LTO-Recherche zur Schöffenwahl 2024: Unter­wan­dern Rechts­ex­t­reme die Gerichte?

von Dr. Markus Sehl und Helena Schröter

11.04.2024

Deutschland hat Anfang 2024 auf einen Schlag 60.000 neue ehrenamtliche Richterinnen und Richter bekommen. Sind darunter auch Extremisten? Rechte Gruppen hatten zur Bewerbung aufgerufen. LTO hat bundesweit nachgefragt.

Kaum im Amt, schon der erste Zwischenfall. Gleich im Februar 2024 musste das Landgericht Braunschweig in einem Strafverfahren eine Schöffin auswechseln, wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue. Britta T.-D. hatte in sozialen Medien zur Tötung des früheren brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro aufgerufen. "Tötet den Teufel" soll sie geschrieben haben. Für die Frau war der Prozess in Niedersachsen ihr erster Einsatz als Schöffin. Ein Prozess, der unter besonderer Aufmerksamkeit stattfindet. Steht dort doch ein Mann vor Gericht, gegen den auch wegen des Mordes an der 2007 verschwundenen Madeleine McCann, genannt "Maddie", ermittelt wird. Und auf der Richterbank eine Frau, die Mordaufrufe postet?

Die Schöffin ist eine von rund 60.000 neuen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Neben den Berufsrichtern entscheiden sie in Strafverfahren an Amts- oder Landgerichten mit. Ihre Stimme zählt so viel wie die der Berufsrichterinnen und -richter, sie könnten sogar einen Einzelrichter überstimmen. Die derzeit amtierenden Schöffinnen und Schöffen wurden erst am 1. Januar dieses Jahres ernannt. Die neue Schöffin in Braunschweig war damit nur wenige Wochen im Dienst. Über das Jahr 2023 fand bundesweit die Wahl für die Jahre 2024 bis einschließlich 2028 statt, gesucht wurden in allen Bundesländern neue Laienrichter für die Justiz.

LTO hat bei den zuständigen Justizministerien der Länder nachgefragt, wie die Wahl gelaufen ist, ob es Probleme im Ablauf gab, ob Verfassungsfeinde aufgefallen sind und wie die Justiz sich vor der Unterwanderung durch Extremisten schützt. Schließlich hatten im Vorfeld rechte und extremistische Gruppen ihre Anhänger dazu aufgerufen sich zu bewerben.

In den Antworten aus den Ministerien fiel besonders auf, dass drei Bundesländer Probleme im Vorfeld der eigentlichen Wahl hatten. Es ging dabei um die Vertrauenspersonen für den Schöffen-Wahlausschuss. Also die Leute, die die Schöffen wählen. Außerdem konnte die Justiz vielerorts einen zum Teil deutlichen Anstieg bei den Bewerberzahlen im Vergleich zur letzten Wahlrunde feststellen. Aktuell wurden ihr einige wenige Fälle von extremistischen Schöffen bei Gericht bekannt. Wie hoch eine unentdeckte Dunkelziffer ausfällt, lässt sich nicht abschätzen. Nicht zuletzt zeigt sich, dass die Länder uneinheitlich vorgehen, um, extremistische oder ungeeignete Kandidaten herauszufiltern.

Das machen Schöffen bei Gericht

Schöffinnen und Schöffen werden auch ehrenamtliche Richterinnen bzw. Richter genannt. Sie wirken in an Straf-, Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten an der Urteilsfindung mit. Im Strafprozess können sie gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und -richtern Freiheitsstrafen verhängen und diese sogar überstimmen. Ihre Stimme hat also Gewicht. Das Amt ist dafür geeignet die Justiz demokratisch zu kontrollieren, Bürgerinnen und Bürger in die Justiz zu integrieren und auf deren alltägliche Lebenserfahrung zurückzugreifen.

