Niederländisches Gericht sieht Naturschutz gewahrt: RWE darf Koh­le­kraft­werk in Eems­haven bet­reiben

09.09.2015

Erfolg für den Energiekonzern RWE: Im langjährigen Streit um das RWE-Kohlekraftwerk an der Ems hat das höchste niederländische Verwaltungsgericht den Betreibern endgültig grünes Licht gegeben.

Alle naturschutzrechtlichen Genehmigungen seien gültig, urteilte der Hohe Rat am Mittwoch in Den Haag. Niederländische und deutsche Umweltschutzverbände sowie Kommunen hatten jahrelang gegen den Betrieb des Kraftwerks in Eemshaven in der nordniederländischen Provinz Groningen prozessiert, da sie Schäden für die Natur im Wattenmeer und auf den ostfriesischen Inseln befürchteten.

Die Naturschutzmaßnahmen der Betreiber reichen nach Ansicht der Richter aus. Neue Untersuchungen hätten ergeben, dass die Naturgebiete nicht durch den Ausstoß von Stickstoff und Blei geschädigt würden.

2011 hatte das höchste Verwaltungsgericht die naturschutzrechtlichen Genehmigungen für unzureichend erklärt. Nach Nachbesserungen durch RWE und neue Auflagen der niederländischen Behörden hatten Verbände und Kommunen erneut geklagt. Im vergangenen Jahr hatten die Verwaltungsrichter weitere Untersuchungen angeordnet.

Das Kohlekraftwerk des deutschen Energiebetreibers RWE steht am Rand des Wattenmeeres an der Mündung der Ems. Mit einer Leistung von 1600 Megawatt Strom soll es rund 3,2 Millionen Haushalte versorgen.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Niederländisches Gericht sieht Naturschutz gewahrt: RWE darf Kohlekraftwerk in Eemshaven betreiben . In: Legal Tribune Online, 09.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16852/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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