Die Bunderechtsanwaltskammer (BRAK) fordert Anwälte auf, den beA-Client sofort zu deinstallieren oder zu deaktivieren. Das ist das erste Ergebnis des sogenannten beAthon, der am Freitag in Berlin stattfand.
Die Teilnahme am beAthon hat Atos abgesagt, stattdessen versendete der Dienstleister am Freitagmorgen vor der Veranstaltung eine irritierende Pressemitteilung. Die BRAK lehnt es derweil ab, die Verträge mit Atos offen zu legen.
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Die LTO überträgt ab 20 Uhr live den Diskussionsabend zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach aus der Goethe Universität Frankfurt.
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Die Kölner RAK hat die AGB einer Kanzlei gerichtlich untersagen lassen. Das LG Köln unterstrich mit seinem Urteil, dass Anwaltskammern klagebefugte Verbände sind und auch gegen Kanzleien vorgehen können, die nur ihrem Bezirk angehören.
An dem für Freitag geplanten sog. beAthon wird die Firma Atos nicht teilnehmen. Die BRAK hält dennoch an der Veranstaltung fest. Statt Antworten zum Desaster um das Anwaltspostfach zu bekommen, sollen externe Experten nun Fragen formulieren.
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Seit dem 1. Januar müssen Anwälte das beA passiv nutzen – doch es ist seit Weihnachten wegen erheblicher Sicherheitslücken offline. Am Montag waren alle Experten für System-Tests. Allerdings mit unterschiedlich optimistischen Prognosen.
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Wer in Elternzeit ist, kann nicht als Syndikusanwalt zugelassen werden. Meint die DRV. Andere Ansicht der AGH Baden-Württemberg. Das nächste Wort wird der Anwaltssenat des BGH haben. Martin W. Huff erklärt, warum es geht.
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Seit das Anwaltspostfach offline ist, wurde viel darüber geschrieben, wie es weiter gehen soll. Nun wollen Experten aus der IT-Branche, Anwaltschaft und Softwareindustrie darüber sprechen. Ab 14 Uhr, live aus dem DAV-Haus in Berlin.
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Das beA bleibt weiter offline. Das EGVP soll nun bis Ende Mai weiterlaufen. IT-Experten und Juristen fordern die BRAK derweil auf, den Programmcode unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Motto: Public Money, Public Code.
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