VG Aachen zweifelt an der Zuverlässigkeit: Reichs­bürger darf nicht in Atom­an­lage arbeiten

29.10.2019

Ein Reichsbürger an der Arbeit mit nuklearen Stoffen? Zweifel an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit können dann durchaus berechtigt sein, bestätigte das VG Aachen eine Entscheidung der zuständigen Behörde.

Ein mutmaßlicher Reichsbürger darf nicht weiter in kerntechnischen Anlagen arbeiten. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen wies am Montag die Klage des Mannes gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ab. Das war zu der Feststellung gekommen, der Mann sei nicht mehr zuverlässig und dürfe nicht mehr im Sicherheitsbereich bei einer Entsorgungsgesellschaft für Nuklearstoffe arbeiten (Urt. v. 28.10.2019, Az. 6 K 1526/19).

Der Mann hatte bis April bei der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) gearbeitet, die einen Forschungsreaktor zurückbaut. Nach Hinweisen unter anderem des Verfassungsschutzes sprach die Düsseldorfer Atomaufsicht dem Mann die erforderliche atomrechtliche Zuverlässigkeit ab. Daraufhin erhielt er später die Kündigung.

Grund für die Entscheidung der Behörde waren Erkenntnisse, die darauf hindeuten sollen, dass der Mann der Reichsbürgerbewegung angehört. So hätten etwa zahlreiche seiner Facebook-Einträge entsprechende Rückschlüsse zugelassen. Während des Verfahrens verwies das Ministerium zusätzlich auf eine Mail des Klägers an das Bundesverwaltungsamt aus dem Jahr 2017. Darin hatte er von seiner durch Geburt erworbenen Staatsangehörigkeit des Königreichs Preußen gesprochen und um die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit gebeten. Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an. Sie sprechen dem Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.

VG: Nicht wirklich von der Reichsbürgerbewegung abgewandt

Das VG Aachen zweifelte in seiner Entscheidung nun aufgrund besagter Erkenntnisse ebenfalls an der atomrechtlichen Zuverlässigkeit des Mannes und wies dessen Klage ab. Die 6. Kammer stellte fest, der Mann biete nicht mehr die Gewähr, die bestehenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Viele Dinge deuteten nach Auffassung des Gerichts darauf hin, dass das zuständige NRW-Wirtschaftsministerium den ehemaligen Mitarbeiter zu Recht der Reichsbürgerbewegung zugeordnet hat. So habe er zahlreiche Facebook-Kommentare geschrieben, in denen er die Legitimität und Souveränität der Bundesrepublik in Frage gestellt habe.

Dem Gericht fiel es deshalb auch schwer zu glauben, dass sich der Mann wie behauptet aus eigenem Antrieb und nicht lediglich zur Vermeidung arbeitsrechtlicher Konsequenzen von der Reichsbürgerideologie abgewandt habe, heißt es in dem Urteil.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Aachen zweifelt an der Zuverlässigkeit: . In: Legal Tribune Online, 29.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38431 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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