Verfassungsbeschwerden eingereicht: Geplantes Ein­heit­li­ches EU-Pat­ent­ge­richt wieder vor BVerfG

22.12.2020

Nach jahrzehntelangem Hin und Her schien es so, als sei das Europäische Patentgericht nun endlich in trockenen Tüchern. Doch kaum stimmt der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zu, steht es schon wieder vor dem BVerfG.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss sich erneut mit dem Europäischen Patentgericht auseinandersetzen. Zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht richten, sind in Karlsruhe eingegangen, wie ein Pressesprecher des BVerfG gegenüber LTO bestätigte (Az. 2 BvR 2216/20 und 2 BvR 2217/20). 

Das Gesetz wurde zwar erst im November vom Bundestag verabschiedet und vergangene Woche hat der Bundesrat ihm zugestimmt. Das wortgleiche Gesetz hat diesen Stand jedoch im Jahr 2017 schon einmal erreicht und wurde dann im März 2020 vom BVerfG gekippt. Dem Zustimmungsgesetz habe die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags gefehlt. Zwar wurde das Gesetz damals einstimmig beschlossen. Es waren jedoch nur rund 35 Abgeordnete im Plenarsaal anwesend.

Wogegen genau sich die Verfassungsbeschwerden dieses Mal richten, ist unklar. Auch, wer die Beschwerdeführer sind, hat das Bundesverfassungsgericht aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt. 

Wie es nun mit dem Gesetz weiter geht, ist nicht sicher. Die Ratifizierung des Bundespräsidenten steht noch aus. Im Zuge der letzten Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG den Bundespräsidenten jedoch informell gebeten, das Gesetz nicht zu unterschreiben. Wann mit mehr Informationen zu rechnen ist, kann laut dem Pressesprecher des BVerfG zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

pdi/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Verfassungsbeschwerden eingereicht: Geplantes Einheitliches EU-Patentgericht wieder vor BVerfG . In: Legal Tribune Online, 22.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43815/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen