EGMR zur Rückführung von Flüchtlingen in Spanien: Unzulässige Kollektivabschiebung

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Die Abschiebepraxis Spaniens verstößt gegen die europäischen Menschenrechte. Das Land muss zwei Flüchtlingen eine Entschädigung zahlen, entschied der EGMR.
Die bisher von Spanien an der Grenze zu Marokko praktizierte Abschiebepraxis verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden (Urt. v. 03.10.2017, Beschwerdenr. 8675/15).
Zwei Männer aus Mali bzw. der Elfenbeinküste waren im August 2014 zusammen mit rund 70 weiteren Menschen über die Grenzanlage der spanischen Exklave Melilla an der nordafrikanischen Mittelmeerküste geklettert. Auf spanischer Seite angekommen wurden die Menschen festgenommen und von der spanischen Polizei unmittelbar nach Marokko zurückgeführt. Ihre Identitäten seien nach den Feststellungen des EGMR nicht überprüft worden. Es sei ihnen auch keine Möglichkeit gegeben worden, ihre persönlichen Umstände zu erklären oder Hilfe von einem Anwalt oder Übersetzer zu bekommen.
Bei diesem Vorgehen habe es sich um eine unzulässige Kollektivabschiebung gehandelt, entschied der EGMR. Mit diesem Vorgehen verstoße die spanische Regierung gegen das Verbot der Kollektivausweisung nach Art 4 des Vierten Zusatzprotokolls sowie das Rechts auf effektive Rechtsmittel aus Art 13 EMRK, so die Straßburger Richter. Der EGMR sprach den beiden Migranten jeweils eine Entschädigung von 5.000 Euro zu.
EMRK auch an den EU-Außengrenzen
"Das Melilla-Verfahren hat weit über den Einzelfall hinaus Wirkung. Es ist ein Präzedenzfall, um das grundlegende 'Recht auf Rechte' von flüchtenden und migrierenden Menschen durchzusetzen", sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Das Center hatte die Männer bei ihren Klagen mit Anwälten aus Hamburg und Madrid unterstützt. "Mit dem Urteil stellt der EGMR klar: Spaniens Grenzregime ist menschenrechtswidrig, denn die EMRK gilt auch an den Außengrenzen der EU", so Kaleck.
In einem weiteren EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren Beschwerden wegen der illegalen Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze.
Spanien verfügt in Nordafrika über zwei Exklaven: Ceuta an der Meerenge von Gibraltar und das 250 Kilometer weiter östlich gelegene Melilla. Das in Melilla angewendete Gesetz zum Schutz der Bürger-Sicherheit ("Ley de protección de la seguridad ciudadana") gilt seit April 2015 und sieht vor, dass Menschen, die die Grenzanlagen von Ceuta oder Melilla zu überwinden versuchen, zurückgewiesen werden können.
tap/LTO-Redaktion mit Material von dpa
M.E. geradezu schändlich falsche Entscheidung, daß man sich durch illegale und gewaltsame "Einreise" das Recht erwirbt, auf Kosten der Steuerzahler einem jahrelangen Verfahren unterziehen zu dürfen.
esfehltdiegründlicheReformIch kann dieses European Center for Constitutional and Human Rights samt der dabei mitverdienenden Anwälte nur als Schädlinge bezeichnen.
Wie erwartet ließ der erste xenophobe Kommentar nicht lange auf sich warten... Schauen Sie sich einfach mal die Bedingungen und das Vorgehen an den EU-Außengrenzen an. Dazu müssen Sie gar nicht unbequem nach draußen, sonder können sich z.b. diesen Bericht zu Gemüte führen:
https://www.youtube.com/watch?v=OmqOlxNQABI
Und leider muss ich Ihren Eindruck von den mitverdienenden Anwälten zu Nichte machen: Selbst bei Kostenerstattung nach einem gewonnen Verfahren bleibt die Entlohnung in der Größenordnung des Mindestlohns, da der Aufwand für derartige Verfahren extrem hoch ist. Es sicherlich finanziell deutlich attraktiver, für AfD oder Pegida Hallen und Sääle einzuklagen. Würden Sie deratige Kollegen, die Menschenrechte gegen die staatliche Gewalt durchsetzen, auch als "Schädlinge" bezeichnen?
Dieses mitleidserregende Video ist einfach tumbe und ekelhafte Propaganda.
