EGMR lehnt Beschwerde ab: Kein "Dr." für Frau Mathio­poulos

11.12.2018

Die Politikberaterin Margarita Mathiopoulos verlor nach über 20 Jahren ihren Doktortitel, weil sie in großem Umfang plagiiert hatte. Nachdem sie vor dem BVerwG unterlag, konnte sie nun auch beim EGMR nicht obsiegen.

Die Publizistin Margarita Mathiopoulos ist nach Plagiatsvorwürfen auch in Straßburg gescheitert*: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg entschied, dass die Beschwerde der Politikberaterin gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) unzulässig gewesen sei, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.

Die Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs war bereits Anfang Oktober ergangen. Zuerst berichteten die Potsdamer Neuesten Nachrichten über das Ende im jahrelangen Rechtsstreit der Potsdamer Honorarprofessorin.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Universität Bonn bestätigt, Mathiopoulos den Titel abzuerkennen. Die Dissertation stammt aus dem Jahr 1986. Schon in den 1990er Jahren hatte es Zweifel an der Arbeit gegeben. 20 Jahre später nahmen sich Plagiatsjäger im Internet die Arbeit noch einmal vor und fanden mehr als 300 Passagen, die nicht als Übernahmen gekennzeichnet waren. Die Universität Bonn entschied daraufhin, ihr den Doktorgrad abzuerkennen.

Mathiopoulos war bundesweit bekannt geworden, als sie der damalige SPD-Vorsitzende Willy Brandt 1987 zur Parteisprecherin machen wollte. Die Nominierung brachte ihm heftige innerparteiliche Kritik ein und am Ende konnte er die Personalie nicht durchsetzen.

*Formulierung konkretisiert am 12.12.2018, 12.55 Uhr.

dpa/mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

EGMR lehnt Beschwerde ab: Kein "Dr." für Frau Mathiopoulos . In: Legal Tribune Online, 11.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32667/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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