Die Diskussion um den Dobrindt-Erlass über Grenz-Zurückweisungen krankt an vielen Missverständnissen. Neben die "Merkel-Rechtsbruch-Theorie" tritt nun Wirrwarr um die Ausrufung einer Notlage. Daniel Thym klärt das juristische Durcheinander.
Auch Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen wollen, sollen nicht mehr nach Deutschland einreisen können. Nur für vulnerable Gruppen soll es Ausnahmen geben, so die Pläne von Innenminister Dobrindt. Was sagt das Europarecht dazu?
Flüchtlingen, die jung, arbeitsfähig und gesund sind, droht in Griechenland keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung, hat das BVerwG entschieden. Deren Asylanträge können hierzulande daher als unzulässig abgelehnt werden.
Die neue Bundesregierung will in Asylverfahren den Amtsermittlungsgrundsatz durch den Beibringungsgrundsatz ersetzen. Viele Richter blieben gelassen, es biete sich ein breites Spektrum an Ausgestaltungen. Andere sind alarmierter.
Kritiker des Asylsystems fordern oft, über Schutzersuchen außerhalb von Europa zu entscheiden. Solche Programme gibt es bereits. Deutschland drückt jetzt allerdings auf die Pause-Taste. Grund sind die Koaltionsverhandlungen.
BAMF-Chef Sommer forderte bei einer CDU-nahen Veranstaltung die Abschaffung des individuellen Asylrechts – und erntete Kritik. SPD und Grüne sehen ein Dienstvergehen, Experten halten das für fraglich. Ist ein Rücktritt gerechtfertigt?
Ausgerechnet der Präsident des BAMF Hans-Eckhard Sommer spricht sich gegen das bestehende Asylrecht aus. Kritiker fordern jetzt seinen Rücktritt. Sommers Plan stehen diverse Regelungen und Verträge entgegen, die abgeschafft werden müssten.
Nach offiziellen Zahlen verlässt nur etwa jeder fünfte Ausländer, der zur Ausreise verpflichtet ist, die EU. Die EU-Kommission will das ändern. Dazu möchte sie eine Vereinheitlichung der verschiedenen Regelungen in den Mitgliedstaaten.