So läuft die Wahl

Den genauen Ablauf der Wahl in den einzelnen Bundesländern legen diese in Verwaltungsvorschriften fest. Der grobe Ablauf ist allerdings in allen Bundesländern gleich. Zunächst ermitteln die Gerichte ihren Bedarf an Schöffinnen und Schöffen. Den Bedarf teilen sie den Wahlausschussvorsitzenden und den Kommunen mit. Diese informieren die Öffentlichkeit über die Wahl. Daraufhin können sich Menschen auf das Amt bewerben. Die jeweils zuständigen Ämter bereiten Vorschlagslisten mit den Bewerberinnen und Bewerbern vor. Die Stadträte oder Kreistage wählen sodann sieben Vertrauenspersonen für jeden Schöffenwahlausschuss und beschließen die Vorschlagslisten. Die Listen werden dann öffentlich ausgelegt, sodass jeder und jeder Einspruch gegen Vorschläge erheben kann. Danach werden die Vorschlagslisten mit den eventuellen Einsprüchen an die jeweiligen Amtsgerichte weitergeleitet. Dort entscheidet der Wahlausschuss über die Einsprüche und wählt die neuen Schöffinnen bzw. Schöffen.

Streit um AfD-Kandidaten landete vor Gericht

Die Justizministerien in Bremen, Sachsen und Thüringen berichteten auf Anfrage, von Auffälligkeiten schon bei der Vorbereitung der Schöffenwahl. Genauer: Bei der Wahl der Vertrauenspersonen, die wiederum die Schöffenkandidaten auswählen. In Bremerhaven lehnte die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlungen einen Kandidaten der Partei "Bündnis Deutschland" (ehemals "Bürger in Wut") ab. Mit 20 Prozent der Stimmen hätte ihr eigentlich ein Platz in dem Schöffenwahlgremium zugestanden, argumentierte die Partei. Auch in Thüringen soll es ähnliche Unsicherheiten im Vorfeld gegeben haben. Einige Fraktionen in Stadträten und Kreistagen, darunter auch die der AfD, seien davon ausgegangen, dass der Wahlausschuss spiegelbildlich zur Fraktionsverteilung zu besetzen sei.

Auch in Sachsen konnten zunächst keine Mehrheiten für einen Kandidaten gefunden werden. In Dresden wurde eine Vertrauensperson erst im 11. Wahldurchgang gewählt. In Leipzig focht die AfD-Fraktion im Stadtrat die Wahl der Vertrauenspersonen nachträglich an, weil ihr Vorschlag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hatte und der Stadtrat stattdessen einen anderen Kandidaten wählte. Sie führte die Frage der Besetzung einer gerichtlichen Klärung zu. Im Wege eines Eilantrags zum Verwaltungsgericht (VG) Leipzig, wollte die Fraktion eine Neubestellung der Vertrauenspersonen erreichen. Das VG wies den Antrag jedoch ab (Beschl. v. 29.08.2023, Az. 6 L 394/23). Das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) bestätigte diese Entscheidung und stellte klar, dass die Fraktionen nur ein Vorschlagrecht für die Vertrauenspersonen haben. Darüber hinaus müsse der gewählte Ausschuss nicht die Stärke der Fraktionen oder die Vielfalt der Bevölkerungsgruppen widerspiegeln.

Mehr Bürgerinnen und Bürger wollen Schöffen werden

So gut wie keinem Ministerium liegen Zahlen zu den Bewerbern vor. Die meisten ließen sich aber über Tendenzen aus den Gerichtsbezirken berichten. Aus den Antworten ergibt sich der Gesamteindruck, dass sich 2023 bundesweit mehr Menschen für das Ehrenamt beworben hatten als in der letzten Runde 2018. Die Justizministerien Bremen, Hamburg, Sachsen-Anhalt und Hessen, berichteten über einen Anstieg der Bewerberzahlen. Aus Baden-Württemberg kam sogar die Rückmeldung, es habe einen deutlichen Anstieg der Bewerberzahlen gegeben. Auch Thüringen berichtete über großes Interesse. In Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kam eine ausreichende Bewerberzahl zusammen. Vor den vergangenen Wahlperioden war die Sorge groß, ob sich genug Kandidaten für das Ehrenamt finden lassen. Gelingt das nicht, können Bürgerinnen und Bürger aus dem Einwohnermelderegister ausgelost und zwangsverpflichtet werden.

