Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: Irre Irr­tümer, Puta­tiv­not­hilfe und die Ansch­nall­pflicht

von Dr. Alexander Stevens

14.11.2016

3/8: Fünf oder 23 Jahre Haft und andere Details

Kritischer könnte der nämlich sehen, dass einmal mehr von "Mord" die Rede ist, nur weil es eine Leiche gibt, deren Tod kausal auf der Handlung eines anderen Menschen beruht. Weil das aber jeder Tatort-Folge immanent ist, lohnt es sich eigentlich nicht, sich darüber zu beschweren - fünf oder 23 Jahren Haft, was macht das schließlich schon für einen Unterschied.

Eine Differenzierung zwischen Mord, Totschlag, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge würde doch eine ziemliche Einbuße an Gänsehautfeeling bedeuten. Aus rein formaljuristischen Gründen plötzlich nicht mehr vom Mörder sprechen zu dürfen? Political correctness gibt’s schlicht nicht unter Tötungsverbrechen.

Der sekundenschnelle Genickbruch, den der Taxifahrer seinem Fahrgast bei dessen Versuch beibringt, ihn bei voller Fahrt gewaltsam anzuschnallen, geschieht selbstredend im Affekt und ohne auch nur ein einziges Mordmerkmal dabei zu erfüllen, juristisch also allenfalls ein Totschlag, vielleicht sogar nur eine fahrlässige Tötung. Aber Mord bleibt Mord, so das Credo eines jeden Tatorts, da kann und darf die 1000. Jubiläumsfolge keine Ausnahme machen.

Immerhin gestaltet sich der weitere Verlauf dieser Jubiläumfolge quasi rechtsfehlerfrei. Auch hier wiederum ein Schelm, wer das vor allem darauf zurückführt, dass die beiden übrig gebliebenen Kommissare Charlotte Lindholm (Maria Furtwängler) und Klaus Borowski (Axel Milberg) selbst entführt werden. Wer nicht ermittelt, kann auch keinen juristischen Mist produzieren.

Zitiervorschlag

Dr. Alexander Stevens, Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: Irre Irrtümer, Putativnothilfe und die Anschnallpflicht . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21131/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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