LG Köln verurteilt Pro Köln-Rechtspopulisten: 2.500 Euro Geldstrafe für Bezeichnung von Volker Beck als "Nazi"

11.09.2012

Ein Kölner Ratsmitglied der rechtspopulistischen "Bürgerbewegung pro Köln" ist am Dienstag wegen Beleidigung von Volker Beck zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt worden. Er hatte den Bundestagsabgeordneten als "Nazi" bezeichnet.

Beck (Bündnis 90/Die Grünen) hatte den Lokalpolitiker wegen Beleidigung angezeigt, nachdem dieser ihn bei einer Demonstration im November 2011 in Köln unter anderem als "Nazi" beschimpft hatte.

Das Landgericht (LG) ging in seinem Urteil davon aus, dass der Angeklagte den Grünen-Abgeordneten persönlich gemeint habe. Gerade die Darstellung eines Grünen-Politikers als "Nazi" sei völlig absurd und nicht nachvollziehbar, sagte die Vorsitzende Richterin. Sie sprach von unerlaubter Schmähkritik und von einer Missachtung eines demokratisch gewählten Bundestagsabgeordneten.

dpa/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Köln verurteilt Pro Köln-Rechtspopulisten: 2.500 Euro Geldstrafe für Bezeichnung von Volker Beck als "Nazi" . In: Legal Tribune Online, 11.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7053/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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