Sollte man kennen: Sieben wich­tige BVerwG-Ent­schei­dungen aus 2022

von Hasso Suliak

29.12.2022

Transgender-Soldatin soll zurückhaltender tindern

Für Aufsehen sorgte ein Beschluss des BVerwG im Mai. Nach Vorstellung des 2. Wehrdienstsenates muss sich Anastasia Biefang, eine Transgender-Kommandeurin der Bundeswehr, auf einem Dating-Portal im Internet zurückhaltender äußern (Beschl v. 25.05.2022, Az. 2 WRB 2.21). 

Gegenstand des Verfahrens war der Auftritt der Bataillonskommandeurin auf dem semiöffentlichen, nur registrierten Nutzern zugänglichen Dating-Portal Tinder. Die weit über die Truppe hinaus bekannte Biefang, mit deren Diversitätsengagement sich auch die Bundeswehr ansonsten gerne schmückt, präsentierte sich dort privat laut BVerwG "in sitzender Pose mit erkennbaren Gesichtszügen und unter Verwendung ihres tatsächlichen Vornamens". Unter ihrem Profilbild hieß es: "Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome." 

Nachdem dieser Sachverhalt aus dem dienstlichen Umfeld von Anastasia Biefang ihrem Disziplinarvorgesetzten angezeigt wurde, verhängte dieser gegen sie die mildeste Disziplinarmaßnahme, einen einfachen Verweis. 

Im Ergebnis sei diese Entscheidung richtig, entschied das BVerwG: Denn die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlange, dass eine Soldatin in der besonders hervorgehobenen dienstlichen Stellung bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung nehme. Sie müsse daher Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens hervorriefen. Die Worte "offene Beziehung auf der Suche nach Sex. All genders welcome" erweckten, so das Gericht, Zweifel an der erforderlichen charakterlichen Integrität. Ein Verweis als mildeste Disziplinarmaßahme sei nicht zu beanstanden.

Die Entscheidung des BVerwG sorgte für viel Kritik und Empörung. Oberstleutnant i. G. Anastasia Biefang legte gegen den Beschluss inzwischen Verfassungsbeschwerde ein.

Zitiervorschlag

Sollte man kennen: Sieben wichtige BVerwG-Entscheidungen aus 2022 . In: Legal Tribune Online, 29.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50593/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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