
Rückstau auf der Autobahn, Gefahr durch gegenläufige Versammlungsströme und Nähe zur Abbruchkante – die Polizei hatte den Ablauf einer Versammlung in Lützerath untersagt und einen Alternativort zugewiesen. Zu Unrecht, so das VG Aachen.
Artikel lesenRückstau auf der Autobahn, Gefahr durch gegenläufige Versammlungsströme und Nähe zur Abbruchkante – die Polizei hatte den Ablauf einer Versammlung in Lützerath untersagt und einen Alternativort zugewiesen. Zu Unrecht, so das VG Aachen.
Artikel lesenDie Verlegung der Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" und "Die Kirche(n) im Dorf lassen" auf eine Fläche außerhalb des Orts ist laut VG Aachen voraussichtlich rechtmäßig. In Lützerath sei kein "kommunikativer Verkehr" mehr möglich.
Artikel lesenWährend die Polizei in Lützerath bereits mit der Räumung begonnen hat, bleiben die Klimaaktivisten vor Gericht mit Eilanträgen weiterhin erfolglos. Auch versammlungsrechtlich sei das Verhalten unzulässig, so das VG Aachen.
Artikel lesenDas VG Aachen sah keine Rechtfertigung durch einen "Klimanotstand" - das wollen die Aktivisten im Braunkohle-Dorf Lützerath nicht gelten lassen und wenden sich deshalb noch an das OVG in Münster.
Artikel lesenDas VG Aachen hat einen Eilantrag gegen eine Allgemeinverfügung, mit der ein Aufenthalts- und Betretensverbot für Lützerath ausgesprochen wurde, abgelehnt. Es sah auch keine Rechtfertigung durch einen "Klimanotstand".
Artikel lesenEinem Postbeamten reißt beim Verladen eines schweren Pakets die Bizepssehne. Die Berufsgenossenschaft will das aber nicht als Dienstunfall anerkennen. Das muss sie aber, wie das VG Aachen entschied.
Artikel lesenVor der Einstellung in den Polizeidienst werden die Bewerber genau geprüft. Doch auch, wer diese Prüfung einmal bestanden hat, darf sich danach nichts zu Schulden kommen lassen: Eine nachträgliche Ablehnung ist möglich, so das VG Aachen.
Artikel lesenKurz vor dem G20-Gipfel in Hamburg hatte die Polizei einen alten Polizei-Wasserwerfer mit dem amtlichen, polizeifeindlichen Kennzeichen AC AB 1910 stillgelegt. Zu Recht, so das VG Aachen am Freitag.
Artikel lesenEilanträge gegen die Corona-Maßnahmen blieben bisher in der Regel erfolglos. Ein Weinhändler hatte nun aber Erfolg: Er darf das feine Zeug verkaufen, denn auch Genussmittel fielen unter den Lebensmittelbegriff, so das VG Aachen.
Artikel lesenGegen einen Unkostenbeitrag von 60 Euro sollten Amateurdarsteller sexuelle Handlungen mit "Jasmin Babe" vornehmen dürfen. Daraus wurde aber nichts: Es handele sich nämlich nicht um einen Pornodreh, sondern um Prostitution, so das VG Aachen.
Artikel lesenEin Mann hatte gestanden, mit Bomben und Amokläufen an zwei Schulen und bei einem Sommerfest gedroht zu haben. Sein Geständnis hat er widerrufen, für die Kosten der Polizeieinsätze muss er trotzdem aufkommen, entschied das VG Aachen.
Artikel lesenEin Reichsbürger an der Arbeit mit nuklearen Stoffen? Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit können dann durchaus berechtigt sein, bestätigte das VG Aachen eine Entscheidung der zuständigen Behörde.
Artikel lesenEin Rechtsanwalt ist vor dem VG Aachen mit dem Versuch gescheitert, seine Staatsangehörigkeit zum "Bundesstaat Königreich Preußen" feststellen zu lassen. Deutsche Behörden könnten nur die deutsche Staatsangehörigkeit nachweisen, so das VG.
Artikel lesenDas Protestcamp im Hambacher Forst muss geräumt werden. Das VG Aachen sprach der Dauerprotestveranstaltung den friedlichen Charakter ab und bestätigte eine Verfügung des Kreises, wonach baurechtliche Vorschriften verletzt seien.
Artikel lesenDie Sicherheitsbehörden sahen 2015 in dem 35-Jährigen eine Bedrohung als terroristischer Kämpfer und zogen den Reisepass ein. Vier Jahre später hebt das VG Aachen das Ausreiseverbot gegen den Syrer auf - die Lage habe sich verändert.
Artikel lesenGerichtsbezirk: Gebiet der Städteregion Aachen sowie der Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg
Das Verwaltungsgericht ist innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Gericht erster Instanz, dessen Einrichtung Aufgabe der Landesgesetzgebung ist. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreffen die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Es handelt sich also um Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen - dem einzelnen Bürger - und juristischen Personen einerseits und den Behörden andererseits. Unter juristischen Personen versteht man beispielsweise einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genossenschaft, eine GmbH oder Aktiengesellschaft.
Regelmäßig ist das Verwaltungsgericht in erster Instanz als Eingangsgericht dann sachlich zuständig, sofern das Gesetz keine andere Zuständigkeit benennt, beispielsweise Finanz- oder Sozialgerichte. Das Verwaltungsgericht ist nicht zuständig im Bereich des Staatshaftungsrechts, dessen Verfahren einem ordentlichen Gericht obliegen. Ebenfalls nicht zuständig ist es bei Verfahren, die das Verfassungsgericht betreffen. Das Begehren eines Klägers vor dem Verwaltungsgericht ist zumeist darauf gerichtet, dass Entscheidungen von Behörden aufgehoben oder diese zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Das Verwaltungsrecht ist überaus umfangreich und so können die Verhandlungen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche zum Inhalt haben, beispielsweise Beamtenrecht, Schulrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht, Straßenverkehrsrecht, Baurecht oder auch Ausländer- und Asylrecht. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 52 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach der Sitz der beklagten Behörde maßgeblich ist.
Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts werden Kammern genannt. Sie sind mit jeweils drei Berufsrichtern besetzt. Handelt es sich jedoch um Entscheidungen, denen eine mündliche Verhandlung vorausgeht, ist die Kammer zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Kammerentscheidungen werden indes immer seltener. Sind alle am Verfahren beteiligten Parteien damit einverstanden, kann auch der jeweilige Berichterstatter als Einzelrichter anstelle der Kammer entscheiden. Das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht findet auf der Grundlage der VwGO statt. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Nach § 86 Abs. 1 VwGO hat das Verwaltungsgericht die Pflicht von Amts wegen zu ermitteln.