BKartA wird kein Verfahren einleiten: VW und Bosch dürfen koope­rieren

04.07.2022

VW und Bosch wollen auf dem Gebiet des automatisierten Fahrens gemeinsam eine Software entwickeln. Das BKartA hat im gegenwärtigen Stadium keine Bedenken bezüglich der Zusammenarbeit.

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat angekündigt, kein Verfahren gegen eine Zusammenarbeit der Unternehmen VW und Bosch zur Entwicklung einer Software, die eine teilautomatisierte Steuerung von Automobilen ermöglichen soll, einzuleiten. Die Software, die primär für den Einsatz in Fahrzeugen von VW gedacht ist, wird Daten und Signale aus verschiedenen Sensoren und Kameras sammeln und mit Hilfe von künstlicher Intelligenz verwerten.

Das BKartA merkt an, dass die geplante Kooperation der Forschung und Entwicklung (F&E) diene und daher an den Maßstäben der einschlägigen europäischen Gruppenfreistellungsverordnung zu messen sei. Diese stelle Kooperationen im F&E-Bereich unter bestimmten Voraussetzungen vom Kartellverbot frei.

Maßgeblich sei unter anderem, in welchem Entwicklungsstadium sich die F&E befinde, inwieweit konkurrierende F&E-Pole anderer Wettbewerber erhalten blieben und welche Marktposition den Kooperationspartnern zukomme, so die Wettbewerbshüter weiter.

Gegenwärtig sieht das BKartA keinen Anlass, ein Verfahren einzuleiten. Man werde die Kooperation jedoch weiter im Blick behalten.

sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BKartA wird kein Verfahren einleiten: VW und Bosch dürfen kooperieren . In: Legal Tribune Online, 04.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48930/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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