Brandenburg: Streit um AfD-Abge­ord­nete im Rich­ter­wahl­aus­schuss

von Annelie Kaufmann

08.01.2020

Brandenburg hat nun einen neuen Richterwahlausschuss – mit zwei AfD-Mitgliedern. Um die Wahl gab es Streit. Dabei geht es nicht nur um die Angst vor politischer Einflussnahme.

Die Zeiten, in denen die Richterwahlausschüsse zumindest auf Landesebene relativ geräuschlos ihrer Arbeit nachgingen, sind offenbar vorbei. Seit die AfD in allen Landesparlamenten vertreten ist, gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen ihr und den übrigen Parteien.

Wenn vorgesehen ist, dass der Richterwahlausschuss an Einstellungen und Beförderungen mitwirkt heißt das aber auch: Solange er nicht arbeitsfähig ist, können offene Stellen nicht besetzt werden.

Entsprechend groß war der Zeitdruck nun in Brandenburg: Der Richterwahlausschuss sollte das nächste Mal schon am 29. Januar zusammenkommen und über 16 Neueinstellungen entscheiden. Außerdem stehen im Laufe des Jahres zahlreiche Beförderungen an und die Posten der Präsidenten der Landgerichte Cottbus, Frankfurt (Oder) und Neuruppin müssen neu besetzt werden.

Im ersten Anlauf gescheitert

Doch in einem ersten Anlauf im Dezember scheiterten die beiden AfD-Abgeordneten Lena Duggen und Andreas Galau im Landtag. Am Dienstag wurden beide im zweiten Anlauf gewählt und der Richterwahlausschuss kann nun doch noch wie geplant zusammentreten.

Ohne Querelen ging es allerdings nicht ab: Die AfD hatte zwischenzeitlich statt Galau, der auch Vizepräsident des Landtags ist, Hans-Christoph Berndt aufgestellt. Berndt leitet u.a. auch den rechtsgerichteten Verein "Zukunft Heimat", er ist umstritten. Schließlich nahm die AfD diesen Wahlvorschlag aber wieder zurück und setzte erneut auf Galau und Duggen.

Auch Duggen stand in der Kritik, insbesondere weil sie von 2011 bis 2014 laut Lebenslauf der Partei "Die Freiheit" angehörte, die 2013 in Bayern vom dortigen Verfassungsschutz beobachtet und als islamfeindlich eingestuft wurde. Doch vor der Wahl erklärte CDU-Fraktionschef Jan Redmann, Duggen werde vielleicht ein bisschen anders bewertet als im Dezember, weil sie die einzige Volljuristin in der AfD-Fraktion sei. Von der SPD-Fraktion verließ ein Teil der Abgeordneten vor der Abstimmung den Saal und machte so die Wahl möglich.

Als Stellvertreter für den Richterwahlausschuss kandidierten erneut AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz und der Landtagsabgeordnete Daniel Freiherr von Lützow. Beide fielen wie im Dezember durch. Kalbitz werden zahlreiche rechtsextreme Kontakte in der Vergangenheit vorgeworfen, von Lützow rechtsextreme und rassistische Einstellungen. Da zumindest die Hauptmitglieder gewählt sind, ist der Ausschuss nun aber arbeitsfähig.

Auch in Schleswig-Holstein wurde lang und heftig gestritten

Das Hin und Her erinnert an ähnliche Auseinandersetzungen in anderen Bundesländern. So hatte es beispielsweise auch in Schleswig-Holstein heftigen Streit gegeben, nachdem die AfD-Fraktion die Abgeordnete Doris von Sayn-Wittgenstein aus ihren Reihen ausgeschlossen hatte, weil sie für einen rechtsextremen Verein geworben hatte. Sayn-Wittgenstein verlor damit auch ihren Posten im Richterwahlausschuss, nachrücken sollte der AfD-Abgeordnete Claus Schaffer. Die SPD war jedoch dagegen, sie war der Ansicht, dass auch die Zusammensetzung des Ausschusses gemäß der nun bestehenden Fraktionsstärke geändert werden müsse. Inzwischen hat der Landtag neu gewählt und unter den Hauptmitgliedern des Ausschusses ist die AfD nicht mehr vertreten.

Nicht in allen Bundesländern ist ein Richterwahlausschuss vorgesehen. Zudem sind seine Zusammensetzung und die Art und Weise der Mitwirkung an der Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen im Einzelnen unterschiedlich geregelt. 

In Brandenburg hat der Richterwahlausschuss zwölf Mitglieder, dazu gehören acht Abgeordnete des Landtags, zwei Richter, ein Vertreter der Anwaltschaft und ein Mitglied, das je nachdem, um welche Stellen es geht, aus der Staatsanwaltschaft oder aus der Fachgerichtsbarkeit stammt. Der Wahlausschuss entscheidet über eine Vorschlagsliste, die von Justizministerin Susanne Hoffmann vorgelegt wird. Vorab wird außerdem der Präsidialrat beteiligt.

Heikel: Alle persönlichen Daten der Richter auf dem Tisch

Der Einfluss der beiden umstrittenen AfD-Mitglieder auf Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen dürfte also erstmal gering sein. Der Wahlausschuss wählt Bewerber mit einer Zweidrittel-Mehrheit.*

Den anderen Parteien geht es aber auch gar nicht nur um ganz konkrete politische Einflussnahme. Die Möglichkeiten dazu sind ohnehin begrenzt, bei der Auswahl der Bewerber muss berücksichtigt werden, wer am besten für das Amt geeignet ist.

Allerdings gelten die Richterwahlausschüsse als besonders sensible Gremien, immerhin werden dort auch die gesamten Personalakten vorgelegt und eingesehen. Sie enthalten nicht nur den beruflichen Lebenslauf der zur Wahl stehenden Richter und Staatsanwälte sowie deren Beurteilungen, sondern auch private Informationen zum gesamten Lebenslauf und der familiären Situation der Bewerber.

Entsprechend besteht auch die Sorge, dass AfD-Mitglieder, die womöglich bis in rechtspopulistische oder sogar rechtsextreme Kreise hinein vernetzt sind, solche Informationen nutzen könnten. Auch das macht das Thema Richterwahlausschuss so heikel und führt immer wieder zu Auseinandersetzungen darüber, wer in den Ausschuss gewählt wird.

Mit Material der dpa

* Hier hieß es zunächst "entscheidet mit einfacher Mehrheit". Das gilt aber nur für sonstige Beschlüsse, nicht für die Abstimmung über Personalvorschläge. Korrigiert am 9.1. um 14:23

Zitiervorschlag

Brandenburg: Streit um AfD-Abgeordnete im Richterwahlausschuss . In: Legal Tribune Online, 08.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39579/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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