Hier gibts was besseres:
https://www.youtube.com/watch?v=AfG1myglfhY
Nachdem ich ein paar legale Einwanderer zu meinen Freunden zählen darf, und selbst schon zeitweise legaler Einwanderer in mehreren Ländern war, muss ich den Vorwurf der "Xenophobie" zurückweisen. Oder sagen Sie doch gleich Nazi.
esfehltdiegründlicheReformDennoch habe ich mich dem verschriebenen "No borders" Werbe-Video unterzogen.
Nichts darin überzeugt mich, warum jetzt illegale und gewaltsame Einwanderung okay sein soll. Für meine 40 Tsd Steuern erwarte ich u.a. von meinem Land und mithin der EU, daß sie diese effektiv unterbinden.
Dass die beteiligten Juristen und NGOs nicht auch noch reich werden mit diesen auf meine Kosten angestrengten Verfahren, beruhigt mich nicht.
Linke Parteien müssen auch nicht erst klagen, wenn sie sich irgendwo versammeln wollen. Somit ist mir die letzte Frage irgendwie egal.
Und ich, ebenfalls Steuerzahler, erwarte, dass diesen Menschen von meinen Steuern geholfen wird. Und nun? Müssen Sie wohl mit leben, dass es unerschiedliche Auffassungen gibt und der Rechtsstaat auch mal Entscheidungen trifft, die ihrem persönlichen Wunschkonzert nicht entsprechen.
Wegen Ihrer 40T€ Steuern im Jahr brauchen Sie doch keine Panik zu schieben. Die gehen nicht alle in die Taschen von Flüchtlingen. Fragen Sie beispielsweise mal bei Herrn Dobrindt nach, der hat sicher ein paar Euro von Ihren Steuergeldern für die privaten Autobahnbetreiber benötigt. Wie wärs Ihren Unmut mal dorthin zu richten? Da ließe sich vielleicht sogar etwas bewirken.
@NicNac: Wie vielen Millionen "Flüchtlingen" möchten Sie von Ihren Steuergeldern denn helfen? 10.000.000 oder vielleicht lieber 100.000.000?
Der EGMR hatte bereits im Vorfeld entschieden, dass Bootsflüchtlinge nicht nach Libyen zurückgeschoben werden können. Wer so ein Gericht hat, benötigt keine NGOs mehr. Kein Wunder, dass der EuGH der EU den Beitritt zur EMRK untersagt hat.
M.D.Guter Punkt. NGOs brauchen wir keine mehr, Gerichtsbarkeit eigentlich auch nicht, denn schließlich handelt doch die Verwaltung eh nach Recht und Gesetz, oder?
Der Punkt ist einfach, dass die BRD die EMRK unterzeichnet hat, als die Urteile des EGMR noch nicht bindend waren. Das wurde jedoch im Jahre 2004 - in der Regierungszeit Schröder - durch das BVerfG geändert. Seither haben die Urteile eines Gerichtshofs von Menschenrechtsaktivisten für Menschenrechtsaktivisten in Deutschland den Stellenwert eines einfachen Gesetzes und können damit sogar Urteile des BVerwG aushebeln. Diese Form der Salamitaktik war sicherlich nicht im Sinne des Erfinders.
Aus dieser Falle kommt man auch nicht mehr heraus, weil die Menschenrechte ethisch so sehr überhöht sind, dass sie ein Totschlagargument darstellen.
Die eine deutsche Richterin am EGMR kann sich bei Abstimmungen jedenfalls nicht aus eigener Kraft durchsetzen. Sie wird locker durch die Richter aus Malta und Liechtenstein überstimmt. Die Kollegen aus San Marino und Andorra dürfen wir dabei natürlich auch nicht unterschätzen. Die haben zusammen selbstverständlich auch das Stimmgewicht, um das BVerfG zum Statisten zu erklären.
Übrigens ganz witzig an dieser Stelle: Die deutsche Richterin ist Preisträgerin der Schrader-Stiftung. Diese Stiftung - eine NGO - betätigt sich laut Wikipedia auf den Themenfeldern:
Gemeinwohl und Verantwortung
Demokratie und Engagement
Vielfalt und Integration
Stadtentwicklung und Wohnen
Kommunikation und Kultur
Demographie und Strukturwandel
https://www.schader-stiftung.de/startseite/
https://www.schader-stiftung.de/schader-preis/artikel/angelika-nussberger-erhaelt-den-schader-preis-2015/
Der Preis ist mit 15.000 € dotiert.
