Kein fahrlässiger Falscheid: BGH spricht Frauke Petry frei

06.05.2020

Das LG Dresden hatte die Politikerin vergangenes Jahr wegen fahrlässigen Falscheids zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieses Urteil hob der BGH nun auf und sprach Petry frei, weil sie gar nicht erst hätte vereidigt werden dürfen.

Im Streit um ihre Aussagen im Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags hat die frühere AfD-Bundesvorsitzende Frauke Petry nun einen Sieg errungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung Petrys aufgehoben und sie freigesprochen (Beschl. v. 14.04.2020 Az. 5 StR 424/19). Die Richter haben festgestellt, dass sich die Politikerin nicht wegen fahrlässigen Falscheids strafbar gemacht hat. Begründet hat der BGH dies damit, dass Petry als Vertreterin der am Wahlprüfungsverfahren beteiligten AfD-Fraktion von der Zeugenrolle ausgeschlossen gewesen sei. 

Das sächsische Wahlprüfungsgesetz lasse es nicht zu, am Verfahren Beteiligte als Zeugen zu vernehmen. Die AfD-Landtagsfraktion sei an dem Verfahren beteiligt gewesen, Petry habe als deren Vertreterin gehandelt. Auch für die im Wahlprüfungsverfahren handelnden Vertreter sei die Beteiligung mit der Zeugenrolle unvereinbar. Nach Auffassung der Karlsruher Richter ist es somit bereits unzulässig gewesen, Petry als Zeugin zu vernehmen. Aus diesem Grund habe sie den objektiven Tatbestand des Falscheids nicht verwirklicht. 

Das Dresdner Landgericht hatte es im vergangenen Jahr als erwiesen angesehen, dass Petry 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages unter Eid fahrlässig falsche Angaben zu Darlehensverträgen der AfD-Kandidaten gemacht hat. Daraufhin hatte das Gericht sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt (60 Tagessätze zu je 100 Euro). 

Petry hatte ihrer Partei nach der Bundestagswahl 2017 den Rücken gekehrt und später die Blaue Partei gegründet. Nach Wahlschlappen bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen 2019 kündigte Petry die Auflösung der Blauen Partei an. Die Politikerin selbst ist derzeit als Fraktionslose im Bundestag vertreten.  

vbr/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Kein fahrlässiger Falscheid: BGH spricht Frauke Petry frei . In: Legal Tribune Online, 06.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41530/ (abgerufen am: 17.04.2024 )

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