VG Aachen bestätigt Untersagung von "Gangbang"-Veranstaltung: Kein Porno­film, son­dern gefilmte Prosti­tu­tion

21.01.2020

Gegen einen Unkostenbeitrag von 60 Euro sollten Amateurdarsteller sexuelle Handlungen mit "Jasmin Babe" vornehmen dürfen. Daraus wurde aber nichts: Es handele sich nämlich nicht um einen Pornodreh, sondern um Prostitution, so das VG Aachen.

Die Stadt Aachen hat eine Sex-Veranstaltung im April 2018 zu Recht untersagt. Wie das Verwaltungsgericht (VG) Aachen am Dienstag entschied, sollten dort sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Der Veranstalter habe aber keine Erlaubnis zur Organisation und Durchführung einer solchen "Prostitutionsveranstaltung" gehabt, entschied das Gericht (Urt. v. 21.01.2019, Az. 3 K 1782/18).

Der Kläger, ein Pornofilmproduzent, der nach eigenen Angaben seit 20 Jahren "Gangbang-Partys" organisiert, wollte im April 2018 eine Filmproduktion mit Amateurdarstellern bzw. -innen durchführen und bewarb diese im Internet. Die Darsteller sollten für ihre Teilnahme einen "Produktionskostenbeitrag" in Höhe von 60 Euro leisten. Im Gegenzug sollten sie eine Downloadberechtigung für die im Anschluss erstellten Filme erhalten.

Wie schon in den Jahren 2017 und 2019 untersagte die Stadt Aachen die Veranstaltung jedoch. Die Veranstaltung sei keine – im Regelfall erlaubnisfreie – Filmproduktion, sondern Prostitution, argumentierte die Stadt.

Die Klage des Pornoproduzenten dagegen blieb ohne Erfolg. Wie Richter Matthias Keller in der Verhandlung am Dienstag ausführte, sollten dort sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt angeboten werden. Außerdem habe sich die Veranstaltung an einen offenen Teilnehmerkreis gerichtet. Damit handele es sich um Prostitution. Der Kläger habe die Veranstaltung aber nicht rechtzeitig innerhalb der Frist nach dem Prostituiertenschutzgesetz angezeigt. Zudem habe er keine Erlaubnis zur Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen.

Die "Darsteller" hätten ein Entgelt zahlen müssen, um sexuelle Handlungen mit der fest gebuchten Darstellerin "Jasmin Babe" vornehmen zu können, führte das Gericht weiter aus. Der "Produktionskostenbeitrag" sei nach Einschätzung des VG keine szenetypische Besonderheit. So habe der Kläger selbst bei einer Anzeige zur Werbung von "Hardcore-Darstellerinnen" eine Tagesgage von bis zu 1.000 Euro für "Newcomerinnen" ausgelobt. Das Filmen der Veranstaltung und die Verwendung einzelner Szenen zur Herstellung eines Pornofilms nähmen der Veranstaltung aber nicht ihren Charakter als Prostitutionsveranstaltung, entschied das VG.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Aachen bestätigt Untersagung von "Gangbang"-Veranstaltung: Kein Pornofilm, sondern gefilmte Prostitution . In: Legal Tribune Online, 21.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39801/ (abgerufen am: 19.03.2024 )

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