Nach der Niederlage vergangene Woche erringt Google nun einen Sieg vor Gericht. Es dürfte nicht der letzte Prozess zwischen der EU-Kommission und dem Tech-Giganten gewesen sein.
Der BGH hat beschlossen, seine Entscheidung in der Urheberrechtsklage des Axel-Springer-Verlags gegen den Werbeblocker Adblock Plus aufzuschieben. Er rechnet damit, dass der EuGH bald in einem ähnlichen Fall entscheiden wird.
Ein Unternehmen wirbt für sich mit einer durchschnittlichen Sternebewertung. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und forderte mehr Transparenz. Der BGH traut den Verbrauchern jedoch zu, ihren Kopf zu gebrauchen.
Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen mit dem Attribut "klimaneutral" werben dürfen. Karl Hamacher erläutert die Entscheidung, bei der wichtig sei, wie sehr der BGH ins Detail geht.
Bei der Werbung für Desinfektionsmittel gelten besondere Regeln. Gegen diese Regeln hat die Drogeriemarktkette "dm" mit der Bezeichnung "hautfreundlich" verstoßen, so der EuGH. Das sei nämlich irreführend.
Ein EuGH-Urteil, das große Bedeutung für die Online-Werbebranche haben dürfte: In seiner Entscheidung präzisiert das Gericht den Begriff der "personenbezogenen Daten" und den Bereich der Verantwortlichen nach der DSGVO.
"95 Prozent weniger Zucker" und "perfekt für jede Diät" – mit diesen großen Versprechen bewirbt More Nutrition seine Brownie-Backmischung. Das LG Hamburg hält die Angaben aber für ungenau und daher für eine unzulässige Irreführung.
Klimaneutralität und Regionalität kommen bei Verbrauchern gut an. Die Biermarke "Wunderbraeu" habe aber Eindrücke erweckt, die so nicht zutreffen, so das Gericht. Muss das Unternehmen seine Flaschenetiketten nun überarbeiten?