Vorabinformationen des BVerfG an Journalisten: Karls­ruhe exk­lusiv

von Pia Lorenz

20.08.2020

Nun kritisiert auch der Presserat das BVerfG, weil es bestimmte Karlsruher Journalisten vor Urteilsverkündung informiert. Die Journalisten verteidigen die Praxis, wollen aber offener werden. Doch würde das wirklich etwas ändern?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gerät wegen seiner Vorabinformationen an bestimmte Karlsruher Journalisten zunehmend unter Druck. Nach Kritik vom Deutschen Journalistenverband (DJV) hat sich Anfang der Woche auch der Deutsche Presserat zu Wort gemeldet. Das eigentlich für die Selbstkontrolle der Presse verantwortliche Gremium hat das BVerfG aufgefordert, die Praxis der Vorabinformation von Mitgliedern der sog. Justizpressekonferenz (JPK) zu beenden oder aber so auszudehnen, dass es nicht zu einer Benachteiligung anderer Journalisten kommt.

Während die Pressevertreter vor allem die Ungleichbehandlung gegenüber anderen Journalisten monieren, kritisierten Oppositionsabgeordnete im Bundestag von der Linken und der AfD, aber auch der CDU-Bundestagsabgeordnete und Juraprofessor Heribert Hirte, dass die Medienvertreter in vielen Fällen auch vor den Beteiligten des Rechtsstreits Bescheid über ein Urteil wissen. Vor dem BVerfG betrifft das häufig Vertreter der Bundesregierung, deren Gesetze in Karlsruhe auf dem Prüfstand stehen. Die müssen dann, unmittelbar nach der Urteilsverkündung, Journalisten Rede und Antwort stehen, die stundenlang Zeit hatten, sich vorzubereiten.

Die Justizjournalisten der JPK verteidigten die Karlsruher Praxis am Dienstag, sie sei ebenso üblich wie erforderlich, gerade auch um eine ungesunde Nähe zwischen Presse und Gericht zu vermeiden. Auf Nachfrage von LTO äußerte das BVerfG sich nicht dazu, ob es auf die Forderung des Presserats reagieren wird. Mitte August hatte das höchste deutsche Gericht nach Angaben des Tagesspiegel noch mitgeteilt, an der langjährig geübten Praxis festhalten zu wollen, bestimmte Mitglieder der JPK über Urteile vorab zu informieren. Aber die Karlsruher Richter wiesen auch darauf hin, dass sie diese Praxis jederzeit ändern können; in die eine oder andere Richtung.

Die Vollmitglieder der JPK und die Praxis des BVerfG

Ausgelöst wurde die öffentliche Kritik durch mehre Artikel des Journalisten und Juristen Dr. Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel. Müller-Neuhof, der als Vertreter des DJV auch Mitglied im Deutschen Presserat ist, hat sich einer vollständigen Transparenz zwischen Presse und öffentlichen Institutionen verschrieben. Im Juni machte er im Tagesspiegel öffentlich, dass das BVerfG bestimmte Mitglieder der Justizpressekonferenz über seine Urteile informiert, bevor es diese öffentlich verkündet.

Die JPK ist ein Zusammenschluss von Journalisten in Karlsruhe. Mitglieder der als Verein organisierten Arbeitsgemeinschaft können laut Satzung rechtspolitische Journalisten sein, die ständig über die Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe sowie Rechts- und Justizpolitik berichten.

Es gibt zwei Arten von Mitgliedern. Vollmitglieder können laut Satzung nur die "ständig bei den Karlsruher Gerichten tätigen Korrespondenten und Redakteure" werden. Nach der bisherigen Praxis sind das vor allem Journalisten, die in Karlsruhe ansässig sind. Nach Angaben der JPK sind außerdem neun Journalisten Vollmitglieder, die ihren Sitz nicht in Karlsruhe haben, darunter fünf vom ZDF sowie einer von der FAZ. Im Regelfall sind Journalisten, die zwar ebenfalls ständig über die Rechtsprechung der Bundesgerichte berichten, ihr Büro aber nicht in Karlsruhe haben, aber sog. Gastmitglieder*. So sind auch mehrere Redakteure von LTO Gastmitglieder, mangels Redaktionssitz in Karlsruhe aber nicht Vollmitglieder der JPK.

An diese Unterscheidung knüpft die Praxis des BVerfG an, die jetzt öffentlich in der Kritik steht. Nur die Vollmitglieder, also nur Journalisten mit Sitz in Karlsruhe, erhalten vorab Informationen über die Entscheidungen, die das höchste deutsche Gericht verkünden wird. Kein anderes Bundesgericht geht auf diese Weise mit seinen Entscheidungen um.

Die wichtigsten Entscheidungen kennen sie mehr als 12 Stunden früher

Bei Urteilsverkündungen nach einer öffentlichen Verhandlung können die Karlsruher Journalisten sich die Pressemitteilung am Vorabend der Verkündung abholen. Andere Medienvertreter und die Öffentlichkeit erhalten diese erst zeitgleich mit Verkündung des Urteils, regelmäßig um 10 Uhr. Erst zu diesem Zeitpunkt werden auch die Verfahrensbeteiligten informiert.

