Mitgliedern der "Gruppe Reuß" Zutritt zu Gebäuden des Bundestages gewährt.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Maaßen-Videodreh im AfD-Fraktionssaal: Landtagspräsident und AfD-Fraktion streiten um Hausrecht . In: Legal Tribune Online, 17.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54351/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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