Manche Regeln sollen so heilig sein, dass ihre Verletzung wie von selbst bestraft wird. Von solchen "Tabus" erzählte einst die ethnologische Forschung. Heute sind sie kaum greifbar und stehen dem öffentlichen Vernunftgebrauch meist im Weg.
Ein als "Dubai-Schokolade" beworbenes Produkt muss auch einen Bezug zu Dubai haben, so das LG Köln. Es hat eine einstweilige Verfügung gegen Aldi Süd erlassen, dessen Schokolade in der Türkei produziert wird.
Eine Stunde lang strahlt das Porträt von Grünen-Kanzlerkandidat Habeck übergroß vom Münchner Siegestor. Dann beendet die Polizei die Projektion. Die Aktion hat nun Folgen.
Tabletten gegen den Kater nach einer durchzechten Nacht. Die können sich anfühlen wie Medizin, sind aber Lebensmittel, stellte das OLG Frankfurt/Main klar. Sie dürfen daher nicht damit beworben werden, Krankheiten zu heilen.
Neue EU-Richtlinien sollen irreführende umweltbezogene Werbung eindämmen: keine irrelevanten und substanzlosen Behauptungen mehr, keine Erfindung eigener Nachhaltigkeitslabels. Ein geplantes Instrument überrascht, analysiert Lara Grünberg.
Nur für 24 Stunden hat eine Winzerin die Weinherstellung in einen anderen Betrieb verlagert – und damit entscheidend aus der Hand gegeben, so das BVerwG. Es handelte sich damit nicht mehr um eine "Gutsabfüllung".
Behandlungen und operative Eingriffe, die nur der äußerlichen Veränderung dienen, werden oft mit Vorher-Nachher-Bildern beworben. Wenn es sich nicht um medizinisch indizierte Eingriffe handelt, ist das verboten, so das OLG Hamm.
Das BSG hält ein betriebsinternes Fußballspiel weder für Betriebssport noch für eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch für eine Werbeveranstaltung. Wer sich dabei verletzt, erleidet damit auch keinen Arbeitsunfall.