Asylbewerber monatelang festgehalten: Polen muss 12.000 Euro Entschädigung zahlen

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Polen hat eine russische Familie fünf Monate lang in einem mit Stacheldraht umzäunten Zentrum für Asylbewerber untergebracht. Dadurch verletzte der Staat das Recht auf Achtung des Familienlebens, stellte der EGMR am Dienstag fest.
Eine russische Familie hatte 2012 in Polen erfolglos Asyl beantragt. Nach der Ablehnung des Antrags floh sie nach Deutschland. Die deutschen Behörden veranlassten die Abschiebung zurück nach Polen, wo sie fünf Monate in einer stacheldrahtbewehrten Asylunterkunft eingewiesen wurde.
Dadurch verstießen die polnischen Behörden gegen das Recht auf Achtung des Familienlebens, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Urteil vom 10. April 2018 (Az. 75157/14). Polen muss nun eine Entschädigungszahlung in Höhe von 12.000 Euro an die Familie leisten.
Nach Auffassung des Gerichts gab es keine Gründe, die das mehr als fünf Monate lange Festhalten rechtfertigen konnten. Außerdem hätten es die Behörden versäumt, andere Maßnahmen als die Unterbringung in dem einer Haftanstalt ähnelnden Zentrum ins Auge zu fassen, so die Richter in Straßburg. Die Prüfung erneuter Asylanträge der Familie habe zu lange gedauert - besonders angesichts der Tatsache, dass währenddessen Kinder festgehalten wurden.
tik/LTO Redaktion
Das ist Öl ins Feuer der Populisten hier wie dort.
WinstonWerfen Sie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor, dass er Menschenrechte schützt, weil dies eine Provokation für diejenigen sein könnte, die Menschenrechte abschaffen wollen?
@Donald,
wie kommen Sie darauf das der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Menschenrechte schützt?
Verstehe, die Zitronenfalter falten ja auch Zitronen und Wetterhähne machen Wetter und der Islam ist Frieden.
Na dann auf ein gutes Sklavenleben!
Gemäß Art. 19 der Europäischen Menschenrechtskonvention hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Aufgabe, die Einhaltung der Verpflichtungen sicherzustellen, welche die Hohen Vertragsparteien in dieser Konvention und den Protokollen dazu übernommen haben. Falls Ihre Mutti Ihnen Poesiealbum geschrieben haben sollte, dass Zitronenfalter Zitronen falten, muss ich Sie enttäuschen. Das stimmt nicht. Wetterhähne machen auch kein Wetter. Der Islam ist nicht Frieden, sondern eine Religion.
DonaldHallo @Donald,
jetzt machen Sie aber Quatsch!
Meine Zitronenfalter falten Zitronen genauso gut wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich für Menschenrechte der Polen interessieren, habe ich gerade erst wieder gesehen.
Nebenbei müssen die auch nicht, das können die Polen auch ganz alleine - die haben einen Staat, einen eigenen.
Da brauchen sie weder ausländische Bonzen oder Aufpasser, NGO's, Genderwahnsinnige, noch Gutmenschen oder fremde Richter dafür.
Bisher war es noch immer so das Völker in Demokratien die Souveräne ihrer Staaten waren und der Gesetzgeber.
Wer könnte des ändern, gerade jetzt in Polen und Ungarn die dabei sind ihren eigen Rütlischwur zu erneuern:
"Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen."
Man lese zur Gedächtnisauffrischung: Friedrich Schiller: Wilhelm Tell
http://gutenberg.spiegel.de/buch/wilhelm-tell-3332/8
Die Europäische Menschenrechtskonvention ist am 26.11.1991 von der Republik Polen als souveränem Staat unterzeichnet worden und am 19.01.1993 vom Sejm, dem demokratisch gewählten polnischen Parlament, ratifiziert worden. Wenn Sie abstreiten, dass die Europäische Menschenrechtskonvention in Polen gilt und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für die Einhaltung der Konvention in Polen zuständig ist, greifen Sie damit die Souveränität der Republik Polen und das Selbstbestimmungsrecht des polnischen Volkes an.
Hallo @Heinrich,
Wo habe ich das behauptet?
Ich habe das Folgende gesagt:
"Meine Zitronenfalter falten Zitronen genauso gut wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich für Menschenrechte der Polen interessieren, habe ich gerade erst wieder gesehen."
Bemerken sie den Unterschied?
Wenn nicht, dringend zur Entgenderesierung gehen.
Gute Heilung!
Eine russische Familie hatte 2012 in Polen erfolglos Asyl beantragt. Nach der Ablehnung des Antrags floh sie nach Deutschland. Die deutschen Behörden veranlassten die Abschiebung zurück nach Polen, wo sie fünf Monate in einer stacheldrahtbewehrten Asylunterkunft eingewiesen wurde.
FerdynandNicht russisch sondern tschetschenisch! Außerdem: Sie haben das Gesetz gebrochen. Aber gut, Hauptsache sie sind nicht mehr in Polen. Viel Spaß mit denen. Gruß aus Warschau
Falls sich der geneigte Leser fragt, was aus der Familie geworden ist:
Acquis"31. On 29 June 2014 the applicants were released. They started living in
Warsaw. Later, on an unspecified date in August 2014 the applicants left for
Germany. As submitted by their lawyer, they currently live in Herne."
(http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-182210)
Hier der korrekte Link auf das EGMR-Urteil: http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-182210
Dann kann man ja beruhigt sein. In Deutschland lebt es sich doch besser als in Polen. Viele Polen scheinen fremdenfeindlich zu sein. Anscheinend hat man dort Vorurteile gegen Tschetschenen, dass die Autos klauen oder so.
HeinrichDie Polen sind nicht fremdenfeindlich im Gegenteil -Ausländer die einen positiven netto Beitrag leisten sind herzlich willkommen. Nicht willkommen sind hingegen Islamisten und sonstige Glücksritter.
Außerdem haben die Herrschaften polnisches Recht gebrochen indem sie nach Deutschland ausgereist sind. Deswegen darf Deutschland sie gerne behalten und versorgen. Die nimmt Russland nämlich nicht mehr zurück lol.