Höchste Ämter stehen offen
Noch bilden Juristen unter den rund 200.000 Polizisten in Deutschland eine verschwindend geringe Minderheit. Dabei haben sie im Polizeidienst gute Berufschancen. Bewerber mit Befähigung zum Richteramt, also mit zweitem juristischen Staatsexamen, können bei der Polizei wie andere Volljuristen innerhalb der allgemeinen inneren Verwaltung arbeiten.
Auch bei der Polizei finden sich die klassischen Aufgaben von Verwaltungsjuristen, etwa die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden, Dispziplinarverfahren, Datenschutzangelegenheiten oder Fragen des Beamten- und Arbeitsrechts. Wie andere Behörden muss die Polizei vor Gerichten in Prozessen vertreten werden, beispielsweise wenn es um die justizielle Überprüfung polizeilicher Maßnahmen geht oder wenn Schadensersatzklagen eingereicht wurden.
Volljuristen bieten sich darüber hinaus in der Laufbahn des höheren Polizeivollzugsdienstes oder des höheren Kriminaldienstes einzigartige Berufschancen - sofern die Bewerber erhöhte gesundheitliche Anforderungen erfüllen und körperlich fit sind.
Staatsbesuche, Demonstrationen und andere Großeinsätze
Die erforderliche berufliche Zusatzqualifikation kann auf zwei Wegen erworben werden: Zum einen gibt es eine mehrmonatige Unterweisung in die speziellen Aufgaben des Vollzugsdienstes vor Ort. Der junge Jurist lernt dabei, Staatsbesuche zu organisieren, Demonstrationen zu begleiten und Großeinsätze zu planen. Er wird in die Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei ebenso eingewiesen wie in die polizeiliche Bewältigung von Verkehrslagen.
Zum anderen nehmen Volljuristen, in Ausnahmefällen auch Absolventen mit lediglich erstem juristischem Staatsexamen, an einem einjährigen Sonderkurs an der Hochschule der Deutschen Polizei in Münster-Hiltrup teil und erwerben die besondere Laufbahnbefähigung auf diese Weise.
Die Einsatzgebiete von Juristen im Polizeidienst sind vielfältig und durchaus reizvoll: Leiter einer größeren Dienststelle der Schutz- oder Kriminalpolizei, Dozent an einer Ausbildungseinrichtung, Referent in der Polizeiabteilung eines Innenministeriums. Haben sie sich erst einmal in den Vollzugsdienst integriert, stehen Juristen die Türen zu höchsten Ämter offen bis hin zum Polizeipräsidenten, Inspekteur der Polizei oder leitenden Funktionen in der Ministerialbürokratie – je nach laufbahnrechtlichen Anforderungen des jeweiligen Dienstherrn.
Dienstherren sind entweder die deutschen Länder oder der Bund, dort vor allem die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Auskünfte erteilen die Innenministerien und -senatoren der Länder und des Bundes.
Weichen bereits im Studium stellen
Das Gros der Führungskräfte der deutschen Polizei geht aus den eigenen Reihen des mittleren und gehobenen Dienstes hervor. Die Einheitslaufbahn ermöglicht es solchen Beamten ebenfalls, in Spitzenämter vorzurücken. Aufgestiegene Beamte mit Berufserfahrung und qualifizierte Juristen ergänzen sich auf diese Weise sinnvoll.
Jurastudenten und Referendare, die sich für eine spätere Berufstätigkeit in der Polizei interessieren, sind gut beraten, ihre Ausbildungsschwerpunkte hierauf einzurichten. Neben einer soliden juristischen Grundausbildung in allen Pflichtfächern sind Studienschwerpunkte in Strafrecht, Verwaltungsrecht und Kriminologie zu empfehlen.
Übrigens: Die Polizei stellt natürlich nicht nur Männer ein. Angesprochen fühlen dürfen sich durchaus auch interessierte Frauen.
Der Autor Dr. Dr. Frank Ebert ist Ministerialrat und Vertreter des öffentlichen Interesses beim Thüringer Innenministerium. Er war Lehrbeauftragter für Kriminologie an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und Leiter der Polizeiabteilung im Thüringer Innenministerium.
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2010 M04 23
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