Angeklagter Rechtsextremist muss sich umziehen: Kein Zutritt zum Gericht in Unter­wä­sche und Schutz­anzug

31.08.2020

In Halle ist ein Mann unter anderem wegen Volksverhetzung angeklagt. Am Montag versuchte er, das Gericht mit Unterhose und einem durchsichtigen Anzug zu betreten. In diesem Aufzug wurde ihm der Zutritt jedoch verwehrt.

Ein wegen Volksverhetzung angeklagter Rechtsextremist aus Halle hat versucht, durch die Wahl seiner Kleidung einmal mehr zu provozieren. Ein Sprecher bestätigte am Montag Medienberichte, wonach der 49-Jährige am Morgen vor dem Gebäude des Amtsgerichts in einem durchsichtigen Schutzanzug erschien, wie dieser zum Beispiel beim Malern getragen werde. Darunter habe er lediglich Unterwäsche getragen. Auf Anordnung des Vorsitzenden Richters wurde der Mann aufgefordert, sich umzuziehen und in angemessener Bekleidung zu erscheinen. Dies habe der Angeklagte dann getan.  

Die Staatsanwaltschaft wirft Sven Liebich Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede und Beschimpfung von Religionsgesellschaften, Weltanschauungsvereinigungen und politisch aktiven Menschen vor, darunter auch von Ex-SPD-Chef Martin Schulz. Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (Grüne) ist in dem Prozess vor dem Amtsgericht Halle (Saale) (Az.: 304 Ds 424 Js 14199/18) Nebenklägerin.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe bislang zurückgewiesen. Liebich wird vom Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt als rechtsextrem eingestuft und namentlich in den jährlichen Berichten genannt. Bekannt ist er unter anderem wegen seiner regelmäßigen Demonstrationen in Halle, auf denen er lautstark seine Ideologie zu verbreiten versucht.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Angeklagter Rechtsextremist muss sich umziehen: Kein Zutritt zum Gericht in Unterwäsche und Schutzanzug . In: Legal Tribune Online, 31.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42650/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

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