Warum die Bewerberzahlen nun vielerorts gestiegen sind, dazu haben die Ministerien keine Erkenntnisse.

Im Vorfeld des "Schöffen-Superwahljahrs" hatte es die Befürchtung gegeben, Rechtsextreme und Querdenker könnten den Weg in die Gerichte für ihre eigenen Zwecke missbrauchen. Die rechtsextreme Gruppe "Freie Sachsen" hatte etwa in einem Telegram-Kanal an ihre 150.000 Abonnenten appelliert, sich zu bewerben, u.a. um "den grünen Richter zu überstimmen, der bei Neubürgern wieder einmal kulturellen Strafrabatt geben will." Auch Querdenker-Szenengrößen, AfD-Politiker und die fast vergessene NPD verbreiteten Bewerbungsaufrufe. Bereits 2018 hatte es ähnliche Aufrufe gegeben, damals zum Beispiel auch von Pegida.

Auch Extremisten an die Gerichte gewählt?

Unter den Bewerberinnen und Bewerbern sind den Ländern laut eigener Auskunft nur einige wenige Extremismusfälle aufgefallen. Als Extremisten bezeichnet man Personen, die den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte ablehnen, etwa Menschenwürde oder unabhängige Gerichte, oft verbunden mit Gewaltbereitschaft.

So berichtete Hessen von zwei aktuellen Vorfällen. Einmal sei eine vorgeschlagene Person nicht gewählt worden, weil bei ihr eine "zumindest ausländerkritische Einstellung bekannt gewesen sei". Ein anderer Bewerber sei nicht gewählt worden, der im Vorstand der hessischen AfD war. Weitere Details zu Extremismusvorwürfen wurden nicht mitgeteilt. In Baden-Württemberg wurde ein Schöffe zunächst gewählt, der wegen Volksverhetzung vorbestraft gewesen war. Er wurde nachträglich durch Gerichtsbeschluss von der Schöffenliste gestrichen.

Wie viele Extremismusfälle waren in der letzten Schöffen-Amtszeit bekannt geworden?

Mit Ablauf der Schöffen-Amtszeit Ende 2023 konnten die Länder nun auch Bilanz ziehen, wie viele Fälle in den vergangenen fünf Jahren an den deutschen Gerichten bekannt geworden sind. In Brandenburg wurde 2021 ein Schöffe nach Äußerungen zur Corona-Politik von seinem Amt ausgeschlossen, da aus seiner Aussage eine ablehnende Grundeinstellung gegenüber der Bundesrepublik und ihren Verfassungswerten hervorgegangen sei, so das Ministerium. 

In Thüringen wurde eine Schöffin wegen Verletzung des Mäßigungsverbots ausgeschlossen. Nähere Angaben machte das Ministerium dazu nicht. Bekannt geworden war dort aber der Fall einer extrem rechten Aktivistin, die 2023 als Schöffin an einem Strafprozess gegen mutmaßliche Schleuser am Landgericht Erfurt beteiligt war. Also einem Verfahren, das unmittelbar mit dem rechten Reizthema Migration zusammenhängt. Die Frau hatte 2022 in Erfurt eine große Demo mit Vertretern von Pegida, dem rechten "Compact Magazin" und mit AfD-Landeschef Björn Höcke angemeldet. Der Prozess platzte durch ihren nachträglichen Ausschluss und musste neu verhandelt werden, wie der MDR berichtete.

Das Justizministerium Rheinland-Pfalz teilte mit, dass das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Fall über das weitere Schicksal eines Schöffen entscheiden musste. Anlass waren Äußerungen auf seinem Facebook-Profil, die eine Überprüfung der Verfassungstreue veranlasst hätten. Näheres zum Inhalt teilte das Ministerium nicht mit. Am Ende habe aber keine Pflichtverletzung festgestellt werden können.

