VG Köln verbietet Tierversuche an der Uni: Aus­bil­dung an der Maus vor dem Aus

23.08.2018

Das VG Köln hat entschieden, dass die Uni Bonn keine Versuche an lebenden Mäusen zu Ausbildungszwecken mehr durchführen darf. Über Standardversuche könnten die Studenten sich auch einfach ein Video ansehen.  

An der Uni Bonn sollen Studenten künftig keine Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken mehr durchgeführt. Das Verwaltungsgericht (VG) Köln bestätigte am Donnerstag die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Untersagungsverfügung des Landes NRW und wies die Klage der Uni dagegen ab (Urt. v. 22.08.2018, Az. 21 K 11572/17).

Bei den Versuchen wird den Mäusen Psychopharmaka oder Alkohol injiziert. Danach wird beobachtet, wie sich die Mäuse in speziellen Situationen, beispielsweise ausgesetzt in einem Labyrinth, einem mit Wasser gefüllten Becher oder auf einer Wärmeplatte verhalten. Das Land hatte der Uni diese Art von Versuchen verboten. 

Vor dem VG hatte die Untersagungsverfügung Bestand. Bei den Versuchen handele es sich um "Standardversuche" bzw. "gebräuchliche Versuche", so das Gericht. Daher sei davon auszugehen, dass es über diese Versuche bereits Filme oder Videos gebe, die man den Studenten vorführen könne. Mit den Mäusen manuell zu arbeiten - sie also z.B. zu ergreifen, ihnen Injektionen zu setzen oder ihre Temperatur zu messen,  – könnten die Studenten auch isoliert an Mäusen lernen. Die Versuche vollständig durchzuführen,  sei dann nicht mehr notwendig, so das VG.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Köln verbietet Tierversuche an der Uni: Ausbildung an der Maus vor dem Aus . In: Legal Tribune Online, 23.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30535/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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