BVerfG zum Wahlrecht: Neuregelung für die Wahlen zum Bundestag erneut verfassungswidrig

25.07.2012

Das mit der Änderung des Bundeswahlgesetzes neu gestaltete Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Deutschen Bundestages verstößt gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Das hat das BVerfG in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entschieden.

Dies betrifft zunächst die Zuweisung von Ländersitzkontingenten nach der Wählerzahl, § 6 Abs. 1 S. 1 Bundeswahlgesetz (BWG), weil sie den Effekt des negativen Stimmgewichts zur Folge hat. Darüber hinaus sind die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien auch insoweit verletzt, als nach § 6 Abs. 2a BWG Zusatzmandate vergeben werden und soweit § 6 Abs. 5 BWG das ausgleichslose Anfallen von Überhangmandaten in einem Umfang zulässt, der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat die Vorschriften des § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2a BWG für nichtig und die Regelung über die ausgleichslose Zuteilung von Überhangmandaten (§ 6 Abs. 5 BWG) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Es fehlt somit an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die zuvor geltenden Bestimmungen leben nicht wieder auf, weil das BVerfG sie mit Urteil vom 3. Juli 2008 (Az. 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) ebenfalls für verfassungswidrig und nur für eine - zwischenzeitlich verstrichene - Übergangsfrist weiter anwendbar erklärt hat.

Der Entscheidung zugrunde lag ein Normenkontrollantrag von über 200 Abgeordneten der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, eine von über 3.000 Beschwerdeführern gemeinsam erhobene Verfassungsbeschwerde und ein Antrag der Partei Bündnis 90/Die Grünen im Organstreitverfahren, die sich gegen das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom 25. November 2011 richteten.

 plö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

BVerfG zum Wahlrecht: Neuregelung für die Wahlen zum Bundestag erneut verfassungswidrig . In: Legal Tribune Online, 25.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6697/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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