Den Ministerien in Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, sind keine Fälle bekannt. Berlin und NRW konnten keine Auskunft geben und verwiesen auf die Gerichte.

Wie schützen die Länder sich vor Extremisten?

Eine vom Bundesjustizministerium in letzter Minute angekündigte Gesetzesänderung der Zugangsregeln, um Extremistinnen und Extremisten von dem Amt ausschließen zu können, entfaltet vor allem deklaratorische Wirkung. Denn das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2008 klargestellt: Bei wem Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, der darf nicht Schöffin oder Schöffe werden. Es gelten die gleiche Zugangsregeln für Berufsrichter wie für Ehrenamtliche.

Das eigentliche Problem bleibt aber: Wann gibt es Zweifel an der Geeignetheit für das Schöffenamt? Und wer überprüft das? Konkret: Ob ein Post auf Social Media noch von der Meinungsfreiheit gedeckte Kritik oder schon verfassungsfeindlich ist, kann eine anspruchsvolle Prüfung erfordern. Bisher ist der Auswahlprozess ein umständliches Zusammenspiel der Gemeinde und dem Auswahlgremium am Amtsgericht. Im Zweifel muss die zuständige Amtsrichterin oder der Amtsrichter aus über hundert Bewerberinnen und Bewerbern auswählen, zu denen nur ein knappes DIN-A4-Blättchen mit Namen, Beruf und Kontaktadresse vorliegt.

Wie die Länder dabei genau vorgehen, ist von Land zu Land sehr unterschiedlich. Die Ansätze reichen von Hoffnung und Vertrauen, über Fragebögen ("Sind Sie Extremist?"), bis hin zur konkreten Überprüfung durch eine extra beauftragte Behörde.

In Bayern müssen Bewerberinnen und Bewerber auf dem Bewerbungsformular erklären, dass sie nicht Mitglied in einer extremistischen Organisation sind und keine solche unterstützen. Auch in Thüringen wird eine ausdrückliche Erklärung zur Verfassungstreue und freiheitlich demokratischen Grundordnung verlangt. Dass durch freiwillige Auskunft dabei Extremisten entdeckt werden, kann man für eher unwahrscheinlich halten. Dass diese Abfrage möglicherweise Extremisten abschreckt, scheint schon eher möglich. In Sachsen und Sachsen-Anhalt schwören die Schöff:innen zu Beginn der ersten Sitzung, die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem Grundgesetz zu erfüllen. Ob jemand, der so weit gekommen ist, in seiner ersten Sitzung dann noch einen Rückzieher macht?

Zahlreiche Bundesländer, darunter Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt setzen ausdrücklich auf die Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Die Ministerien gehen davon aus, dass Extremist:innen in der Regel bereits vor der Wahl auffällig geworden sind. Insbesondere innerhalb kleinerer Gemeinden dürften Menschen mit extremistischer Einstellung bekannt sein, so das Kalkül. Das Justizministerium Rheinland-Pfalz erläuterte, die Mitglieder der Wahlausschüsse seien in ihrer Wahlregion wohnhaft oder dienstansässig und würden deshalb auffällige Bewerber:innen kennen.

Bremen hat bei der Aufstellung der Vorschlagslisten das Statistische Landesamt eingeschaltet. Das dortige Justizministerium teilte auf LTO-Anfrage mit, das Amt habe die Bewerberinnen und Bewerber vor der Wahl mittels Recherche in öffentlich zugänglichen Quellen überprüft. Welche Quellen das sind, teilte das Ministerium nicht mit. Öffentlich zugängliche Quellen könnten aber beispielsweise Profile und Beiträge in Sozialen Medien sein. Auch fragt das Amt bei Bewerber:innen ihre Motivation für das Schöffenamt ab.