Bei Entscheidungen, die das BVerfG nur schriftlich verkündet, bekommen die Karlsruher Journalisten am Tag zuvor Bescheid, dass es eine Entscheidung geben wird. Die Pressemitteilung gibt es dann am Tag der Veröffentlichung ab 8.30 Uhr an der Pforte des Gerichts. Andere Medienvertreter erfahren den Inhalt der Entscheidung dagegen erst, wenn das BVerfG die Pressemitteilung auf seiner Webseite veröffentlicht, in aller Regel um 9:30 Uhr oder 10:00 Uhr.

Die Vollmitglieder der JPK in Karlsruhe haben so immer mehr Zeit als andere Medienvertreter zur Verfügung, um die häufig komplexen Informationen des BVerfG zu verarbeiten. In besonders wichtigen Fällen, die häufig durch sehr ausführliche Urteilsbegründungen – und damit auch umfangreiche Pressemitteilungen – entschieden werden, haben sie sogar mehr als zwölf Stunden Vorsprung vor anderen Journalisten. Die Urteile des BVerfG wie zum Beispiel zuletzt zur Auslandsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes sind oft hunderte, seine Pressemitteilungen häufig mehrere, manchmal dutzende Seiten lang.

BVerfG: "Besondere Expertise, langjährig zuverlässig"

Aus Sicht des BVerfG ist die Vorabinformation ein Garant für Qualität in der Berichterstattung über seine Urteile. "Grund für die Beschränkung auf Vollmitglieder des Vereins ist die Professionalität dieses Kreises von Journalisten", argumentierte das BVerfG laut Tagesspiegel im Rahmen eines – erfolglosen - Eilverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, das die AfD angestrengt hat, nachdem sie von den Vorabinformationen erfahren hatte. Laut BVerfG sind JPK-Vollmitglieder demnach Journalisten mit "besonderer Expertise" und einer "langjährig unter Beweis gestellten Zuverlässigkeit". 

Die Vorsitzende der JPK, ARD-Journalistin Gigi Deppe, erklärte diese Formulierungen des BVerfG in einer Stellungnahme am Dienstag hingegen für "irreführend" und betonte, es gebe keine Aufnahmeprüfung. "Wer in Karlsruhe als Justizkorrespondentin oder Korrespondent seinen Arbeitsschwerpunkt wählt, kann vom ersten Tag an Mitglied der JPK werden."

Die Praxis der Vorabinformation verteidigen die Journalisten der JPK als "Pressemitteilungen mit Sperrfrist, wie sie überall in der Medienwelt üblich" seien. So oder ähnlich werde das "überall gehandhabt, wo Journalisten mit Organisationen zu tun haben", heißt es in der Mitteilung vom Dienstag. "Die Rede der Bundeskanzlerin gibt es vorab in Schriftform, Ministerien und Verbände verschicken entsprechende Pressemitteilungen über ihre Verteiler, Unternehmen verbreiten selbst börsenrelevante Informationen auf diesem Weg."

JPK: Nur Pressemitteilungen mit Sperrfrist

Richtig ist, dass Informationen an Pressevertreter nicht immer nur durch Veröffentlichung auf einer Webseite geschehen. Häufig werden sie aktiv vorab verschickt nebst Vorgabe von Datum und Uhrzeit, ab dem die Informationen verbreitet werden dürfen (sog. Sperrfrist).

Damit wollen die Absender die Hoheit über die Veröffentlichung behalten, aber den ausgewählten Redaktionen die Möglichkeit geben, ihre Artikel mit mehr Zeit vorzubereiten. Richtig ist auch, dass nicht nur Unternehmen, sondern auch öffentliche Institutionen wie Ministerien manchmal ausgewählten Journalisten bestimmte Informationen vorab geben. 

Allerdings sind Politik und Wirtschaft nicht die Justiz. Eine Rede der Bundeskanzlerin, ein Gesetzentwurf aus einem Ministerium oder Informationen eines Unternehmens sind nicht mit den Urteilen des höchsten deutschen Gerichts zu vergleichen. Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen und öffentlich verkündet. Sie binden unmittelbar und mit sofortiger Wirkung die Parteien des Rechtsstreits. Im Fall des BVerfG betrifft das häufig auch die Bundesregierung, den Bundestag und ihre gesetzgeberischen Entscheidungen. 