"Und ich, ebenfalls Steuerzahler, erwarte, dass diesen Menschen von meinen Steuern geholfen wird. "
asdfasdfTolle Aussage: nur eben völlig falsch, da das nicht Sinn der Zwangsabgabe Steuern ist. Diese sind (grob umrissen) dafür da das Gemeinwesen für uns alle zu finanzieren. Migranten zu helfen, so menschlich verständlich deren Wunsch nach einem besseren Leben auch sein mag, gehört nicht dazu. Und gleich doppelt nicht, wenn diese sich gewaltsam Zutritt verschaffen. Das wäre so als hätte ein Einbrecher in Ihre Wohnung erst einmal ein Bleiberecht.
Wenn Sie also wollen, dass diesen oder anderen Menschen dieser Welt geholfen wird, können Sie das gerne mit Ihrem privaten Geld machen. Das muss man auch Frau Merkel vorwerfen. Privat mag sie es, wie Sie, als Gebot der Menschlichkeit ansehen Migranten (Schutzsuchende gab es an der österreichischen Grenze nicht mehr) zu helfen. Aber dann bitte mit dem eigenen Geld und nicht Anderen zwangsweise ihr Geld abnehmen um es nach eigenen privaten Vorstellungen auszugeben, die nicht zwangsläufig deren Vorstellungen entspricht.
Was an dem beliebten Urlaubsland Marokko jetzt schon wieder „unsicher“ sein soll, wissen wohl nur die Richter solcher Urteile ... So „unsicher“ kann es doch gar nicht sein, sonst würden die nach Spanien einreisenden „Männer“ wohl kaum ihre Mütter, Schwestern und ggf Frauen dort zurück lassen. Geht es vielleicht in Wirklichkeit nur um Harz4, Gratiskrankenversicherung, Gratisrente, Gratiswohnung und Familienzusammenführung ? Natürlich in Deutschland ....
RA HeinSchleuserei .... Deutschlands Untergang als lukratives Geschäftsmodell. Während andernorts alleinerziehende Mütter für 1000€ im Monat putzen gehen, um eigene Kinder irgendwie durchzubringen, können "Pflegefamilien" bis zu 2000€ an der "Pflege" eines UMAs verdienen. Merke: Kindergeld für ein eigenes Kind beträgt so um die 200€ - den Rest müssen die "dummen, deutschen Eltern" selbst verdienen.Zitat: "Das Jugendamt beauftragt einen freien Träger damit, einen minderjährigen ausländischen Jugendlichen zu versorgen. Für Unterbringung, Lebensmittel, Taschengeld und therapeutische Hilfe ist der Träger verantwortlich und erhält dafür vom Jugendamt 150 Euro am Tag. Das ergibt in der Summe 4500 bis 4650 Euro im Monat. Der Träger entscheidet sich bei der Unterbringung für eine private Familie. Wie viel Geld kommt am Ende bei der Pflegefamilie an? Thomas Köck sagt, dass der Träger selten mehr als die Hälfte des Betrags einbehalte. Rund die Hälfte der 4500 Euro geht demnach an die Familie – 2250 Euro. Die Familie ist dann die Erziehungsstelle."
ReitzkeBesonders dreist finde ich diesen Absatz hier: "Die Familie soll weit mehr leisten als die bloße Unterbringung. "Sie kümmern sich um die Wohnung, sorgen aber auch für die Freizeitgestaltung der Jugendlichen", sagt Köck. Außerdem würden sie eine Grundbetreuung anbieten. Theoretisch, sagt er, müsse die Familie 24 Stunden für den Träger ansprechbar sein."Ja, und weiter...? All das müssen Eltern für eigene Kinder (oder deutsche Pflegekinder) ebenfalls sein - ohne extra Bonbon vom Staat!
http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/was-verdienen-pflegefamilien-wenn-sie-einen-uma-aufnehmen--131728011.html
Ich bedanke mich für diese Hintergrundinformation, wenn sie auch nicht unmittelbar mit dem Thema zu tun hat. Aber jemand, der nach Sapnien "einbricht", kann sich hernach auch als angeblicher oder tatsächlicher Jugendlicher in einem Land, wo es derartige Exzesse gibt, einfinden: Deutschland.
Das Urteil: Ein weiterer Sargnagel für Europa.
Jochen RöschmannOder lieber die Zustimmung zur EMRK widerrufen? Wie man sich von multilateralen Agreements verabschiedet, exerziert uns Mr. Trump ja gerade vor...
https://www.linkedin.com/pulse/humanit%C3%A4t-und-zugang-zum-recht-identit%C3%A4tsfeststellung-sylvia-kaufhold/
Dr. Sylvia Kaufhold