In Hessen hat das Landesamt für Verfassungsschutz die Justizbehörden einschließlich der Gerichte für Absichten von Rechtsextremisten, sich als Schöffen zu bewerben, sensibilisiert. Dies sei in schriftlicher Form unter Aufzeigen der Strategien von Rechtsextremisten in Bezug auf die Schöffenwahl erfolgt, teilt das Amt auf LTO-Anfrage mit. Auch auf die Gefahren einer Einflussnahme auf die Rechtspflege seien die Verfassungsschützer eingegangen. In Bayern kommt der Verfassungsschutz zum Zug, wenn sich im Bewerbungsprozess Anhaltspunkte für Extremismus ergeben.

Daneben haben die Vorsitzenden der Schöffenwahlausschüsse die Befugnis einen Auszug des Bundeszentralregisters der Bewerber:innen einzuholen. Haben diese dort einen Eintrag wegen einer extremistisch motivierten Straftat oder einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe vor mehr als sechs Monaten sind sie nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz unfähig für das Amt.

Kein Ausschluss im Auswahlprozess wegen extremistischer Einstellung

Wie erfolgreich diese Instrumente in der aktuellen Wahlrunde waren, bleibt unklar. Kein Justizministerium berichtete von einem Fall, in dem Bewerber:innen wegen einer extremistischen Einstellung schon während des Bewerbungsprozesses ausgeschlossen wurden.

Überhaupt sind in dieser und letzter Runde angesichts 60.000 neuer ehrenamtlicher Richter nur vergleichsweise wenige Fälle aufgetaucht. Eine planvolle Unterwanderung von rechts ließ sich für die abgelaufene Wahlperiode aus Sicht der Justizministerien nicht erkennen. Und jedenfalls auch in dem aktuellen Bewerbungsverfahren wurde für die Ministerien keine solche Entwicklung sichtbar. Dabei dürfte klar sein, dass die 60.000 Bürgerinnen und Bürger einen Ausschnitt aus der Breite der Gesellschaft darstellen werden. In einem Maß, in dem extremistische Ansichten dort verbreitet sind, werden sie auch an die Gerichte kommen. Was sich übrigens für die gut 20.000 Berufsrichter und 6.000 Staatsanwälte gleichfalls nicht ausschließen lässt, wie etwa der Fall des Richters Jens Maier in Sachsen zeigt.

Zwar seien Personen im Bewerbungs- oder Wahlprozess ausgeschlossen worden, aber nicht wegen Extremismus, sondern etwa wegen Privatinsolvenz, Überschreiten der Altersgrenze, beruflicher oder Gesundheitsgründe, heißt es in den Antworten. In Schleswig-Holstein wurden zwei Personen wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung ausgeschlossen.

Das Justizministerium Thüringen bilanzierte in seiner Antwort offen, vollständig sicherstellen könne man eben nicht, dass keine Extremisten sich als Schöffen einschleichen. Das schon mit Blick auf die große Zahl der benötigten Schöffinnen und Schöffen, sowie des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Damit bleibt vor allem Unsicherheit. Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht schon 2008 den Ländern nachdrücklich mit auf den Weg gegeben: Die Landesjustizverwaltungen müssen streng auf die Schöffenauswahl und mögliche Gefahren achten. Eine Passage, die dazu auffordert, sich über das grundlegende Konzept Gedanken zu machen. Passiert ist nicht allzu viel, die Länder hangeln sich von Schöffenwahljahr zu Schöffenwahljahr. Dabei könnte man sich etwa mit einer gut angelegten Studie darüber vergewissern, wer eigentlich in Deutschland Schöffin oder Schöffe wird, wo die Probleme im System liegen und wie man die Kommunen und Amtsgerichte unterstützen könnte. Am besten vor der nächsten Schöffenwahl 2028.

Zitiervorschlag

LTO-Recherche zur Schöffenwahl 2024: Unterwandern Rechtsextreme die Gerichte? . In: Legal Tribune Online, 11.04.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54314/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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