JPK: Journalistische Selbstorganisation soll problematische Nähe vermeiden

Dass nur die Vollmitglieder der JPK mit Sitz in Karlsruhe die Vorabinformationen erhalten, soll nach Angaben der JPK zu viel Nähe zu den Richtern gerade verhindern. Durch diese Formalisierung wolle das BVerfG "offenbar ein problematisches Näheverhältnis von Journalisten zu einzelnen Richtern vermeiden", heißt es in der Mitteilung der JPK. Das verringere die Versuchung, sich durch individuelle Kanäle im Kontakt mit bestimmten Richtern einen Informationsvorsprung zu verschaffen, wie es vor Einführung des Verfahrens üblich gewesen sei. In Karlsruher Kreisen erzählt man sich, dass sich früher Richter am Vorabend von Entscheidungsverkündungen mit Karlsruher Journalisten an Autobahnraststätten trafen. Dass statt einzelnen heute einige Karlsruher Journalisten bevorzugt behandelt werden, ändert an der Bevorzugung gegenüber Journalisten aus Berlin, Frankfurt oder Köln allerdings nichts.   

Die Auswahl der Journalisten über die JPK als privatrechtlich organisierten Verein bezeichnen die Justizkorrespondenten als eine Form der journalistischen Selbstorganisation, vergleichbar mit der Bundespressekonferenz in Berlin und den Landespressekonferenzen. Tatsächlich ist auch die Bundespressekonferenz in Berlin ein organisierter Verein. Die Aufnahme dort hängt davon ab, dass man aus Berlin und/oder Bonn ständig und weit überwiegend über die Bundespolitik berichtet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann sie allerdings praktisch nicht verweigert werden. Die Bundespressekonferenz ist zudem mit mehr als 900 Mitgliedern um ein Vielfaches größer als die Justizpressekonferenz mit ihren rund 30 Voll- und etwa 40 Gastmitgliedern, der BPK gehören Journalisten sämtlicher relevanter Publikumsmedien an.

Was die JPK ändern will und was das BVerfG ändern müsste

Schon länger gibt es in der JPK Überlegungen, die Vollmitgliedschaft nicht mehr an den Standort Karlsruhe zu koppeln. Angetrieben werden diese durch die Digitalisierung, die es heute möglich macht, von Berlin, Frankfurt oder Köln aus ebenso über die Urteile aus Karlsruhe zu berichten wie von vor Ort. Im Frühjahr dieses Jahres sprach sich eine klare Mehrheit der organisierten Journalisten dafür aus, auch Kollegen an anderen Standorten die Vollmitgliedschaft zu ermöglichen. "Monate vor der Tagesspiegel-Veröffentlichung", betonte die JPK in ihrer Stellungnahme von Dienstag, "haben wir aufgrund neuer medialer Arbeitsweisen und Strukturen die Öffnungsdiskussion fortgesetzt". Eine Satzungsänderung könnte schon in wenigen Wochen auch Rechtsjournalisten die Vollmitgliedschaft ermöglichen, die nicht in Karlsruhe sitzen. Weiterhin sollen aber nur Journalisten mit Schwerpunkt Rechtsberichterstattung aufgenommen werden können.

Tagesspiegel-Rechtskorrespondent Müller-Neuhof möchte der JPK nicht beitreten müssen, um ebenfalls vorab über die Urteile des BVerfG informiert zu werden. Eine Klage gegen das BVerfG hält er aber "derzeit für nicht angemessen", erklärte er gegenüber LTO. "Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Lösung finden wird, die den Interessen der Prozessbeteiligten ebenso gerecht wird wie den Informationsansprüchen der Medien."

Möglich wäre das jederzeit. Das Plenum des BVerfG hat sich Mitte August, als es mitteilte, grundsätzlich an der Praxis der Vorabinformation der JPK-Vollmitglieder festzuhalten, nach Angaben des Tagesspiegel offengehalten, auch weitere Journalisten vorab zu informieren oder die Praxis gänzlich zu ändern. Diese Möglichkeiten sehen auch die "Richtlinien für die Bekanntgabe von Pressemitteilungen" aus dem Jahr 2013 vor, die das BVerfG nur auf Anfrage herausgibt.

Dafür müsste sich aber auch die Art und Weise ändern, wie das BVerfG seine Kommunikation praktiziert: Die Vorabinformationen gibt das höchste deutsche Gericht ausschließlich in gedruckter Form heraus, abzuholen an der Pforte. Wer nicht in Karlsruhe oder in der Nähe seinen Sitz hat, bekommt also auch keine Vorabinformation. Eine digitale Versendung gibt es nicht, das Einscannen oder Fotografieren ist vor Ablauf der Sperrfrist ebenso verboten wie irgendeine Weitergabe von Mitteilung oder Inhalt. Solange das so bleibt, werden andere Journalisten gegenüber ihren Karlsruher Kollegen benachteiligt; egal ob die JPK sich weiter öffnet.

Mehrere LTO-Redakteure, darunter auch die Autorin dieses Textes, sind Gastmitglieder in der JPK.

Anm. d. Red.: Absatz korrigiert am Tag der Veröffentlichung um 17:33 Uhr (pl)

Zitiervorschlag

Vorabinformationen des BVerfG an Journalisten: Karlsruhe exklusiv . In: Legal Tribune Online, 20.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42548/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen